In der Fachzeitschrift

von Robert Koch erschienene Artikel

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Creative Commons Lizenzvertrag
 Urheberrecht / Lizenzbestimmungen
Anmerkungen 
          2013
4/2013, 6

StKBFG: Ermittlung des maßgeblichen „Einkommens“ einkommensteuerpflichtiger Personen
(StKBFG = Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz – StKBFG, LGBl. Nr. 23/2000 in der Fassung LGBl. Nr. 60/2011)

  • Rechtslage
  • Inhalt und Auslegung der StKBFG Durchführungsverordnung
  • Zusammenfassung
4/2013, 7 f

BAO-Verfahrensrecht: Berichtigungsbescheide gemäß §§ 293 ff BAO

  • Verfahrensrechtliche Einordnung
  • Welche Teile eines Bescheides sind berichtigungsfähig?
  • Welche Fehler sind berichtigungsfähig?
    Zeitliche Zulässigkeit von Berichtigungsbescheiden
  • Wirkung von Berichtigungsbescheiden
  • Inhalt von Berichtigungsbescheiden
  • Zuständigkeiten, Anfechtung von Berichtigungsbescheiden
  • Weitere Informationen
  • Konkrete Ausgestaltung von Berichtigungsbescheiden
4/2013, 8 f

BAO: „Ewig mitgeschleppte Abgabenrückstände“ – wann ist die Aussetzung der Einbringung zulässig und zweckmäßig?

  • Ausgangslage
  • Generelle Pflicht zur zwangsweisen Einbringung fälliger Abgaben
  • Vorübergehendes Unterlassen von Exekutionsmaßnahmen
    • Anwendungsfall der Aussetzung der Einbringung
    • Maßnahmen während der ausgesetzten Einbringung
    • Auswirkungen der Aussetzung der Einbringung
    • Zuständigkeit, Erledigungsform
  • Zusammenfassung, abschließende Empfehlung
Ausgabe 1/2/3/2013

nicht erschienen

Beiträge in der/den Folgeausgabe/n enthalten
          2012
Ausgabe 11/12/2012

nicht erschienen

Beiträge in der Folgeausgabe enthalten
7/8/9/10/2012, 8 f

Ist die Zitierung von Rechtsnormen „in der geltenden Fassung“ ausreichend?
Und müssen diese gesetzliche Bestimmungen im Spruch des Bescheides angeführt werden?

  • Anführung von Rechtsnormen im BAO-Verfahren
    • VwGH-Rechtsprechung zur BAO
    • Ergebnis für den Anwendungsbereich der BAO
  • Anführung von Rechtsnormen im AVG-Verfahren
    • VwGH-Rechtsprechung zum AVG
    • Ergebnis für den Anwendungsbereich des AVG
7/8/9/10/2012, 10 f

Die nächsten Schritte in den Landes-Lustbarkeitsabgabe-Rechtsmittelverfahren

  • Ausgangslage sind nun bereits geklärte Rechtsfragen
  • Auswirkung auf die Rechtsmittelverfahren
  • Erledigung der offenen Berufungen; vollständige Aktenübermittlungen
  • Anträge auf Aussetzung der Einhebung behandeln!
  • Aussetzungszinsen sind zwingend festzusetzen
  • Wem fließen Zinsen und Säumniszuschläge zu?
  • Allgemeine Hinweise für die laufende Lustbarkeitsabgabe- und Landes-Lustbarkeitsabgabeverwaltung
  • Rechtzeitige Beurteilung und Dokumentation von aufgestellten Geräten
7/8/9/10/2012, 13

Elektronische Zustellung an Rechtsanwälte und Notare „in den ERV“

Für den von Rechtsanwälten und Notaren in der Kommunikation mit den Gerichten seit Jahren genutzten „Elektronischen Rechtsverkehr“ (ERV) besteht nun eine Art Gateway-Funktion zur Anbindung an die Zustelldienste. Die gennannten können für elektronische Zustellungen in der ERV-Software eine Koppelung einrichten.

4/5/6/2012, 8

Adressierung und Zustellung von Bescheiden an "Firmen"
(Empfängerbezeichnung und Bescheidadressat bei natürlichen Personen, bei juristischen Personen und bei Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit)

  • Form und Inhalt der Empfängerbezeichnung – Zustellverfügung für natürliche und juristische Personen
  • Bezeichnung des Adressaten und Zustellung bei natürlichen und juristischen Personen
  • Bezeichnung des Adressaten bei Personenvereinigungen oder Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • Zustellung an juristische Personen und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • Exkurs: Schriftliche Ausfertigungen an mehrere Personen, welche dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden
4/5/6/2012, 9

Erhöhung der Landes-Lustbarkeitsabgabe per 1.10.2010: Musterverfahren hat nun auch den VwGH passiert

  • VwGH-Beschluss 2012/17/0021 vom 27.4.2012
  • Weitere Veranlassungen in anhängigen Verfahren
  • Verfahren mit Zahlungserleichterungsansuchen
1/2/3/2012, 8 f

Landes-Lustbarkeitsabgabe wurde als verfassungskonform bestätigt

  • VfGH-Erkenntnis B 533/11 vom 5. 12. 2011
  • Beschwerdevorbringen
  • Erwägungen und Begründung des VfGH
  • Zwischenergebnis und Ausblick
1/2/3/2012, 9 f

BAO: Kein Recht auf mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren bei Landes- und Gemeindeabgaben

  • Rechtslage seit 1. 1. 2010
  • Anlassfall, Sachverhalt
  • Verfahrensrechtliche Sichtweise der Behörde
  • Höchstgerichtliche Beschwerde
  • Beurteilung des Verwaltungsgerichtshofs
          2011
11/12/2011, 5

Recht der Gemeinden auf Durchführung von Kommunalsteuer-Nachschauen vom VwGH eindeutig bestätigt

  • Äußerst kritischer Fachartikel in der meist verbreiteten steuerrechtlichen Fachzeitschrift Österreichs
  • Gemeinsames Rundschreiben des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes
  • VwGH-Erkenntnis 2009/15/0223: Gemeindliche Kommunalsteuernachschauen sind weiterhin zulässig!
  • Erlass des BMF zur Kommunalsteuernachschau und -prüfung vom 10. 11. 2011
  • Umgang mit „Zweiflern“
11/12/2011, 8 f

Aktuelles zur Lustbarkeitsabgabe und zur Landes-Lustbarkeitsabgabe

  • Lustbarkeitsabgabe, Landes-Lustbarkeitsabgabe: „Fun-Wechsler“ sind Glücksspielautomaten
  • Auch „Online Fernbedienungsterminals“ sind Geldspielapparate oder Glücksspielautomaten
8/9/10/2011, 9 f

Kommunalnet überweist Kommunalsteuer auf Urlaubsgelder in der Bauwirtschaft

  • Neue Rechtslage im BUAG seit 1. 1. 2011
  • Die neue „Baustellendatenbank“
  • Informationen der BUAK
  • Konkrete Abwicklung über Kommunalnet
  • Erwähnte Gesetzesbestimmungen aus dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG
3/4/2011, 7 - 9

E-Government: Wirksame Bekanntgabe abgabenrechtlicher Erledigungen bei Landes- und Gemeindeabgaben:
Die elektronische Zustellung nach der Bundesabgabenordnung (BAO)

  • Allgemeine Anforderungen an „Erledigungen“
  • Zustellung schriftlicher Erledigungen
    • Bisheriger Standard: Zustellung schriftlicher Erledigungen auf dem Postwege
    • Vorbemerkung zu „anderen“ Zustellungsformen schriftlicher Erledigungen
    • Elektronische Zustellungsformen ohne ausdrückliche Zustimmung der Partei
    • Elektronische Zustellungsformen mit ausdrücklicher Zustimmung der Partei
    • BAO-Rahmenbedingungen für elektronische Zustellungen
    • E GovG-Rahmenbedingungen?
    • Amtssignatur für BAO-Erledigungen?
    • SigG-Rahmenbedingungen?
    • Arten elektronischer Zustellung ohne Zustellnachweis
    • Arten elektronischer Zustellung mit Zustellnachweis
  • Merkmale der einzelnen Formen elektronischer Zustellungen
    • Unmittelbare elektronische Ausfolgung
    • Zustellung an eine elektronische Zustelladresse
    • Zustellung über das elektronische Kommunikationssystem der Behörde
    • Zustellung über einen Zustelldienst
  • Exkurs: Moderne E Government-Märchen
    (iZm Amtssignatur, „dualer Zustellung“, „ELAK“, „Registered Mail“, „Fire & Forget“ usw)
  • Zusammenfassung
    • Elektronische Zustellungen ohne Zustellnachweis
    • Elektronische Zustellungen mit Zustellnachweis
3/4/2011, 6

Aktuelles zur Lustbarkeitsabgabe und zur Landes-Lustbarkeitsabgabe
("Musterverfahren" LA + L-LAbg)

  • Am 19.4.2011 kundgemachte Gesetzesänderungen (LGBl 33/2011 und 34/2011; jeweils rückwirkend per 18.2.2011)
  • Neue Mustererledigungen für Mitgliedsgemeinden
    • Lustbarkeitsabgabe
    • Landes-Lustbarkeitsabgabe
  • Rechtsmittelverfahren gegen die Erhöhung der Lustbarkeitsabgabe und der Landes-Lustbarkeitsabgabe
  • Weitere Unterstützungen des Steiermärkischen Gemeindebundes
  • Mindmap Lustbarkeitsabgabe / Landes-Lustbarkeitsabgabe
1/2/2011, 5 - 6

Abgabenrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Rückstandsbescheinigungen)

  • Verpflichtend schriftlich zu erteilende „Auskunft“ mit gesetzlicher Frist
  • Nachweis der „beruflichen Zuverlässigkeit“
  • Inhalte einer „Rückstandsbescheinigung“ als mögliche Form der benötigten Auskunft
  • Voraussetzungen für die konkrete Ausstellung der Bestätigung am Beispiel der Kommunalsteuer
  • Einfaches Textbeispiel für eine formlose „Rückstandsbescheinigung“ auf Gemeinde-Briefpapier
     
          2010
11/12/2010, 9 - 10

Nachsicht von Gemeindeabgaben

  • [Einleitende Vorbemerkung]
  • Verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Rahmen
  • Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung einer Nachsicht
  • Persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung
  • Sachlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung
  • Weitere zu berücksichtigende Umstände
  • Abschließende Bemerkung
7/10/2010, 23
(Ausgabe "Juli/Oktober 2010" = 7/2010 bis 10/2010)

Lustbarkeitsabgabe und Landes-Lustbarkeitsabgabe sind seit 1. 1. 2010 deutlich angehoben

Gesetzesänderungen per 1. 10. 2010
  • Lustbarkeitsabgabe auf das Halten von Geldspielapparaten = € 370,00 monatlich
  • Landes-Lustbarkeitsabgabe = € 630,00 monatlich

Veranlassungen auf Gemeindeebene

  • Sofortige Umsetzung der Landes-Lustbarkeitsabgabe-Erhöhung auf Gemeindeebene
  • Lustbarkeitsabgabe-Erhöhung erfordert Novellierung der Lustbarkeitsabgabe(ver)ordnung(en)
  • Aktualisierte Muster für Lustbarkeitsabgabebescheide und für Landes-Lustbarkeitsabgabebescheide verfügbar; „pro futuro-Abgabenfestsetzung“ ist rechtswidrig (siehe auch Steirische Gemeindenachrichten 1/1996, 7).
  • „Abmeldungen“ von aufgestellten Geldspielapparaten sind ehest auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen (Achtung: Gehaltene, nicht in Betrieb stehende oder nicht betriebsbereite Geräte abgabepflichtig!)
5/6/2010, 5 - 6

Aktuelles aus dem Steuerrecht

Zusatzhinweis:
Ergänzung (aus einer Anfragebeantwortung) vom 21.7.2010!

  • BMF-Erinnerungsschreiben zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen (plus Ergänzung vom 21.7.2010)
  • Abgabenänderungsgesetz 2010: Auswirkungen ab 2011 auf UVA und USt-Erklärung (plus Ergänzung vom 21.7.2010)
  • GPLA bei Gemeinden über 2.000 Einwohner: DB-Pflicht seit Mai/Juni 2008 (FLAF)
  • BAO: Gemeindeabgabenrückstände und Exekutionsführung gegen juristische Personen
  • BAO: „Elektronische“ Anbringen in Gemeinden ohne Homepage
  • BAO: Zustellungen schriftlicher Erledigungen an mehrere Personen, welche gemeinsam eine Abgabe schulden
  • BAO: Verzinsungsbeginn bei Zahlungserleichterungen
5/6/2010, 6 - 8

Kommunalsteuer: Auch Nullerklärungen müssen eingereicht werden!

  • Rechtsgrundlagen der elektronisch einzureichenden Kommunalsteuererklärung
  • Ausnahmsweise Zulässigkeit, Form und Inhalte der Papiererklärungen
  • Was geschieht mit den Papiererklärungen weiter?
  • Pflicht zur Einreichung und Sinn von Nullerklärungen
  • Vorgehensweise im Fall der Nichteinreichung einer Kommunalsteuererklärung
  • Verwaltungspraxis
5/6/2010, 8 - 9

VwGH: „Halten“ von „Testapparaten“ unterliegt der Lustbarkeitsabgabe für Geldspielapparate
(Besprechung des VwGH-Erkenntnisses 2009/17/0204 vom 17.2.2010)

  • Rechtsansicht des Steiermärkischen Gemeindebundes
  • VwGH-Erkenntnis 2009/17/0204 vom 17. 2. 2010
  • Zusammenfassung;
  • Weitere Veranlassungen in derartigen Fällen
  • Grundsätzliche Empfehlung für die laufende Verwaltung der Lustbarkeitsabgabe
3/4/2010, 14 - 15

Seit 1. 8. 2003: Monatliche Lustbarkeitsabgabe in Höhe von € 700,00 auf bestimmte Unterhaltungsspielapparate
(Besprechung VwGH 2009/17/0191 vom 4. 11. 2009)

  • Aktuelles VwGH-Erkenntnis – Ausgangssachverhalt und Rechtsfrage
  • Einwendungen der Partei
  • Allgemeiner Hinweis des VwGH zu Vorstellungsverfahren mit Verfahrensmängeln
  • Beurteilung des VwGH
  • Ergebnis
3/4/2010, 12

Getränkeabgabe-Bereicherungsverbot(e) - aktuelle Entwicklungen

  • Restaurants bei Lebensmittelmärkten
  • Änderung der LAO-Bereicherungsverbote (239a BAO)
1/2/2010, 6 - 8

Nachlese zu den BAO-Informationsveranstaltungen des Steiermärkischen Gemeindebundes im Jänner 2010

  • Welches Verfahrensrecht ist für die Abgabenfestsetzung für Zeiträume vor 1.1.2010, zB für die Festsetzung der Lustbarkeitsabgabe 10-12/2009, „zuständig“?
  • Können „alte“ Drucksorten (mit umseitigem Aufdruck von LAO-Bestimmungen) auch noch im Jahr 2010 für Lastschriftanzeigen und Buchungsmitteilungen verwendet werden, wenn hohe Restbestände aufliegen?
  • Müssen („Massen-“) Abgabenbescheide und quartalsmäßige Lastschriftanzeigen oder Buchungsmitteilungen gegen Zustellnachweis ausgesandt werden?
  • Müssen schriftliche Erledigungen an mehrere Personen, welche gemeinsam dieselbe abgabenrechtliche Leistung oder Abgabe schulden, auch allen einzelnen Personen gesondert zugestellt werden?
  • Eine Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung) wurde vor 1.1.2010 gemäß § 161 LAO bescheidmäßig zuerkannt, ohne dass eine Verpflichtung zur Entrichtung von Stundungszinsen im Bewilligungsbescheid ausgesprochen wurde. Ist für die vom Zahlungsplan her (auch) ins Jahr 2010 wirkende Zahlungserleichterung ab 1.1.2010 eine Verzinsung vorzunehmen?
  • Müssen Mahngebühren bescheidmäßig festgesetzt werden?
  • Muss der Säumniszuschlag bescheidmäßig festgesetzt werden?
  • Wann ist ein Rückstandsausweis auszustellen, wem ist er zuzustellen?
  • Müssen in Verordnungen der Gemeinden erwähnte verfahrensrechtliche LAO-Bestimmungen durch die entsprechenden BAO-Regelungen ersetzt werden?
    • Was geschieht, wenn die LAO-Verweise in den Verordnungen nicht „angepasst“ werden?
    • Sind verfahrensrechtliche Regelungen in Verordnungen, welche inhaltlich auf LAO-Bestimmungen Bezug nehmen, in diesem Punkt anders zu sehen?
  • Was bedeutet die (schon vor der BAO-Novelle bestandene) dingliche Haftung des aktuellen § 28c Grundsteuergesetz 1955 und was bedeutet die neue Wirkungsfiktion für ab 1.1.2010 zugestellte Grundsteuerbescheide in der Praxis? Muss später – dh im fortgesetzten Rückstandsfall auch noch beim Rechtsnachfolger (zB Erben, Erwerber) – diesem gegenüber dann überhaupt noch ein Haftungsbescheid erlassen werden?
  • Gibt es in der Steiermark auch für andere Gemeindeabgaben vergleichbare oder zumindest ähnliche dingliche Haftungen?
  • Wären vergleichbare dingliche (gesetzlich auf dem Grundstückeigentum lastende) Haftungen nicht auch für andere liegenschaftsbezogene Abgaben sinnvoll?
  • Hat der Landesgesetzgeber die Steiermärkische Landesabgabenordnung (LAO) aufgehoben? (Heinweis auf das StAbgG)
1/2/2010, 8 - 11

BAO: Neue Verzinsungspflicht für „alte“ unverzinst zugestandene Zahlungserleichterungen?

  • Angenommene Ausgangssituation und Fragestellung; Auswirkungen der Beurteilung
  • Rechtslage bis 31.12.2009
  • Rechtslage ab 1.1.2010
  • Weitergeltung der vor 1.1.2010 gewährten Zahlungserleichterung
  • Kein Widerruf einer vor 1.1.2010 unverzinst gewährten Zahlungserleichterung
  • Sichtweise „Verzinsungspflicht“ ab 1.1.2010
  • Sichtweise „keine Verzinsungspflicht“ ab 1.1.2010
  • Zusammenfassung
1/2/2010, 11

Änderung der Landes-Kurabgabeverordnung

Mit der Landes-Kurabgabeverordnung 2010, LGBl 110/2009, hat der Landesgesetzgeber die Kurabgabe für den Kurbezirk Aflenz Kurort und Bürgeralm von € 0,70 auf € 0,80 erhöht; bei den verordneten Formvorschriften für die Einhebung der Abgabe bzw für die Ermäßigungsbescheinigungen tritt keine Änderung ein.

     
          2009
11/12/2009, 8 f

LAO, BAO: Sind „Gegenverrechnungen“ durch die Abgabenbehörde zulässig?

  • Fragestellung
  • Kompensation als zulässige Abgabenentrichtungsform
  • Pragmatische Ansicht des OGH
  • Differenzierte Sichtweise des VwGH...
  • Pflicht zur Gegenverrechnung bei gültiger Aufrechnungserklärung
  • Keine Kompensation ohne Aufrechnungserklärung
  • Grundsätze und Grenzen der Aufrechnung
  • Aufrechnungsverbote
  • Zusammenfassung
9/10/2009, 10 f

In gut zwei Monaten ist die LAO nur mehr Geschichte...

  • Die BAO gilt ab 1. 1. 2010 auch für Gemeindeabgaben
  • Rückwirkende Abschaffung der Bemessungsverjährungsunterbrechung und rückwirkende Verkürzung der Bemessungsverjährungsfrist
  • Verkürzung der absoluten Verjährungsfrist auf zehn Jahre
  • Achtung: Übergangsbestimmungen wirken teils sogar dramatisch Frist verkürzend!
  • Welche Übergangsbestimmungen können entschärfend zur Anwendung gebracht werden?
7/8/2009, 9

Änderungen bei LAO-Zinssätzen

Stundungs- und Ratenzahlungszinsen betragen wegen des seit 13. 5. 2009 durch die Oesterreichische Nationalbank geänderten Basiszinssatzes nunmehr 4,38 %; Aussetzungszinsen "kosten" nun 1,38 %

7/8/2009, 10 ff
Herabsetzung und Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 165 Abs. 6 LAO (Teil 3)
  • UFS: Sonstiges abgabenrechtlich relevantes Wohlverhalten des Abgabepflichtigen
  • VwGH und UFS: Verzögerungen in der Zahlungsabwicklung (Bank, Telebanking, Gutschriften, vermutete Guthaben, ...)
  • VwGH und UFS: Beurteilungskriterien bei Zahlungsschwierigkeiten
  • Nicht fristgerechte Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben bei vertretbarer Rechtsansicht
  • Beispiele häufig auftauchender Begründungen für verspätete Zahlungen (Praxisfälle) und deren Lösungen:
  • Praxiserfahrungen und abschließende Empfehlung
5/6/2009, 10 f
Herabsetzung und Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 165 Abs. 6 LAO (Teil 2)
  • Grundlegende Fragestellung
  • Kein grobes Verschulden
  • Grobes Verschulden – z. B. durch die Verletzung von Sorgfaltspflichten
  • Frage des Verschuldens Dritter (Arbeitnehmer, Vertreter, Boten)
3/4/2009, 12 ff
Stmk. Veranstaltungsgesetz:
„Getarnte Geldspielapparate“, „unechte Wettannahmegeräte“ & Co
  • Ausgangslage
  • Aufstellung und Betrieb von Apparaten
  • Spielapparate nach § 5b VeranStG: Musikautomaten und Spielapparate nur für Kinder
  • Andere Apparate: Geld- und Unterhaltungsspielapparate
  • Begriff der Geldspielapparate; Bestimmungen
  • Begriff der Unterhaltungsspielapparate; Bestimmungen
  • Zwischenergebnis
  • Übertretungen
  • Geräteklassifizierung
  • Beispiele „besonderer“ Geräte
  • „Geldschaufler“
  • „Sportwettenannahmegerät“
  • Für beide Beispielgeräte gilt...
  • Leistungen des Steiermärkischen Gemeindebundes
3/4/2009, 11

Entwicklung der LAO-Zinssätze seit Mitte 2003

Zusammenstellung der im Zeitraum 9.6.2003 bis ab 11.3.2009 konkret geltenden Zinssätze für bewilligte Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlungen ab € 436,00) und für n Berufungsverfahren bewilligte Aussetzungen der Einhebung

3/4/2009, 9
Herabsetzung und Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 165 Abs. 6 LAO (Teil 1)
  • Rechtslage vom 22. 7. 2008 bis zum 31. 12. 2009
  • Leichte Verbesserung der Rechtslage ab 1. 1. 2010
  • Die wesentliche Vollzugsfrage…
  • Vorschau
1/2/2009, 12 f
Aktuelles aus der Finanzabteilung
  • LAO-Zinssätze weiter gesunken
  • Getränkeabgabeverfahren des Handels
  • Getränkeabgabe-Ersatzzahlungen des Bundes
  • Getränkeabgabeverfahren der Gastronomie
  • Kommunalsteuererklärung 2008
  • Kommunalsteuer & GPLA: FinanzOnline-Databox auslesen und Prüfungsergebnisse zeitnah umsetzen
     
          2008
12/2008, 7

Keine Zahlscheingebühr bei Gemeindeabgaben

Die Erhebung öffentlicher Gemeindeabgaben erfolgt im hoheitlichen Bereich und hat das verfassungsgesetzliche Legalitätsprinzip (Art. 18 Abs. 1 B VG) zu beachten. Abgaben dürfen auch mittels Scheck oder Erlagschein entrichtet werden (§ 160 LAO) - die Kosten der Ausstellung und Zusendung von Zahlscheinen bzw. allfällige Kosten sind gemäß § 233 LAO von Amts wegen zu tragen. Die Erhebung einer „Zahlscheingebühr“ wäre mangels entsprechender gesetzlicher Grundlage rechtswidrig. Wo die Gemeinde privatwirtschaftlich handelt, stellt sich dies abweichend dar. Empfohlen wird die verstärkte Information der Gemeindebürger über die Möglichkeit, dass Gemeindeabgaben auch über Abbuchungs- oder Einziehungsauftrag entrichtet werden können.

12/2008, 7

Kurzarbeitsunterstützungen sind kommunalsteuerfrei

Entwicklung der Leiharbeit als versteckter erster Konjunkturindikator in Zeiten gedämpften Wirtschaftswachstums oder der Rezession; in weiterer Folge Niederschlag auf das Stammpersonal durch Einführung von Kurzarbeit sowie durch Kündigungen.
Kurzarbeit
= gekürztes Gehalt + Kurzarbeitsunterstützung (letztere ist nach § 32 Abs. 4 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) seit 1. 7. 1994 von der Kommunalsteuer befreit; Vorsicht beim Abgleich der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage mit jener des Dienstgeberbeitrages!)

12/2008, 7

Erneut Änderungen bei den LAO-Zinssätzen

Änderung des Basiszinssatzes - und somit der Zahlungserleichterungszinsen und der Aussetzungszinsen per 15. 10. 2008 und per 12. 11. 2008 (Grundinformationen zu den Verzinsungsarten: StGN 10/2003, 11/2003 und 8/9/2007; Aktualisierungen und veränderte Zinssätze: StGN 2/2008 und 8/9/2008).

11/2008, 9
Aktuelle Informationen zu den Getränkeabgabeverfahren des Handels
  • Meldung an die Landesregierung bis 30.11.2008 möglich
  • Vorsicht: Wiederholt auftauchende Versehen der Handelsbetriebe
  • Von selbst erledigt sich auch nach Abschluss der Vereinbarung kein Fall…
  • Verschiedene Musterschreiben
8/9/2008, 26 - 28

Novellierung der Steiermärkischen Landesabgabenordnung per 22. 7. 2008

  • Grundinformation zur Novellierung
  • Seit 22. 7. 2008 sind schriftliche Anbringen auch in elektronischer Form zulässig
  • Zulässige Einbringungsformen sind sehr weit gefasst – aber teilweise einschränkbar
  • Beschreibung (Beschränkung) zulässiger E-Mail-Anbringen
  • Organisations- und EDV-Sicherheitsfragen bei elektronischen Anbringen außerhalb des E-Mail-Verkehrs
  • Musterregelung für „technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs“ - siehe auch externes Zusatzdokument!
  • Bestätigung der Echtheit elektronischer Anbringen
  • Behördlicher „Bestätigungsauftrag“
  • Telefonische Anbringen?
  • Ergänzende neue Regelungen für den Säumniszuschlag
  • Neu: Kein Säumniszuschlag „ohne grobes Verschulden“
  • Nachträgliche Herabsetzung des Säumniszuschlages
  • Fälle ohne nachträgliche Herabsetzung des Säumniszuschlages
8/9/2008
(externes
Zusatz-
dokument)

Zulässige elektronische Übermittlungsformen, Daten-, Datei- und Datenträgerformate für LAO-Anbringen
(Musterformulierung iSd § 62 Abs. 1 LAO idF LGBl. Nr. 68/2008)

Auszug aus dem Gesetzestext er die Zulässigkeit solcher Anbringen: "... nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekannt zu machen. "
8/9/2008, 29 - 30

Getränkeabgabeverfahren des Handels in wichtiger Endphase:
Bundesmittel fließen nur bei genauer Einhaltung des Zeitplans!

  • Informationen des Gemeindebundes
  • Handlungs- und Zeitplan
  • Wichtiger Schritt zur Erlangung von Bundesmitteln!
  • Weitere Schritte
  • Allgemeines zur Vergleichsvereinbarung
8/9/2008, 30
Änderung bei den LAO-Zinssätzen per 9. 7. 2008

Auf Grund einer Erhöhung des Basiszinssatzes erhöhten sich aktuell

  • die Zahlungserleichterungszinsen (Stundungszinsen und Ratenzahlungszinsen) auf 7,7 % und die
  • Aussetzungszinsen auf 4,7 %
6/2008, 4 f
Gastronomie-Getränkeabgabeverfahren sind (von wenigen Ausnahmen abgesehen) abgeschlossen
  • Kurzdarstellung der Rechtsprechung 2000 bis 2006
  • Umsetzung der Judikatur aus 2005 und 2006
  • Geänderte Judikaturlinie 2007
  • Lösungsmöglichkeiten in ausnahmsweise noch offenen Gastronomie-Verfahren
    • a) "Echte“ – d. h. eigentliche – Getränkeabgabeverfahren in der Gastronomie (unerledigte Anbringen, Berufungen oder Vorlageanträge offen): 376, 476; zum gegebenen Zeitpunkt „Abbaut“ des Bereicherungsverbots-Verfahrens
    • b) Getränkeabgabeverfahren ohne Besteuerung alkoholischer Getränke rechtskräftig abgeschlossen, Bereicherungsverbots-Rechtsmittelverfahren offen: aus verwaltungsökonomischen Gründen weiterhin die innerstaatliche Anwendung des Bereicherungsverbotes (380, 384 - sofern aus dem Berufungsvorbringen nicht bereits anderes geboten ist!)
    • Verfahrenskonstellationen mit rechtskräftig abgeschlossenen Getränkeabgabeverfahren ohne Besteuerung alkoholischer Getränke, wo die vorbeschriebene Vorgangsweise - aus welchen Gründen auch immer - nicht in Betracht kommt:
    • c) Entweder rein verfahrensrechtliche Anwendung das Bereicherungsverbotes (Rückzahlungsverweigerung im Sinne des § 186 Abs. 3 LAO wird bloß auf die erfolgte jedoch seitens der Behörde nachzuweisende Überwälzung der gutgeschriebenen Getränkeabgabe auf alkoholische Getränke gestützt) oder
    • d) amtswegige Wiederaufnahme des („eigentlichen“) Getränkeabgabeverfahrens auf Basis der Rechtsgutachten von Ehrke-Rabel und von Lang (sofern die Bemessungsverjährung noch nicht eingetreten ist); die Frage der Zulässigkeit der Wiederaufnahme an sich ist strittig und ein vom Steiermärkischen Gemeindebund unterstützter Fall einer oststeirischen Stadtgemeinde beim VwGH unter der Zahl 2008/16/0012 beschwerdeanhängig.
  • Gastronomiebetriebe mit Lieferungsumsätzen
6/2008, 5

Bevorstehende LAO-Novellierungen

  • „Kleine“ LAO-Novellierung (Erweiterung der zulässigen Einbringungsformen von Anbringen; Säumniszuschläge sind unter bestimmten Umständen herab zu setzen, nicht festzusetzen oder anzupassen
  • Große LAO-Novellierung per 1. 1. 2010: Nach dem F-VG 1948 regelt die Bundesgesetzgebung ab 1. 1. 2010 auch die Abgabenverfahren der Länder und der Gemeinden (§ 7 Abs. 6 ) und lässt diesbezüglich „bestehende landesrechtliche Vorschriften“ – somit sämtliche Landesabgabenordnungen – per 1. 1. 2010 außer Kraft treten (§ 17 Abs. 3d vierter Satz).
5/2008, 6-8
Die Abschreibung von Landes- und Gemeindeabgaben durch „Löschung“ und deren Widerruf
  • Abschreibung von Abgaben
  • Zuständigkeit für die Löschung
  • Voraussetzung für die Löschung
  • Löschung unter Widerrufsvorbehalt
  • Löschungen sind bescheidmäßig zu verfügen
  • Auswirkung der Löschung
  • Gibt es eine „Löschung ohne Bescheid“?
  • Inhaltliche Voraussetzungen für den Widerruf der Löschung
  • Zeitliche Grenzen für den Widerruf der Löschung
  • Praxistipp für erfolgte Löschungen
  • Einkommenserzielung oder Vermögenserwerb nach Konkurs
  • Vom Widerruf der Löschung ausgeschlossene Fälle
  • Durchführung und Ausmaß des Löschungswiderrufs
  • Folgen einer widerrufenen Löschung
  • Exkurs: Sonstige Eingriffe in den Löschungsbescheid
  • Zusammenfassung
4/2008, 4-6

Lustbarkeitsabgabe: Der „700-Euro-Apparat“

  • In Kürze (Worum geht es?)
  • Abgabenrechtliche Voraussetzungen
  • Rahmenbedingungen für die Aufstellung von Unterhaltungsspielapparaten
  • Zuständige Überwachungsbehörde ist der Bürgermeister
  • Praktische Erfahrungen
  • Exkurs: Geldspielapparate in der Praxis
  • Letztendlich profitiert der Sozialhilfeverband von unrechtmäßig aufgestellten Geld- und Unterhaltungsspielapparaten
  • Zusammenfassung
4/2008, 6

Kommunalsteuer-Jahreserklärungen 2007

Die Kommunalsteuererklärungen für das Kalenderjahr 2007 waren bis Ende März 2008 elektronisch über FinanzOnline (FOn) einzureichen und landen dann in der DataBox der Gemeinden. Zur kontrollierenden Gesamtverwaltung kann man in FOn auch alle an die Gemeinde gerichteten Kommunalsteuererklärungen in einer Gesamtliste anzeigen lassen.

3/2008, 4

VwGH: Telefax-Eingaben sind vollkommen unbeachtlich
(gilt für den Bereich der Stmk. LAO)

 
  • Nur bis vor kurzem waren Telefaxeingaben nach der LAO zwar als mangelhafte, jedenfalls aber als verbesserungsfähige „Anbringen“ anzusehen (s StGN 12/2005, 10 f, mit Hinweis auf VwGH-97/17/0164 vom 23.3.1998).
  • Mit Beschluss 2005/16/0186 vom 28.6.2007 verdeutlicht der VwGH zur Stmk LAO, dass eine Telefax-Berufung nicht ein bloß mit einem Formgebrechen behaftetes Anbringen sondern gleich „gar nicht rechtswirksam eingebracht worden“ sei.
  • Dies zieht nicht einmal die Verpflichtung der Behörde zur Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages nach sich; eine ausdrückliche Zurückweisung der Telefaxeingabe kann (muss aber nicht!) ergehen.
  • Zur Novellierung der Steiermärkischen Landesabgabenordnung lief bis zum 29.2.2008 ein Begutachtungsverfahren ua in diesem Punkt; auf Bundesebene beschäftigt sich im BMF eine Arbeitsgruppe mit einem Österreich weit vereinheitlichtem Verfahrensrecht für Landes- und Gemeindeabgaben auf Basis der BAO, welches ab 1.1.2010 in Kraft treten soll.
2/2008, 6

Terminverlust bei Zahlungserleichterungen durch Nichteinhaltung von gewährten Ratenzahlungen

 
  • Grundsätzliches (schriftliches Ansuchen, Bewilligungsbescheid, Verzinsung - dzt. 7,19 %)
  • "Terminverlust“: Begriff und Rechtsfolgen (Bedingungen für den Eintritt und Auswirkungen im Falle des Eintrittes des Terminverlustes)
  • Vorgangsweise bei Terminverlust (Ausstellung des Rückstandsausweises, Säumniszuschlag, zwangsweise Einbringung der Abgabenrückstände)
1/2008, 5f

Inkassobüros, Gläubigerschutzvereinigungen, Finanzdienstleister & Co: Keine zwangsweise Einbringung von Gemeindeabgaben durch behördenfremde Personen und Einrichtungen!

1. Allgemeines
2. Privatwirtschaftlicher Bereich der Gemeinde
3. Bereich der Gemeinde als Abgabenbehörde
4. Zusammenfassung
In Kürze: Während im privatrechtlichen Bereich der Gemeinde behördenfremde Personen oder Einrichtungen mit der Einbringung von Außenständen beauftragt werden dürfen, ist dies im Bereich der Abgabenverwaltung der Gemeinde (Hoheitsbereich!) jedenfalls absolut ausgeschlossen (verfassungs- und einfachgesetzliche Rechtswidrigkeit, Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Verletzung der Amtsverschwiegenheit): Es würden strafrechtlich relevante Tatbestände gesetzt und auch anfallende Kosten wären nicht überwälzbar.

     
          2007
12/2007, 4f

Kommunalsteuer: Formvorschriften für die Einreichung der Abgabenerklärungen und allfälliger Berichtigungen

  • Grundsätzliche Einreichungsform der Kommunalsteuererklärung
  • Ausnahmen
  • Auswirkungen von zu Unrecht in Papierform eingebrachten Erklärungen
  • Berichtigung von Kommunalsteuererklärungen (Berichtigungsverpflichtung, Berichtigungsmöglichkeiten, Konkrete Durchführung der Berichtigung, Auswirkungen der Berichtigung)
12/2007, 5f

VwGH zur Getränkeabgabe (Steiermark):
Der Getränkeverkauf stellt auch im Selbstbedienungsrestaurant überwiegend eine „Dienstleistung“ dar
(VwGH-Erkenntnis 2007/16/0004 vom 18.9.2007)

Wenngleich in einem Selbstbedienungsrestaurant die Dienstleistungskomponente wesentlich geringer als in anderen Restaurants ist, liegen "Restaurationsumsätze" vor, auf die nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts Getränkeabgabe erhoben werden darf: Denn dem Konsumenten steht die gesamte Infrastruktur (organisatorische Gesamtheit = Speisesaal, Nebenräume, Garderobe, Mobiliar, Geschirr, Gedeck auflegen, Beratung des Gastes, Erklärung der Speisen und Getränke, Servieren, Abräumen der Tische, …) eines "Restaurants" samt seinen Einrichtungen auch während der Konsumation der Getränke zur Verfügung (nach den Auflagen der erteilten Konzessionen ist eine gratis benützbare Toiletteanlage zwingend vorgeschrieben; das Nichtvorhandensein einer Garderobe ist nicht entscheidungserheblich (gilt sinngemäß auch für Buffets, andere SB-Restaurants, Thekenbetriebe, Tankstellencafés, Jausenstationen usw).

11/2007, 8f

GPLA-Gremien in Österreich: Der GPLA-Regionalbeirat Steiermark (bisher OPLAUS) im Dienste der Kommunalsteuerverwaltung steirischer Gemeinden

GPLA-Gremien auf Bundesebene (Prüfungsbeirat, GPLA-Steuerungsausschuss und GPLA Service Jour fixe); operatives GPLA-Gremium auf Landesebene: GPLA-Regionalbeirat Steiermark (zuvor „OPLAUS“): Zusammensetzung, Aufgaben, Funktion und Arbeitsweise

11/2007, 9
Kommunalsteuer: Neue FinanzOnline-Funktion: "Liste aller Kommunalsteuerklärungen"

Seit 25.9.2007 können alle an die Gemeinde gerichteten Kommunalsteuererklärungen (Jahreserklärungen „KommSt1“ und Rumpfjahreserklärungen „KommSt2“ bei Beendigung der letzten Betriebsstätte unter dem Jahr) eines ausgewählten Jahres in einem Abfragevorgang aufgelistet werden; die Ausgabe dieser Liste erfolgt ausschließlich in die DataBox; die Dokumentstruktur ist genau festgelegt (zB für Weiterverarbeitungszwecke).

8/9/2007, 8
Getränkeabgabe: Neue erleichterte Definition der gemeinschaftsrechtskonform zu besteuernden Dienstleistungen (Gastronomieumsätze) durch den VwGH Das VwGH-Erkenntnis 2006/16/0119 vom 29.3.2007 gestattet eine etwas vereinfachte Art der Beweisführung über das Vorliegen von (gemeinschaftsrechtskonform zu besteuernden) Dienstleistungsumsätzen. Auch die Mitarbeit des Unternehmers im Betrieb darf in die Dienstleistungskomponente eingerechnet werden.
In verfahrensrechtlich besonders gelagerten Fällen kann allerdings dennoch eine (nur innerhalb der Verjährungsfrist zulässige) Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen erforderlich sein oder werden.
8/9/2007, 6-7
Aussetzungszinsen auf Abgabenrückstände in Berufungsverfahren aller Landes- und Gemeindeabgaben und -gebühren müssen festgesetzt werden Wenn in einem Berufungsverfahren die Aussetzung der Einhebung lediglich beantragt und in weiterer Folge in Anspruch genommen (wenn auch nicht ausdrücklich bewilligt) wird, sind Aussetzungszinsen zwingend festzusetzen - und zwar auch noch Jahre später. Die Eckpunkte zum Thema: Grundgedanken der Aussetzungsverzinsung; Rechtsgrundlagen; Anwendungsfälle; Verzinsungszeitraum; Beginn- und Endzeitpunkt der Verzinsung; 4,19 % Aussetzungszinsen pro Jahr (Stand 7/2007); Festsetzung und Einbringung der Aussetzungszinsen
7/2007, 5
EDV: Aktuelle Hinweise für Internet-Präsenzen der Gemeinden
  • „Barrierefreiheit“ auf WAI-Qualitätsstufe „A“ ist notwendig
      • Was regelt das E-GovG genau, gibt es Sanktionen?
      • Wer definiert die WAI-Stufen, wo findet man diese?
      • Welche WAI-Stufen gibt es?
      • Sind die WAI-Stufen AA oder AAA maßgeblich, ist ein CMS notwendig?
  • Österreichisches E-Government Gütesiegel
7/2007, 1, 3, 4

Weitere richtungsweisende Getränkesteuer-Musterentscheidung des VwGH vom 21.5.2007: Größere Getränkesteuer-Rückzahlungen werden nun auch im Handel ausbleiben!
(gekürzte StGN-Version; weiters ungekürzte Vorabversion vom 3.6.2007)

Rückzahlungsforderungen in „Gastronomie-Rechtsbehelfsfällen“ können seit dem EuGH-Urteil C-491/03 vom 10.3.2005 (Hermann - Frankfurt am Main) und dem VwGH-Erkenntnis 2005/16/0217 vom 27.4.2006 abgewiesen werden; in Einzelfällen kann dazu im Vorfeld noch eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens notwendig sein.
Für die „Handels-Rechtsbehelfsfälle“ liegt mit dem aktuellen VwGH-Erkenntnis 2005/16/0247 vom 21.5.2007 (betr. Linz) ein vom Höchstgericht akzeptiertes Beweisführungs- und Berechnungsmodell und andererseits eine bestätigte (auf alkoholische Getränke bezogene) Rückzahlungsquote von weniger als 15 % doch auch ein richtungsweisendes Erkenntnis für den Handel vor.

  • Vorgeschichte bis zum März 2005
  • Zusammenfassung und Auswirkungen der neuen Sachverhaltsfeststellungen
    • Überwälzungsnachweis und Rückzahlung des nicht überwälzten Anteils (10,5 %)
    • Durch die Getränkesteuer verursachte Verluste bzw Abgeltung des eingetretenen Schadens (4 %)
  • Beurteilung der behördlichen Argumentation durch den VwGH
  • Ergebnis des VwGH
  • Ausblick und weitere Vorgangsweise
6/2007, 9-10
Ernster Zeithorizont bei offenen Getränke- und Speiseeisabgabe-Verfahren
  1. Entscheidungspflicht (6 Monate), Verjährung (5 Jahre)
  2. Absolute Verjährung (15 Jahre)
  3. Rückforderungsbedrohung (30 Jahre)
  4. Gastronomie-Rechtsmittelverfahren weitestgehend abgeschlossen (erforderlichenfalls ist eine amtswegige Wiederaufnahme der Getränkeabgabeverfahren auf Basis der Rechtsgutachten von Ehrke-Rabel und Lang innerhalb der Bemessungsverjährungsfrist möglich, um dem „Frankfurt-Urteil“ rechtlich zum Durchbruch zu verhelfen)
  5. Rechtsmittelverfahren der Handelsbetriebe in der Endphase
5/2007,
1, 10, 11
Aktuelle "Bedienungsanleitungen" für die Verwaltung der Kommunalsteuer über FinanzOnline
  • Benutzerrechte für Abfragen (134)
  • Benutzerrechte für Eingaben (135)
  • Übermittlung der (Papier-) Kommunalsteuererklärungen durch die Gemeinde an FinanzOnline (136)
  • Kommunalsteuererklärungen am Bildschirm anzeigen lassen (137)
  • Kommunalsteuererklärungen neuerlich in die DataBox zustellen lassen (138)
  • GPLA-Gesamtabfrage eines ausgewählten Zeitraums (139)
  • GPLA-Abfrage für den Einzelfall: Prüfungsergebnisse und aktueller Prüfungsstatus (140)
  • Abfrage des Dienstgeberbeitrages zur Bildschirmanzeige (141)
  • Abfrage des Dienstgeberbeitrages zur Zustellung in die DataBox (142)
  • Aus Unternehmersicht: Einreichung einer Kommunalsteuererklärung im Dialogverfahren; Übermittlungsnachweis (143)
  • Aus Unternehmersicht: Übermittlung von Kommunalsteuer-Erklärungsdaten im Datenstromverfahren; Übermittlungsnachweis (144)
  • Aus Unternehmer- und Parteienvertretersicht: Berichtigung einer Kommunalsteuererklärung im Dialogverfahren (145)
  • FinanzOnline – Weiterentwicklungen und Anregungen
  • FinanzOnline – Hilfestellungen für Gemeinden
4/2007, 10

Kommunalsteuererklärungen über FinanzOnline: Erste Evaluierung abgeschlossen

Evaluierung der erstmals über FinanzOnline eingereichten Kommunalsteuererklärungen unter Miteinbeziehung der Erfahrungswerte und Anregungen von 40 steirischen Mitgliedsgemeinden: Ergebnis-/Sitzungsprotokoll des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) samt Beantwortung der Österreich weit gesammelten Anfragen

2/2007, 14

Vorschriften im E-Government-Gesetz für Homepages der Gemeinden

Die Internetauftritte der Gemeinden (Homepages) müssen nach dem E-Government-Gesetz (G-GovG) spätestens am 1.1.2008 entsprechend der WAI-Qualitätsstufe „A“ barrierefrei gestaltet sein.

1/2007, 7

Bedingungen und rechtskonforme Möglichkeiten der Rückzahlungsverweigerung (-verminderung) von tatsächlich bestehenden Guthaben

  1. Maßgeblich ist der Verbuchungsstand am Konto
  2. Auch nach dem Rückzahlungsantrag vorgenommene Abgabenfestsetzungen mindern oder verhindern die Rückzahlung bestehender Guthaben
  3. Bei nachträglichen Abgabenfestsetzungen ist eine Dreimonatsfrist ab Antragstellung beachtlich
     
          2006
12/2006, 8

Getränkeabgabe-Jahreserklärungen für 2000:
Ist ein Inventurabzug beim Auslaufen der Sollversteuerung zulässig?

  • Fragestellung: Ist die auf den Endbestand entfallende Steuer abzugsfähig?
  • Kein Inventurwertabzug von der Bemessungsgrundlage
  • Begründung aus dem Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1993
  • Hintergrund, Durchsetzbarkeit
10//2006, 6- 8

Getränkeabgabepflicht in der Gastronomie für bis 8.3.2000 erfolgte Lieferungen alkoholischer Getränke

  • Veränderte Ausgangslage
  • Steuerpflicht alkoholischer Getränke eindeutig gegeben
  • Ist nun das Überwiegen der Dienstleistungskomponente für jedes einzeln verkaufte alkoholische Getränk zu prüfen?
  • Übersicht über die Steuerpflichten im Jahr 2000
  • Widerspruch zum Erlass der Landesregierung?
  • Durchsetzung gemeindlicher Ansprüche auch in rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens)
  • Weiteres „Zuwarten“ in Gastronomiefällen wäre kontraproduktiv
8/9/2006, 3

E-Government:
Schulungsinitiative des BKA für Verwaltungsbedienstete

  • Österreich bei E-Government-Anwendungen im EU-Spitzenfeld
  • Neues Informationsmaterial, Schulungsunterlagen für Gemeinden
  • Österreich-Statistik zu Internet und E-Government
8/9/2006, 8

Getränkeabgabe-Rechtsbehelfsverfahren in der Gastronomie -
Anwendung des Frankfurt-Urteils

  • Informationsveranstaltungen im Juni 2006
  • Lösungsvorschläge für 1995 bis 1999
  • Steuerpflicht im Jahr 2000
  • „Seitenblicke“: Rechtsbehelfsverfahren im Handel
8/9/2006, 9
Kommunalsteuer: GPLA-Prüfungsberichte über FinanzOnline in neuem Format
  • Technische Änderungen im Hintergrund (xml-Struktur)
  • Neues beim Ansehen der Prüfungsberichte
  • Veranlassungen
  • Weiters neu: „Bemessungsgrundlage-Ausgangswert“
  • Faktische Wirksamkeit der Änderungen
6/2006, 4 - 6
Erhebung der Ferienwohnungsabgabe
  • I. Rechtslage
    • Rechtsgrundlagen
    • Begriff der „Ferienwohnung“; Abgabenbefreiungen
    • Festsetzung der Ferienwohnungsabgabe
    • Höhe der Ferienwohnungsabgabe
    • Ferienwohnungsabgabe-Dauerbescheid
    • Zeitweise entgeltliche Unterkunftgewährung
  • II. Ermittlungsverfahren
    • Mitwirkung der Wohnungs- und Liegenschaftseigentümer bei der Erfassung der Ferienwohnungen
    • Maßgebliche Größe der Ferienwohnungen
    • Ermittlung der Nutzfläche im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes 1975
  • III. Verwendung „anderer“ Daten
    • Allgemeine Beobachtungen und Wahrnehmungen
    • Abfrage und Verwendung von Meldedaten
    • Verwendung von Daten aus den Bauakten
    • Verwendung von Grundbuchsdaten
    • Verwendung von Daten aus dem Grundsteuerakt
2/2006, 9
Unbekannte Zustelladresse und Zustellnachweis im LAO-Abgabenverfahren
  • Unterbliebende Adressänderungsmitteilung der Partei in anhängigen Verfahren und bei wiederkehrend zu erhebenden Abgaben (Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch)
  • Zustellungen an Personen mit „unbekannter Abgabestelle“ durch Anschlag an der Amtstafel - erforderliche Erhebungen über den Aufenthaltsort des Adressaten
  • Erfordernis der Bestellung eines Abwesenheitskurators in „wichtigen Angelegenheiten“ (zB bei Wegfall einer juristischen Person wie der Beendigung einer GmbH)
  • Zustellung beim Vorliegen „wichtiger Gründe“ („RSb“)
  • Zustellung beim Vorliegen „besonders wichtiger Gründe“ („RSa“)
1/2006, 10 - 11
Kommunalsteuer: Prüfungsanbote privater Anbieter und Gesellschaften Eine Kontrolle der Abgabenselbstbemessung muss sein: Die seit 1. 1. 2003 eingerichtete gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) wird von den Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung durchgeführt und umfasst auch die Prüfung der Kommunalsteuer - allerdings nach den GPLA-Prüfungsrichtlinien nur stichprobenartig und nur bezüglich der tatsächlich ausgewählten Prüfungsfälle.
Das restliche Prüfungspotenzial wird durch Nachschauen des Gemeindebundes abgedeckt, aber auch private „Prüfungsanbieter“ mischen mit. Wie sich hier die wahren Kosten und Folgen verteilen und welche ernsthaften rechtlichen Probleme bei der Inanspruchnahme von Angehörigen der Wirtschaftstreuhandberufe (und deren Dienstnehmer) entstehen können, erläutert dieser Artikel. In der Steiermark ist bislang keine Gemeinde bekannt, die eine Gesamtprüfung erfolgreich durch eine andere Einrichtung als den Steiermärkischen Gemeindebund abgeschlossen hat.
1/2006, 11
Zuwendungen des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer-Zukunftssicherung steuerfrei („Gehaltsumwandlungsmodell“) Steuerbefreiungen nach § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988
     
          2005
12/2005, 10 - 11

LAO: Telefax-Eingaben nach wie vor unzulässig („mangelhaft“)

Die ausschließliche und unverbesserte Einbringung von Telefaxeingaben ist - nachdem diese nicht dem geforderten Merkmal der „Schriftlichkeit“ genügen - nach der Steiermärkischen LAO noch immer unzulässig und stellt in ihrer Auswirkung so weit tatsächlich (noch) kein behandlungspflichtiges Anbringen dar.
12/2005, 11

KommStG 1993: Befreiung für (begünstigte) Behinderte nur eingeschränkt gültig

Nach dem VwGH-Erkenntnis 2001/13/0089 vom 18. 7. 2001 fallen wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 41 Abs 4 lit e FLAG (und damit sinngemäß auch nicht unter jene des § 5 Abs 2 lit e KommStG 1993), da Personen ohne sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis nicht gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, also nicht in unselbständiger Beschäftigung im Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt am Erwerbsleben teilnehmen. Grundsätzliches zum Thema: Siehe auch StGN 4/1998, 8

11/2005, 7

Kommunalsteuer: Erklärung 2005 erfolgt bereits elektronisch (im Wege des Verfahrens FinanzOnline)

Bereits die Kommunalsteuer-Jahreserklärung 2005 ist durch die Unternehmer grundsätzlich nur mehr elektronisch über FinanzOnline einzureichen (§ 11 Abs 4 KommStG 1993 idF BGBl I 180/2004 - AbgÄG 2004). Wie gelangt die Gemeinde zur Kommunalsteuererklärung, wer muss die Erklärung nicht elektronisch einreichen? In diesem Artikel finden Sie auch den Bezug habenden Erlass des BMF und die verbindlich zu verwendenden amtlichen Erklärungsformulare für jene Fälle, wo ausnahmsweise die Einreichung in Papierform zulässig ist und wie dann seitens der Gemeinde weiter vorzugehen ist sowie den Entwurf einer Information an die Abgabepflichtigen, dass die Erklärung hinkünftig elektronisch einzureichen ist.

10/2005, 6-7

Getränkeabgabe: Aktueller Verfahrensstand und weitere Vorgangsweise der Gemeinden
  • I. Aktuelle Situation in der Gastronomie
    • „Frankfurt-Urteil“
    • Bereicherungsverbot
    • Zurückziehungsvorschläge
    • Erfolgte Zurückziehungen
  • II. Fehlende Abgabenerklärungen (Handels- und Gastronomiebetriebe)
  • III. Einvernehmliche Verfahrensabschlüsse, „Vereinbarungen“
08+09/2005, 5
Kommunalsteuergesetz 1993: Umfangreiche Information des BMF veröffentlicht Überarbeitete Gesamtinformation des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 9.5.2005 zum Kommunalsteuergesetz 1993 in Abstimmung mit Städte- und Gemeindebund (Folgeinformation der oft als "Einführungserlass" bezeichneten für Gemeinden rechtlich unverbindlichen Einführungsinformation des BMF; "Folgeerlass", "Gesamterlass")
08+09/2005, 16
Getränkeabgabe: Anwendung des EuGH-Urteils C 491/03 (Frankfurt)

Zweiter Teil der Informationen zur Umsetzung der neuesten Vorgaben in der Gastronomie (Rundmail 18.7.2005)
[Erster Teil: Zeitschrift Kommunal 3/2005, 7 + Steirische Gemeindenachrichten 5/2005, 1 + Rundmail vom 24.5.2005]

6/2005, 6 - 8

Kontrolle von Selbstbemessungsabgaben durch die Gemeinden - Unterstützung für die Gemeinden und ihre Sachbearbeiter durch die Prüfungsabteilung des Steiermärkischen Gemeindebundes

  • Verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen
  • Konkrete Durchführung von Nachschauen und Abgabenprüfungen
  • Hilfestellungen des Gemeindebundes für Gemeinden bei ...
    • Kommunalsteuer
    • Getränkeabgabe, Bereicherungsverbot („überwälzte Abgabe“)
    • Meldekontrollen (Vollständigkeit erfasster Gästenächtigungen)
    • Nächtigungs- und Kurabgabenachschauen (Abgabenprüfungen)
    • Lustbarkeitsabgabenachschauen
  • Kosten für die Gemeinden
Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen

VwGH-Erkenntnisse 2001/15/0204 und 2001/15/0208 vom 18. März 2004 zum steuerlichen Dienstverhältnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers (Dienstgeberbeitragspflicht, Kommunalsteuerpflicht) (GS-GF)

     
          2004

8/2004

Getränkeabgabe:
Die Entwicklungen seit dem 2. Oktober 2003

a) EuGH-Urteil C-147/01 vom 2. Oktober 2003
b) VwGH-Erkenntnis 2003/16/0148 vom 4.12.2003

c) Aktuell: Die Suche nach einer administrierbaren Lösung
(Anmerkung: Artikel war für diese Ausgabe der StGN vorgesehen, wurde aber aus redaktionellen Gründen nicht abgedruckt.)

7/2004

Kommunalsteuer & Finanz-Online

Status in den steirischen Gemeinden, Umstrukturierung bei der Finanzverwaltung – neue Steuernummern
(Anmerkung: Artikel war für diese Ausgabe der StGN vorgesehen, wurde aber aus redaktionellen Gründen nicht abgedruckt.)

3/2004, 13 -14

Kommunalsteuerprüfungen im Rahmen der GPLA:
Zwischenbericht 2003, Neuigkeiten, Ausblick

Gemeinden: Datenübermittlung an die GPLA; GPLA-Prüfungsberichte für die Gemeinden; EDV-Probleme; Umsetzung der GPLA-Prüfungsergebnisse; GPLA-Statistik je Gemeinde; Gesamtstatistik; GPLA-Prüfungsplan einer Gemeinde; KommSt-Nachschauen durch den Gemeindebund; Änderung des Prüfungsvolumens und der Methodik der Fallauswahl; Weitere neue Funktionen für FinanzOnline?
Weiterentwicklung der GPLA; Ein Ersuchen an die Gemeinden zu FinanzOnline-Fehlzustellungen

     
          2003
11/2003, 12 - 13
Die Verzinsung von LAO-Abgabenschulden - Teil II
Wann können oder müssen Zinsen in welcher Höhe verrechnet werden? Wie und bis wann sind diese geltend zu machen?

Zinsen für die Aussetzung der Einhebung (Voraussetzungen, Beginn der Verzinsung, Höhe der Verzinsung, Ende der Verzinsung, Geltendmachung des Zinsanspruches, Verjährungsproblematik bei langwierigen Berufungsverfahren, Keine Zinsen bei Abweisung von Aussetzungsanträgen), Zusammenfassung

10/2003, 5 - 6

Die Verzinsung von LAO-Abgabenschulden - Teil I
Wann können oder müssen Zinsen in welcher Höhe verrechnet werden? Wie und bis wann sind diese geltend zu machen?

Zinsen für Stundungen und Ratenzahlungen (Voraussetzungen, Beginn der Verzinsung, Höhe der Verzinsung, Veränderungen des Zinssatzes, Ende der Verzinsung, Geltendmachung des Zinsanspruches, Keine Zinsen bei Abweisung von Zahlungserleichterungsansuchen)

7/2003 (2), 6
Aussetzung der Einbringung (§ 179 LAO)
  1. Grundsätzliche Pflicht zur Einbringung fälliger Abgaben
  2. Vorübergehendes Unterlassen von Exekutionsmaßnahmen (Anwendungsfall der Aussetzung der Einbringung, Maßnahmen während der ausgesetzten Einbringung, Auswirkungen der Aussetzung der Einbringung, Zuständigkeit und Erledigungsform)
7/2003 (1), 7
Kommunalsteuerprüfungen und FinanzOnline (FinanzOnline-Anmeldung und weiteres Vorgehen) FinanzOnline: Anmeldungen der Gemeinden erledigt; FinanzOnline-Anmeldestatus
Dateneingaben ins System „FinanzOnline“
Übermittlung der GPLA-Prüfungsergebnisse
Weiterverarbeitung der GPLA-Prüfungsergebnisse
5/2003, 8 - 11
Kommunalsteuer: GPLA-Prüfung, Bedarfsprüfung und Nachschau
  1. Allgemeines
  2. Grundlagen der Bedarfsprüfung und der Nachschau
  3. Besonderheiten der Bedarfsprüfung
  4. Besonderheiten der Nachschau
  5. Zusammenfassung
1/2003, 6 - 7

Kommunalsteuerprüfungen ab 2003 -
Einführung der „gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ (GPLA) im Zuge der Verwaltungsreform durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002, BGBl I 132/2002

  1. Allgemeines zum neuen Prüfungswesen
  2. Wichtig! Teilnahme der Gemeinden an „Finanz Online“
  3. Laufende Kommunalsteuerverwaltung ab 1.1.2003 (Prüfungsauswahl und Verständigung; Abgabenverwaltung, Dateneingaben, Abfragen; Prüfungsergebnisse)
  4. Operative Lenkungsausschüsse auf Landesebene
  5. Weitere Informationen
     
          2002
10/2002, 8 - 9
Internet-Domainnamen für österreichische Gemeinden
Der unangenehme Fall, dass sich jemand ihren Gemeindenamen als Domain gesichert hat...
  1. Domainname als Startpunkt
  2. Grundlagen
  3. Feststellen des aktuellen Domaininhabers
  4. Interesse an einer „fremden“ Domain
  5. BRD: Gemeinden im Vorteil!
  6. Rechtsansprüche auf „at“-Domainnamen? (Ansprüche aus dem Namensrecht; Ansprüche aus dem Markenrecht; Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht; Ansprüche aus dem Handelsrecht)
  7. Zusammenfassung
     
          2001
11/2001, 6
Getränkeabgabe-Rechtsbehelfsverfahren Getränkeabgabe auf Alkohol in Rechtsbehelfsverfahren - wichtige Frist: Ende 2001!
11/2001, 6

Kommunalsteuer

Eurobeträge im Kommunalsteuergesetz 1993; Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kommunalsteuer und andere Gemeindeabgaben
11/2001, 6 - 7
LAO / Verfahrensrecht:
Unbedenklichkeitsbescheinigung; Eingabegebühren; Zahlungserleichterungszinsen; Vertretung in LAO-Verfahren: Vollmacht & Zustellvollmacht
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kommunalsteuer und andere Gemeindeabgaben
  • Ausgewählte Eingabegebühren in Abgabenverfahren
  • Zinssatzänderungen bei Zahlungserleichterungen
    Stundungen und Ratenzahlungen
  • Vollmacht, Zustellvollmacht – Vertretung in LAO-Verfahren
7/2001, 3
Getränkeabgabe: EuGH-Urteil auch auf Restaurationsumsätze anzuwenden VwGH-Erkenntnis 2000/16/0675, 0676 vom 26.4.2001
     
          1999
9/1999, 5

Getränkeabgabe-Verfahren:
Schlußantrag des Generalanwaltes des EuGH vom 1.7.1999; aktuelle Empfehlungen

Richtungs weisende Rechtsprechung zur Verbrauchsteuerrichtlinie zu erwarten; div. verfahrensrechtliche Konstellationen + "zugehörige" Musterbescheide

9/1999, 5

EuGH: Steiermärkische Tourismusabgabe EU-konform!

EuGH-Beschluss C 338/97, C 344/97 und C 390/97 vom 8.6.1999 (Interessentenbeitrag nach dem Steiermärkischen TourismusG; T, K)
4/1999, 4 - 5

Aktuelle Themen im Bereich der Gemeindeabgaben

  1. Kommunalsteuerpflicht der Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen nun auch vor dem VfGH bestätigt
  2. Behauptete EU-Widrigkeit der Getränkeabgabe – EuGH-Verfahren
  3. Behauptete EU-Widrigkeit der Getränkeabgabe – Anfechtung der vom Gemeinderat verfügten Aussetzung der Entscheidung nach § 211 LAO mittlerweile aussichtslos!
  4. Getränkeabgabe-EU-Verfahren: Vorgangsweise bei verspätet eingebrachter Berufung nach bescheidmäßiger Abgabenfestsetzung
  5. GemO – Zuständigkeit des Gemeinderates für die über vierwöchige Abgabenstundung (2)
  6. Keine Nächtigungsabgabe für „Dauercamper“!
  7. VwGH-Rechtsprechung zu den Landesabgabenordnungen
  8. Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992 höchstwahrscheinlich EU-konform (Anmerkung: Punkt 8. dieses Artikels war auch für diese Ausgabe der StGN vorgesehen, wurde aber aus redaktionellen Gründen nicht abgedruckt.)
2/1999, 4 - 5

Wichtige Termine im Bereich der Gemeindeabgaben

a) 1.1.1999: Der Euro als buchgeldmäßige Realität
b) 1.1.1999: Faktische Änderung der §§ 161 und 161a LAO
c) 1.2.1999: Änderung der Zuständigkeiten bei Zahlungserleichterungen und Abschreibungen (1)
d) 15.2.1999: Dienstgeberbeitragslisten der Finanzämter
e) 4.3.1999: Ein schicksalsträchtiger Tag „im Leben der Getränkeabgabe“
f) 31.3.1999: Kommunalsteuer-Jahreserklärungen 1998
g) 31.3.1999: Getränkeabgabe-Jahreserklärungen 1998
h) 31.3.1999: Nächtigungsabgabe-Jahreserklärungen 1998

     
         1998
11/1998, 5

Getränkeabgabe-Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH:
Ist der Kampf um die Getränkeabgabe wirklich schon verloren?

1. Stellungnahme des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission an den EuGH
2. Österreichs Sichtweise zu dieser Stellungnahme
3. Aktuelle Bedeutung für die Gemeinden

6/1998, 7

Kommunalsteuer: Keine Steuerpflicht bei vorübergehenden Messestand-Aktivitäten

1. Gesetzliche Bestimmungen
2. Teilnahme kommunalsteuerpflichtiger Unternehmer an Messeveranstaltungen
6/1998, 8 - 9

Getränkeabgabe-Verfahren wegen behaupteter EU-Widrigkeit - Antworten auf weitere häufige Fragen

1. Bis zu welchem Zeitpunkt kann wirksam eine berichtigende Nullerklärung beziehungsweise ein Rückzahlungsantrag eingereicht werden?
2. Wie hat der Bescheidadressat im Spruch zu lauten?
3. Wohin sind die Bescheide zuzustellen?
4. Wann und wie wird ein Säumniszuschlag festgesetzt?
5. Kann seitens des Abgabepflichtigen beziehungsweise seitens seines Vertreters wirksam auf eine Bescheidausfertigung verzichtet werden; innerhalb welcher Fristen muß entschieden werden?
6. Was ist bei Berufungen zu beachten?
7. In der Berufung wird – neben der Wiederholung bereits bekannter Argumente und Anträge - die Aussetzung der Entscheidung nach § 211 LAO beantragt - was ist zu tun?
8. Wann wird ein Bescheid nach dem Musterbescheid „C“ aus Rundbrief Nr. 36 verwendet beziehungsweise benötigt?
9. Was ist zu tun, wenn hinsichtlich eines offenen Restbetrages ein Stundungsansuchen eingebracht wird?
10. Wie kann die Abgabe – zB für 1997 – festgesetzt werden, wenn weder endgültige Abgabenhöhe noch Bemessungsgrundlagen bekannt sind?
11. Was ist zu tun, wenn die Getränkeabgabe in Zeiträumen ab Jänner 1998 nicht (mehr) entrichtet wird/wurde?
12. Die Prüfungsabteilung des Steiermärkischen Gemeindebundes führte Abgabenkontrollen durch, die Abgabennachträge lassen sich auf Grund der Nachtragserklärung nicht den einzelnen Jahren zuordnen.
13. Die bescheidmäßige Festsetzung von ungeprüft selbstbemessenen Jahren erweckt etwas Unbehagen. Kann in die Abgabenfestsetzung nach einer Prüfung erforderlichenfalls noch eingegriffen werden?

5/1998, 11

Getränkeabgabeverfahren wegen behaupteter EU-Widrigkeit - bestimmte Situationen

1. Fehlende Vollmacht
2. Fehlende Bemessungsgrundlagen
3. Nullerklärungen und Rückzahlungsanträge ohne Begründung

4/1998, 8

Kommunalsteuerbefreiung für behinderte Dienstnehmer

mit Auszügen aus dem Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl 1970/22 idgF (BEinstG; vormals „Invalideneinstellungsgesetz“); Nachweis für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten

3/1998, 11

Aktuelles aus der Rechtsprechung

Begründung eines Bescheides; Wirksamwerden und Abänderbarkeit eines Bescheides; Verlängerung der Berufungsfrist; Nachhaltigkeit im Sinne des UStG; Wiederaufnahme des Verfahrens; Andere Schätzungsmethode der Berufungsbehörde; Verjährungsunterbrechung
2/1998, 10

Die Kommunalsteuerpflicht von Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen

Auswirkungen für die Praxis; Begriffe Urlaubsentschädigung und -abfindung; VwGH 97/14/0045 vom 28.10.1997

2/1998, 2

Die Getränkeabgabe auf dem Prüfstand des EuGH - und die Getränkeabgabe muß den Gemeinden auf jeden Fall erhalten bleiben!

Verwaltungsgerichtshof-Beschluß 97/16/0221 und 97/16/0021 vom 18.12.1997: Vorlage von drei Fragen zur Vorabentscheidung für die Beurteilung der Konformität der Getränkeabgabe mit Gemeinschaftsrecht

1/1998, 12

Die Einhebung einer Ankündigungsabgabe durch Gemeinden

1. Rechtsgrundlagen
2. Abgabenausschreibung durch Verordnung
3. Inhaltliche Bestimmungen
4. EU-Konformität der Ankündigungsabgabe
5. Zukünftige Entwicklung der Ankündigungsabgabe

1/1998

LAO: Bescheide nie an eine „Firma“ adressieren!
(3. Teil)

Im dritten und letzten Teil dieser Abhandlung werden VwGH-Judikate zum Thema ab 1994 vorgestellt und besprochen:
    „Herrn/Frau/Firma Dr. K. & Dr. G.“
    „Firma Ferdinand S.“ statt an die „Ferdinand S. Gesellschaft m.b.H. & Co KG“
    „Firma free-life Bungy Jumping TS Ges.m.b.H.“ / „TS Ges.n.b.R.“
(Anmerkung: Artikel wurde durch ein redaktionelles Versehen nicht abgedruckt.)

1/1998, 13

Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen weiterhin kommunalsteuerpflichtig

Änderndes Gesetzesvorhaben entgegen VwGH 97/14/0045 am Widerstand von Städte- und Gemeindebund gescheitert

     
          1997
12/1997, 11
Lohnsummensteuerrückforderungen 1992/1993 für Bezüge nach § 68 Abs 1, 2 und 7 EStG 1988

Bezüge nach § 68 Abs 1, 2 und 7 EStG 1988 zur Gänze lohnsummensteuerfrei (VwGH 94/17/0409, 94/17/0410 vom 26.5.1997); Berichtigung 1992/1993 möglich

12/1997, 11
Kommunalsteuerpflicht des Geschäftsführerbezuges eines wesentlich beteiligten Gesellschafters

Der Bezug eines (im konkreten Fall zu 100 % beteiligten) Gesellschafter-Geschäftsführers kann kommunalsteuerpflichtig sein: Frages des Unternehmerrisikos, Haftung für einen GmbH-Bankkredit, Fehlen eines förmlichen Vertrages, ... (VwGH 96/14/0028 vom 26.11.1996)

11/1997, 10 - 11
LAO: Bescheide nie an eine „Firma“ adressieren!
(2. Teil - durch ein redaktionelles Versehen jedoch als "Schluss" bezeichnet; siehe Ausgabe 1/1998)

Im zweiten Teil dieser Abhandlung werden Judikate (aus dem Zeitraum 1991 bis 1993) zum Thema vorgestellt und besprochen:
    „Firma MN Offene Handelsgesellschaft z.H. Herrn MN“
    „Hotel X RS & Co“ und an das „Hotel X RS & Co. B“
    „Firma A GmbH“, Rechtsmittel durch die die „A Ges.n.b.R. nnn1 M“
    „Firma Stadtwerke ...“

10/1997, 9 - 10
LAO: Bescheide nie an eine „Firma“ adressieren!
(1. Teil)

Dreiteilige Abhandlung zu § 70 Abs 2 Stmk LAO:
    Vorbemerkung; Bescheid an die
    „Firma R...-Elektronik“
    „Herrn/Frau/Firma T... H... z.H. Studio T... Ges.m.b.H. ...“ (gegenüber der GesmbH nicht wirksam!)
    „Firma S...“

9/1997, 10 - 11
Der Verspätungszuschlag nach § 108 LAO
  1. Grundlagen
  2. Zuständigkeit für die Festsetzung des Verspätungszuschlages
  3. Voraussetzungen zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages
  4. Anhaltspunkte für die Wahl der Höhe des Verspätungszuschlages
  5. Sonderfälle
7/1997, 15
Behauptete EU-Widrigkeit der Getränkeabgabe - eine Betrachtung möglicher verfahrensrechtlicher Konstellationen

Vorbemerkung; Betrachtung verschiedener verfahrensrechtlicher Situationen; Sonstiges (berufsmäßige Parteienvertreter, Ahndung von Verwaltungsübertretungen, Erstellung div. Erledigungsentwürfe); Zusammenfassung

6/1997, 10 - 12
Zahlungserleichterungen von Abgaben nach der LAO
(Teil 5 von 5)
  • Grundlagen der Verzinsung von Zahlungserleichterungen
  • Entstehung, Beginn und Ende des Zinsenanspruches für Zahlungserleichterungen
  • Berechnung der Zinsen für gewährte Zahlungserleichterungen
  • Festsetzung der Zinsen für Zahlungserleichterungen
  • Sonstiges, Sonderfälle
5/1997, 5 - 6
Zahlungserleichterungen von Abgaben nach der LAO
(Teil 4 von 5)
  • Ablehnung einer beantragten Zahlungserleichterung
  • Beendigung einer Zahlungserleichterung durch Terminverlust
  • Sonstige Beendigung einer Zahlungserleichterung
  • Widerruf einer Zahlungserleichterung
  • Vollstreckungsbescheid
  • Nachfristversäumnis ohne Folgen
4/1997, 6 - 7
Zahlungserleichterungen von Abgaben nach der LAO
(Teil 3 von 5)
  • Hinweise bei der (tatsächlichen) Bewilligung einer Zahlungserleichterung
  • Bedingungen sind zulässig!
  • Bedingungen bei der Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen aber ausdrücklich aufgestellt werden!
  • Beispiele für Bedingungen bei der Bewilligung einer Zahlungserleichterung
  • Weitere Bedingungen über das Erlöschen einer Zahlungserleichterung
  • Wirkungen einer bewilligten Zahlungserleichterung
3/1997, 5 - 6
Zahlungserleichterungen von Abgaben nach der LAO
(Teil 2 von 5)
  • Konkrete Voraussetzungen für die Gewährung einer Zahlungserleichterung
  • Wann liegen erhebliche Härten vor, wann nicht?
  • Sowohl erhebliche Härten als auch ungefährdete Einbringlichkeit sind Voraussetzungen!
  • Wann gilt die Einbringlichkeit einer Abgabe als gefährdet?
2/1997, 8 - 9
Zahlungserleichterungen von Abgaben nach der LAO
(Teil 1 von 5)
  • Begriff der Zahlungserleichterung
  • Stundung von Abgaben
  • Entrichtung von Abgaben in Raten
  • Zuständigkeit (geändert durch GemO-Novelle!)
  • Erledigung von Stundungsansuchen
  • Wirkung eines zeitgerecht eingebrachten Antrages
  • Zahlungserleichterungsansuchen eines Gesamtschuldners
  • Wirkung eines verspätet eingebrachten Antrages
  • Bewilligung einer Zahlungserleichterung
  • Ermittlungspflicht der Behörde
1/1997, 13 - 14

Getränkeabgabe: Welche Weinlieferungen sind steuerbefreit?

Befreiungstatbestand nach § 10 Abs 5 GetrAbgG 1993 über Lieferungen im Sinne des § 10 Abs. 2 Z. 4 UStG 1972 / Unternummern 2204 21 A und 2204 29 A sowie 2206 00 B 2 des Zolltarifes unter bestimmten Umständen

     
          1985-1996
12/1996, 6 - 7
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 11 von 11
  • Die Berufungsentscheidung nach der LAO: Wer hat über eine Berufung zu entscheiden?
  • Wann ist die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zu erwägen und was ist dabei zu beachten?
  • Wann ist eine Berufungsentscheidung zu erlassen?
  • Was hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen?
  • Wie hat die Berufungsentscheidung auszusehen?
11/1996, 4 - 6
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 10 von 11
  • Die Berufung nach der LAO: Was ist eine Berufung?
  • Wer kann eine Berufung einbringen?
  • Wann ist die Einbringung einer Berufung nicht zulässig?
  • Wann und wo ist eine Berufung einzubringen?
  • Auf welchem Wege kann eine Berufung eingebracht werden?
  • Wie muß eine Berufung abgefaßt sein?
  • Welche Wirkung hat die Einbringung einer Berufung?
10/1996, 6 - 7
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 9 von 11
  • Welche Bestimmungen gelten zusätzlich für Abgabenbescheide?
  • Wirken fehlerhaft adressierte Bescheide?
  • Können Bescheide an eine „Firma ...“ gerichtet werden?
  • Wie muß ein Bescheid begründet werden?
  • Wann ist eine Erledigung als Bescheid zu werten?
9/1996, 6 - 8
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 8 von 11
  • LAO-Bescheide: Wozu dienen sie, wie sind sie zu definieren?
  • Ist jedes Schriftstück der Behörde als Bescheid abzufassen?
  • Welche Arten von Bescheiden nach der LAO gibt es?
  • Begriff „Sammelbescheid“
  • Was bedeutet die Vielzahl der vorangeführten Bescheidtypen in der Praxis?
  • Welche Bestimmungen gelten allgemein und somit grundsätzlich für jeden LAO-Bescheid?
  • Welche Erledigungen können mündlich erfolgen?
7/1996, 10 - 12
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 7 von 11
  • LAO-Ermittlungsverfahren: Wann braucht die Behörde nur ein eingeschränktes Ermittlungsverfahren durchzuführen?
  • Wo liegen die Grenzen der freien Beweiswürdigung im Ermittlungsverfahren?
  • Warum spielt der Sachverständige im Ermittlungsverfahren der Abgabenbehörden im Gegensatz zum AVG-Verfahren grundsätzlich keine Rolle?
  • Hat die Abgabenbehörde weniger zu ermitteln, wenn ohnedies „nur“ ein vorläufiger Bescheid erlassen werden soll?
  • Kann nach Bescheiderlassung noch ein Ermittlungsverfahren notwendig werden?
6/1996, 8 - 11
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 6 von 11
  • Worin liegt der Zweck des Ermittlungsverfahrens nach der LAO?
  • Welche Grundsätze sind im LAO-Ermittlungsverfahren zu beachten?
  • Wann hat ein Ermittlungsverfahren stattzufinden?
  • Amtswegigkeit: Trifft nun ausschließlich die Behörde die Pflicht, aus eigenem alle Sachverhalte und Bemessungsgrundlagen zu ermitteln?
  • Welche besonderen Regelungen gelten hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens für die Grundlagen der Abgabenbemessung?
  • Wie exakt und unangreifbar hat ein Ermittlungsergebnis nachgewiesen zu werden?
  • Was hat die Behörde zu tun, wenn sie Umstände nicht ermitteln kann, deren Kenntnis sie benötigt?
  • Wann braucht die Behörde kein Ermittlungsverfahren durchzuführen?
  • Wann und wie endet das Ermittlungsverfahren?
  • Vorschau auf die nächste Folge
5/1996, 9 - 11
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 5 von 11
  • Was bedeutet die Institution des Parteiengehörs nach der LAO grundsätzlich?
  • Parteienrecht, Behördenpflicht oder Parteienrecht auf Erfüllung der Behördenpflicht; Behördenrecht?
  • Wozu dient die Wahrung des Parteiengehörs in der Praxis?
  • Ist denn nicht immer das Parteiengehör zu wahren?
  • Wie und wann im speziellen ist das Parteiengehör zu wahren?
  • Was bedeutet nun eine gesonderte, nochmals ausdrücklich statuierte Pflicht zur Wahrung des Parteiengehörs?
  • Welche LAO-Bestimmungen sind für die Wahrung des Parteiengehörs von besonderer Bedeutung?
  • Was geschieht, wenn alle Instanzen - einschließlich der Oberbehörde - den Verfahrensfehler des verletzten Parteiengehörs übersehen haben?
4/1996, 7 - 8
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 4 von 11
  • Wie ist das Recht auf Akteneinsicht nach der LAO ausgestaltet?
  • Welche sind die Unterschiede zur AVG-Akteneinsicht?
  • Wie erfolgt die Akteneinsicht nach der LAO?
  • Wann ist Akteneinsicht nach der LAO zulässig?
  • Wenn Akteneinsicht zu verweigern ist ...
3/1996, 10
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 3 von 11
  • Wie kann die Behörde mit einer Person in Kontakt treten?
  • Ladung
2/1996, 10 - 11
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 2 von 11
  • Welcher ist der Zweck der LAO?
  • Wie sieht das Grundgerüst der Realisierung von Abgaben aus?
  • Wo liegen die „Feinheiten“?
  • Anbringen und der Umgang der Abgabenbehörden mit diesen
  • Grundsatz der Schriftlichkeit
  • Formgebrechen bei Eingaben
1/1996, 6
AVG und LAO in Frage und Antwort
LAO-Teil 1 von 11
  • Die Idee dieser Serie
  • Die LAO im Gefüge der Rechtsordnung ab der Bundesverfassung (B-VG) - Gesetzgebung und Vollziehung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung, Hoheitsbereich und Legalitätsprinzip Weisungsgebundenheit
  • Verfahrensgesetze als Rechtsquellen für das Verwaltungshandeln (allgemeine und besondere Verwaltungsverfahrensgesetze)
  • Die „LAO“?
  • Welcher ist der Anwendungsbereich der LAO?
  • Gibt es „ungeregelte“ Bereiche im Abgabenverfahren?
  • Gilt die LAO subsidiär?
1/1996, 7
Rechtsprechung zum Abgabenverfahrensrecht
  • Entscheidung nach verspäteter Mängelbehebung
  • Beitritt zur Berufung
  • Aussetzung der Einhebung bei „wenig erfolgversprechenden“ Berufungen
  • „Dauerbescheide“ im Abgabenrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (pro futuro-Abgabenfestsetzung)
  • Bezeichnung als Bescheid
4/1985
bis
12/1995
zahlreiche Ausarbeitungen und Abhandlungen, jedoch nur intern bzw in Rechtsauskünften oder Abgabenverfahren verwendet zu verfahrensrechtlichen (LAO-) und materiellrechtlichen Fragestellungen (Getränke- und Speiseeisabgabe, Lohnsummensteuer, Kommunalsteuer, Lustbarkeitsabgabe, Landes-Lustbarkeitsabgabe, Lustbarkeitsabgabezuschlag, Fremdenverkehrsabgabe, liegenschaftsbezogene Benützungsgebühren, Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabe, materiellrechtliche Abgabenansprüche aus der LAO usw.

  Anmerkungen

  • Die erwähnten Artikel repräsentieren - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - die zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt geltende Rechtslage bzw Ansicht.
  • Die zum Verfassungszeitpunkt angewendete Rechtschreibung wurde nicht nachträglich geändert.
  • Weitere StGN-Artikel (auch anderer Autoren) findet man im Archiv auf der Homepage des Steiermärkischen Gemeindebundes - und zwar als pdf-Download jeweils der gesamten Zeitschrift. Das Archiv beginnt mit der Ausgabe 1/2002.
  • Die Steirischen Gemeindenachrichten (StGN) werden vom Steiermärkischen Gemeindebund heraus gegeben, sind dessen offizielles Publikationsorgan und erscheinen seit 2009 zweimonatlich (bis 2008 monatlich mit jährlich einer Doppelausgabe).