StGN 8/9/2008, S 29 - 30

Getränkeabgabeverfahren des Handels in wichtiger Endphase:
Bundesmittel fließen nur bei genauer Einhaltung des Zeitplans!

Von Robert Koch

 

Informationen des Gemeindebundes

Am 16. 7. 2008 konnten Landesgeschäftsführer Direktor Mag. Dr. Martin Ozimic, Landesgeschäftsführer-Stv. Prof. Dietmar Pilz und der Verfasser dieses Artikels in zwei sehr gut besuchten Informationsveranstaltungen in Oberaich und in Gleisdorf nun auch über den in greifbarer Nähe liegenden Abschluss der Getränkeabgabe-Rechtsmittelverfahren des Handels berichten und damit den Informationsfluss in dieser langwierigen Angelegenheit auch vor Ort weiter verdichten.

Wichtig – vor allem zur Erlangung der vom Bund zugesicherten Finanzmittel in Höhe von € 7,5 Millionen – ist nun die vom Städte- und Gemeindebund dringend empfohlene genaue Einhaltung des detailliert vorgegebenen Zeit- und Aktionsplans, welcher bereits am 4. 7. 2008 samt zahlreichen Beilagen und Musterschreiben allen Gemeinden Österreichs per E-Mail zur Verfügung gestellt wurde. Die Ausfertigung der damit in Zusammenhang stehenden (auf die Steiermark abgestimmten) Musterschreiben und Bescheide konnte bei den Informationsveranstaltungen eingehend besprochen sowie auf Teilnehmerfragen eingegangen werden.

Wegen der Wichtigkeit der Thematik (u. a. rechtzeitige Geltendmachung der Bundeszuschüsse!) hat der Steiermärkische Gemeindebund den auf den Handlungsplan der Gemeinden beschränkten Kurzinhalt unserer beiden Vorträge vom 16. 7. 2008 in Oberaich und in Gleisdorf am 18. 7. 2008 nochmals per Rundmail alle Mitgliedsgemeinden gesandt.

 

Handlungs- und Zeitplan

Aus den oben angeführten Informationen ergeben sich folgende Veranlassungen:

 

Wichtiger Schritt zur Erlangung von Bundesmitteln!

 

Weitere Schritte

 

Allgemeines zur Vergleichsvereinbarung

Wie auch bei unseren Informationsveranstaltungen ausdrücklich erklärt, ist rechtlich keine Gemeinde gebunden oder gezwungen, diese Vorgangsweise zu wählen.

Mangels besserer oder überhaupt realistischer Alternativen empfehlen jedoch der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sowie deren jeweilige Landesverbände dringend, diesem „Kompromissmodell“ zu folgen:
Zum einen ist angesichts der bisherigen (typischerweise jeweils 30 bis 50 Seiten umfassenden VwGH-Erkenntnisse – rechtssystematisch richtig als sehr eng auszulegende Ausnahme von EuGH-Rechtsprechung – auf anderem Wege keine inhaltliche Lösung mit vertretbarem Zeit- und Kostenaufwand erreichbar; aber auch zeitlich wie verfahrensrechtlich können etliche unangenehme Effekte sowie Unsicherheitsfaktoren zusätzlich in das Verfahren hinein spielen.

Zum anderen handelt es sich im Fall einer eindeutig gemeinschaftsrechtwidrig erhobenen Abgabe beim derart erzielten Endergebnis unter Beachtung des Vorgesagten, des bisherigen Zeitfaktors (Zinsen) und der derart zu erwartenden Bundesbeteiligung mit Sicherheit um einen absolut akzeptablen Verfahrensabschluss.

Schließlich – so ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vermuten – möchten sich Verwaltung und Wirtschaft längst schon wieder weitaus produktiveren Angelegenheiten als einer bereits vor acht Jahren abgeschafften Abgabe zuwenden…

Sollten sich bei der Umsetzung der einzelnen Verfahrensschritte Unsicherheiten, Fragen oder Schwierigkeiten ergeben, können Sie sich wie gewohnt jederzeit gern an unsere Prüfungsabteilung wenden.

Robert Koch, 21.7.2008