StGN 4/2008, S 6

 

Kommunalsteuer-Jahreserklärungen 2007

Von Robert Koch

Die Unternehmen hatten die Kommunalsteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2007 gemäß § 11 Abs 4 Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl 819/1993 idF BGBl I 180/2004 (KommStG 1993) bis Ende März 2008 elektronisch im Wege des Verfahrens FinanzOnline (FOn) einzureichen; die Erklärungen gelangten daraufhin einzeln in die FOn-DataBox der Gemeinden.

Tipp zur Erleichterung und zur kontrollierenden Gesamtverwaltung aller Erklärungen eines Jahres:
Die Gemeinden können zu jedem beliebigen Zeitpunkt alle an die Gemeinde gerichteten Kommunalsteuererklärungen (Jahreserklärungen „KommSt1“ und Rumpfjahreserklärungen „KommSt2“) eines ausgewählten Jahres über den Menüpunkt „Abfragen“ / „Kommunalsteuergrundlagen“ / „Liste“ auch in einem Abfragevorgang anzeigen lassen.

Robert Koch, 5.3.2008