Getränkeabgabe-Verfahren
Von Robert Koch

Wie bereits in den Steirischen Gemeindenachrichten 7/8/1999 berichtet, wurde der Schlußantrag des Generalanwaltes des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) am 1.7.1999 veröffentlicht.

Ob und inwieweit der EuGH der Argumentationslinie des Generalanwaltes folgen wird, bleibt abzuwarten.

Sicher ist jedenfalls, daß dem EuGH-Urteil zur Getränkeabgabe infolge der bisher inhomogenen Judikatur besondere Bedeutung im Sinne einer richtungsweisenden Rechtsprechung zur Verbrauchsteuerrichtlinie zukommen wird, weswegen auch nicht vor November 1999 mit einer Entscheidung in dieser Sache zu rechnen ist.

 

Bis zu dieser Entscheidung ist aber jedenfalls nach der in Österreich geltenden Rechtslage und unseren entsprechenden diesbezüglichen Empfehlungen vorzugehen:


Robert Koch, 5.8.1999