Aktuelles aus der Rechtsprechung
Von Robert Koch

 

 

Begründung eines Bescheides

Wenn die Ausführungen eines Bescheides, welche einen tragenden Teil der Begründung darstellen, (für den VwGH) nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar sind, liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor.
VwGH 94/13/0201 vom 20.6.1995 zu §§ 92, 93 BAO [= §§ 69, 70 Stmk LAO]

 

Begründung eines Bescheides

Die entscheidende Behörde hat einen Bescheid mit einer zusammenhängenden Darstellung des von ihr konkret festgestellten Sachverhaltes nachvollziehbar zu begründen, welche nicht - wie der VwGH angesichts dieser im wachsenden Maße wahrnehmbaren Gepflogenheit schon wiederholt ausgesprochen hat - durch einen Hinweis auf das „bekannte Aktenmaterial“ ersetzt werden kann. Insbesondere Ermessensentscheidungen müssen derart unter Anführung der maßgeblichen Umstände und Erwägungen eine Nachprüfbarkeit in Richtung auf deren Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes ermöglichen.
VwGH 93/13/0065 vom 2.8.1995 zu § 93 BAO [= § 70 Stmk LAO]

 

Wirksamwerden und Abänderbarkeit eines Bescheides

Bevor ein Bescheid bekanntgegeben wird, entfaltet er keinerlei Rechtswirkungen. Er kann daher von der Behörde jederzeit zurückgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden.
VwGH 94/16/0010, 94/16/0011, 94/16/0012 vom 27.2.1995 zu § 97 Abs 1 BAO [= § 74 Stmk LAO]

 

Verlängerung der Berufungsfrist

Wird die Berufungsfrist von der Abgabenbehörde, wenn das Ansuchen um Verlängerung bereits nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebracht worden ist, verlängert, dann bewirkt dieser Bescheid trotzdem die Verlängerung.
VwGH 91/13/0235 vom 20.6.1995 zu § 245 Abs 3 BAO [= § 191 Abs 3 Stmk LAO]

 

Nachhaltigkeit im Sinne des UStG

Eine Tätigkeit ist dann nachhaltig, wenn sie mehrmals wiederholt wird oder wenn bei einer einmaligen Tätigkeit die Wiederholungsabsicht erkennbar ist.
VwGH 93/13/0084 vom 25.1.1995 zu § 2 Abs 1 UStG [bedeutsam iZm mit dem Unternehmerbegriff nach § 1 Abs 1 Stmk GetrAbgG 1993].

 

Wiederaufnahme des Verfahrens

Erscheint aufgrund einer Entscheidung eines Zivilgerichtes eine andere als die bisher vorgenommene Würdigung eines gegebenen Sachverhaltes rechtsrichtig, so ist deswegen noch keine Wiederaufnahme des Verfahrens zu bewilligen.
VwGH 95/13/0153 vom 11.7.1995 zu § 303 Abs 1 lit b BAO [= § 224 Abs 1 lit b Stmk LAO]

 

Andere Schätzungsmethode der Berufungsbehörde

Wählt die Rechtsmittelbehörde eine andere der Schätzungsmethode als die Abgabenbehörde erster Instanz, so hat sie der Partei durch Gewährung des Parteiengehörs Gelegenheit zur Wahrung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben.
VwGH 91/13/0088, 91/13/0089 vom 20.4.1995 zu § 115 Abs 2, §§ 131, 163, 184 BAO [= §§ 93 Abs 2, 103, 128, 149 Stmk LAO]

 

Verjährungsunterbrechung

Nur solche Amtshandlungen, welche die sachlich zuständige Abgabenbehörde zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vornimmt, sind geeignet, die Verjährung zu unterbrechen.
VwGH 95/14/0020, 95/14/0021 vom 28.2.1995 zu § 207 Abs 1, § 209 Abs 1 BAO [= §§ 156 Abs 1 und 158 Abs 1 Stmk LAO]

 

Robert Koch, 1.3.1998