StGN 08+09/2005, S 5

Kommunalsteuergesetz 1993: Umfangreiche Information des BMF veröffentlicht

Von Robert Koch

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 9.5.2005 in Abstimmung mit Städte- und Gemeindebund eine überarbeitete Gesamtinformation zum Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl 819/1993 idF BGBl I 124/2003 (KommStG 1993) erarbeitet, welche rund 60 Seiten umfasst und somit für die Erstbeantwortung fast aller in der Praxis auftauchenden Fragen eine Art nützlichen „kleinen Kommentar“ zum KommStG 1993 darstellt.
Diese sehr ergiebigen gesammelten Rechtsansichten des BMF sind entsprechend der Paragraphenbezeichnung im KommStG 1993 gegliedert und zusätzlich mit Randzahlen versehen. Die Sammlung ist in der Praxis jedenfalls sehr nützlich, jedoch aus rechtlicher Sicht (im Falle einer abweichenden Beurteilung des Gesetzes) für die Gemeinden nicht verbindlich.
Das erwähnte Gesamtdokument kann (zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels) unter der Internetadresse https://www.bmf.gv.at/Steuer/WeitereSteuern/Kommunalsteuer/_start.htm abgerufen (oder ansonsten bei uns per E-Mail angefordert) werden.

Robert Koch, 13.7.2005