StGN 08+09/2005, S 5
Kommunalsteuergesetz 1993: Umfangreiche Information des BMF veröffentlicht
Von Robert Koch
Das Bundesministerium für
Finanzen (BMF) hat am 9.5.2005 in Abstimmung mit Städte- und Gemeindebund
eine überarbeitete Gesamtinformation zum Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl
819/1993 idF BGBl I 124/2003 (KommStG 1993) erarbeitet, welche rund 60 Seiten
umfasst und somit für die Erstbeantwortung fast aller in der Praxis auftauchenden
Fragen eine Art nützlichen „kleinen Kommentar“ zum KommStG 1993 darstellt.
Diese sehr ergiebigen gesammelten Rechtsansichten des BMF sind entsprechend
der Paragraphenbezeichnung im KommStG 1993 gegliedert und zusätzlich
mit Randzahlen versehen. Die Sammlung ist in der Praxis jedenfalls sehr nützlich,
jedoch aus rechtlicher Sicht (im Falle einer abweichenden Beurteilung des
Gesetzes) für die Gemeinden nicht verbindlich.
Das erwähnte Gesamtdokument kann (zum Zeitpunkt der Abfassung dieses
Artikels) unter der Internetadresse https://www.bmf.gv.at/Steuer/WeitereSteuern/Kommunalsteuer/_start.htm
abgerufen (oder ansonsten bei uns per E-Mail angefordert) werden.
Robert Koch, 13.7.2005