StGN 2/2007, S 14

Vorschriften im E-Government-Gesetz für Homepages der Gemeinden

Achtung! Gemeinde-Homepages müssen spätestens am 1.1.2008 „barrierefrei“ sein.

Von Robert Koch

 

Internetauftritte der öffentlichen Verwaltung – und damit auch der Gemeinden – müssen nach dem E-Government-Gesetz, BGBl I 10/2004, hinsichtlich deren „Barrierefreiheit“ spätestens per 1.1.2008 der WAI-Qualitätsstufe „A“ entsprechen (WAI = Web Accessability Initiative), was bereits für laufende Projekte und Aktualisierungen zur Vermeidung von unnötigem Mehrfachaufwand jedenfalls beachtet werden sollte.

Diese Vorgaben - wie auch viele weitere wichtige Hinweise für kommunale EDV-Projekte - können der vom Österreichischen Gemeindebund im Mai 2005 im Rahmen der RFG-Schriftenreihe 1.2005 heraus gegebenen Informationsbroschüre mit dem Titel „E-Government“ entnommen werden.

Die 64-seitige Broschüre kann unter der Internetadresse http://gemeindebund.at/rcms/upload/18_164_36_RFG_1_2005.pdf kostenlos herunter geladen werden.

 

Robert Koch, 10.1.2007