Kommunalsteuerprüfungen im Rahmen der GPLA
- Zwischenbericht 2003, Neuigkeiten, Ausblick
Von Robert Koch

Ein Jahr GPLA: Das erste Jahr der seit 1.1.2003 eingeführten „gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ (GPLA) durch Finanzamt oder Krankenversicherungsträger ist verstrichen. Auch die Kommunalsteuer-Nachschauen des Steiermärkischen Gemeindebundes bewähren sich weiterhin. Zeit für einen kurzen Zwischenbericht und die Darstellung aktueller Entwicklungen…


Gemeinden: Datenübermittlung an die GPLA

Per Verordnung des Finanzministers nehmen die Gemeinden über das Verfahren FinanzOnline an der GPLA teil und konnte Anfang Februar 2004 auch die letzte steirische Gemeinde bei FinanzOnline angemeldet werden.
Leider haben aber viele Gemeinden die Kommunalsteuerdaten (Bemessungsgrundlagen usw ab 1998) immer noch nicht eingegeben, was aber für den jeweiligen GPLA-Prüfer sehr wichtig wäre.
Dieser Vorgang würde aber auf Gemeindeseite in praktisch allen Fällen von der kommunalen Software unterstützt, indem die Übermittlung im Datenstromverfahren relativ automatisiert erfolgen kann (Versand einer XML-Datei mit den Erklärungsdaten zu den einzelnen Steuernummern).
Am 26. Jänner 2004 wurden die betroffenen steirischen Gemeinden per Rundmail des Steiermärkischen Gemeindebundes neuerlich erinnert, dass die ausständigen Datenübermittlungen längstens bis Ende des ersten Quartals 2004 abgeschlossen sein sollten. Unseren Erfahrungen zufolge haben offensichtlich einige Gemeinden die erwähnte XML-Datei zwar generiert – aber nicht ans System FinanzOnline abgesandt… Möglicherweise haben daher einige Gemeinden ohnedies nur mehr diesen einen letzten Schritt auszuführen.

 

GPLA-Prüfungsberichte für die Gemeinden

Die Gemeinden erhalten die GPLA-Prüfungsergebnisse über die FinanzOnline-Databox (Posteingang) und müssen Abweichungen von der Selbstbemessung selbstständig weiter verfolgen und entsprechend dem LAO-Verfahrensrecht umsetzen.

 

EDV-Probleme

Würde man nicht spätestens an dieser Stelle die allerorts aufgetretenen EDV-Probleme erwähnen, wäre dieser Bericht wohl unvollständig: EDV-bedingte Schwierigkeiten bei Finanz und SV (Datenabgleich, Übermittlungen unter den Behörden und zu den Prüfern usw) sowie auch bei den Gemeinden (Verzögerungen der kommunalen Softwareanbieter) waren im ersten Halbjahr 2003 massiv spürbar, sind aber mittlerweile großteils gelöst.
Rückblickend kann man angesichts der erfolgten „Großumstellung“ durch die Einbindung aller österreichischen Gemeinden bei gleichzeitiger Einführung eines vollkommen neuen Prüfungssystems mehrerer Behörden, angesichts der angefallenen Datenvolumina sowie angesichts eines neuen ausschließlich elektronischen Aktenübermittlungsvorganges von in einem vertretbaren Ausmaß aufgetretenen Anlaufschwierigkeiten sprechen.

 

Umsetzung der GPLA-Prüfungsergebnisse

Die Umsetzung der Prüfungsergebnisse fällt in den Bereich der Gemeindeverwaltung und erfolgt entweder durch Einforderung einer berichtigten Kommunalsteuererklärung (Muster 151) oder durch Zustellung eines entsprechenden Abgabenbescheides (Muster 152). Die erwähnten Muster wurden bereits per E-Mail an alle Gemeinden übermittelt; Sie finden diese auch zum Download auf der Homepage des Steiermärkischen Gemeindebundes – und zwar im geschlossenen Benutzerbereich für Mitgliedsgemeinden – im „Mitgliederservice“.
In Berufungsverfahren nach derartigen auf GPLA-Ergebnissen beruhenden Bescheiden haben die Gemeinden über die Berufungen im Sinne des § 232 LAO ohne unnötigen Aufschub, längstens aber binnen 6 Monaten zu entscheiden. Der Steiermärkische Gemeindebund ist Ihnen dabei aber selbstverständlich auch weiterhin behilflich – sei es durch entsprechende Rückfragen über den OPLAUS (Fragen an den Prüfer zum Akteninhalt oder zur Begründung der Berufung) oder durch ergänzende Ermittlungen (Nachschau durch Prüfer des Gemeindebundes), in Einzelfällen auch durch den Entwurf konkreter Berufungsentscheidungen.

 

GPLA-Statistik je Gemeinde

Seit Mitte November 2003 können Gemeinden über FinanzOnline auch statistische Daten der GPLA für ihren Gemeindebereich für ein (oder mehrere) Quartal(e) eines Kalenderjahres abfragen. Dies umfasst die Anzahl der im Gemeindegebiet erfolgten Kommunalsteuerprüfungen und die Prüfungsergebnisse.

 

Gesamtstatistik

Eine statistische Auswertung über die GPLA-Prüfungsergebnisse (ua Kommunalsteuer) liegt für Österreich oder die Bundesländer derzeit noch nicht vor. Wir berichten aber nach Vorliegen einer entsprechenden Auswertung.

 

GPLA-Prüfungsplan einer Gemeinde

Ebenfalls seit Mitte November 2003 kann zu den einzelnen Steuernummern der Prüfungsstatus abgefragt werden, dh Sie können feststellen, ob für einen bestimmten Steuerpflichtigen in Ihrer Gemeinde für ein bestimmtes Jahr eine GPLA vorgesehen ist, statt findet oder erfolgte bzw findet sich dort ein Link zum Prüfungsergebnis.
Der Österreichische Gemeindebund setzt sich dafür ein, dass Sie an dieser Stelle einen jeweils aktuellen gesamtgemeindlichen Prüfungsplan vorfinden, was Ihre Abfragen wesentlich einfacher gestalten und beschleunigen würde.

 

KommSt-Nachschauen durch den Gemeindebund

Auf Basis der vorbeschriebenen Abfrage des für Ihre Gemeinde relevanten GPLA-Prüfungsplans nehmen Sie Ihre in Ergänzung zur GPLA vorzunehmende gemeindliche Nachschauplanung (Prüfer des Gemeindebundes) vor. Dabei werden Sie wahrscheinlich aus der Erfahrung als prüfungswürdig eingestufte Fälle (GmbHs usw) besonders berücksichtigen.

 

Änderung des Prüfungsvolumens und der Methodik der Fallauswahl

Zum Zeitpunkt der Einführung der GPLA ging man noch von einem System der „Vollprüfung“ in Form lückenloser Anschlussprüfungen aus, welche naturgemäß keinerlei Fallselektion erfordert hätte.
Es hat sich jedoch im Herbst 2003 herausgestellt, dass die vorhandenen Prüfungskapazitäten nur mehr eine Teilprüfung nach einer die Prüfungseffizienz steigernden Risikoanalyse gestatten.
Somit hat es sich nachträglich für durch die GPLA ungeprüfte Einzelfälle (aber natürlich auch für die Behandlung von Berufungsverfahren usw) nicht nur als vorteilhaft sondern sogar als notwendig erwiesen, dass sich die Gemeinden ein Nachschaurecht nach den jeweiligen Landesabgabenordnungen vorbehalten haben.

 

Weitere neue Funktionen für FinanzOnline?

Das Verfahren FinanzOnline wird auch weiterhin in Zusammenarbeit mit dem BMF und dem BRZ durch weitere Abfragemöglichkeiten der Gemeinden ergänzt werden. So wurde ua bereits vorgeschlagen, dass Gemeinden im Wege einer Art „elektronischer Amtshilfe“ die DB-Bemessungsgrundlagen auch unterjährig abfragen können sollen, um säumigen Zahlern rasch Bescheide zustellen zu können.

 

Weiterentwicklung der GPLA

Die Gemeinden sind über die Interessenvertretungen Österreichischer Gemeindebund und Österreichischer Städtebund auf Bundesebene im Projektlenkungsausschuss (PLA) und im Prüfungsbeirat sowie auf Landesebene in den operativen Lenkungsausschüssen (OPLAUS) vertreten und bemühen sich, den eingeschlagenen Weg der GPLA weiter zu optimieren.
Die Gemeinden sind in diesem Zusammenhang dazu eingeladen, allfällige Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge aus praktischer Sicht vorzubringen, damit Praxiserfahrungen auch in eine Weiterentwicklung der GPLA im Sinne der Mitgliedsgemeinden einfließen können.

 

Ein Ersuchen an die Gemeinden zu FinanzOnline-Fehlzustellungen

Leider passiert es bei der Vielzahl an Prüfungen, dass einige der täglichen Prüfungsergebnisse von etwa 500 GPLA-Prüfern nicht der richtigen Gemeinde zugeordnet werden.
Wenn Sie also eine GPLA-Prüfungsergebnis in der FinanzOnline-Databox vorfinden, welches zu Unrecht Ihrer Gemeinde zugeordnet wurde, teilen Sie uns dies bitte mit, sodass wir beim BMF bzw beim BRZ die Zuordnung zur richtigen (meist ähnlichnamigen) Gemeinde veranlassen können: Andernfalls erhält die anspruchsberechtigte Gemeinde nämlich das Prüfungsergebnis überhaupt NIE!
Alle Gemeinden haben ein berechtigtes Interesse an den ihnen zustehenden Informationen und an den daraus zu lukrierenden Steuermitteln. Im umgekehrten Fall kommen Ihnen (ebenfalls nur durch entsprechende Mitteilungen anderer Gemeinden!) die vorerst unrichtig zugestellten Prüfungsergebnisse wenigstens nachträglich zu.
Ihre Mitwirkung in Form einer Mitteilung über unrichtig zugestellte GPLA-Prüfungsergebnisse ist daher ein Gebot der Fairness der Gemeinden untereinander, für dessen Einhaltung wir unseren Mitgliedsgemeinden im Voraus danken.


Robert Koch, 3.2.2004