StGN 8/9/2006, Seite 9

Kommunalsteuer:
GPLA-Prüfungsberichte über FinanzOnline in neuem Format

Von Robert Koch

Finanzverwaltung und Sozialversicherung setzen für die Durchführung der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) seit 3.7.2006 nunmehr eine neu entwickelte gemeinsame Prüfsoftware ein.
Dabei wird für jede vom GPLA-Prüfer getroffene Prüfungsfeststellung einzeln festgelegt, ob sie (unterer anderem auch) kommunalsteuerlich relevant ist oder nicht. Sollte nun etwa eine bereits für Zwecke der Lohnsteuer relevante Feststellung getroffen worden sein, wird nun der gesamte (!) diesbezügliche Berichtsteil – wenn er eben auch kommunalsteuerlich relevant ist – seit 3.7.2006 in den GPLA-Prüfungsbericht an die Gemeinde „1 zu 1 durchgeschaltet“.

 

Übersicht:

Technische Änderungen im Hintergrund (xml-Struktur)

Gegenüber den bisherigen GPLA-Feststellungen bzw deren Mitteilung ergeben sich daraus folgende technische Änderungen:
Bisher wurden alle Prüfungsfeststellungen für ein Prüfungsjahr in einem (!) Textfeld (namens „<FEST>“) mitgeteilt.
Neu können nun für ein Jahr mehrere (!) dieser Feststellungsblöcke (weiterhin jeweils undifferenziert namens „<FEST>“) mit einem Umfang von maximal 32 kB Datenumfang (entspricht etwa einigen DIN A4-Seiten) enthalten sein, welche jeweils mit einer „Überschrift“ über die Art der Prüfungsfeststellung eingeleitet werden. Der letztgenannte Feststellungstyp wird – erforderlichenfalls ebenfalls wiederholt – mit dem Code „<Typ>“ eingeleitet und verwendet für seine Benennung einen Zeichenvorrat bis zu maximal 90 Stellen.

 

Neues beim Ansehen der Prüfungsberichte

Die Praxisauswirkung besteht nun beim Ansehen der Prüfungsberichte über die FinanzOnline-Databox (html-Darstellung im Internet-Browser) lediglich darin, dass der bisherige Bereich der Prüfungsfeststellungen jeweils auch eine kurze Überschrift enthält und darunter den (gegebenenfalls wesentlich ausführlichen) Begründungstext.
Zusätzlich kann sich diese Kombination aus weiterem „Feststellungstyp“ plus zugehörigem „Feststellungstext“ durchaus auch in einem Prüfungsjahr mehrfach wiederholen!
Die Gemeinden erhalten dadurch für die allfällige Bescheiderstellung ausführlichere, genauere und qualitativ bessere Prüfungsfeststellungen („in originaler SV- und Finanzberichtsqualität“).

 

Veranlassungen

In jenen Fällen, wo die über FinanzOnline übermittelten Prüfungsergebnisse aus der Datenstromübermittlung elektronisch weiter verarbeitet werden, muss auf die geänderte xml-Struktur Bedacht genommen werden.

 

Weiters neu: „Bemessungsgrundlage-Ausgangswert“

Zusätzlich zu den bereits bekannten und auch schon bisher übermittelten „Bemessungsgrundlagen vor Prüfung“ und „Bemessungsgrundlagen laut GPLA-Prüfung“ wurde auch ein sogenannter „Bemessungsgrundlage-Ausgangswert“ als Art richtig gestellter Prüfungs-Ausgangswert neu eingeführt, welchen der GPLA-Prüfer in bestimmten Fällen selbst zur „Bemessungsgrundlage vor Prüfung“ ergänzend eingeben kann. Diese Möglichkeit wird seitens des GPLA-Prüfers zB dann genutzt, wenn beim Betrieb eine Erklärung vorliegt, diese aber bei der Gemeinde nicht einlangte bzw nicht eingereicht wurde oder wenn eine Gemeinde eine bei ihr in Papierform eingereichte Erklärung nicht über das Verfahren FinanzOnline an das GPLA-Prüfungssystem übermittelt hat und dort zu Unrecht der Wert „0,00“ als „Bemessungsgrundlage vor Prüfung“ aufscheint.
Dieser „Ausgangswert“ hat an sich keine gesetzliche Entsprechung und ist daher für die Gemeinden auch rechtlich nicht weiter relevant, da für die Gemeinden weiterhin nur eine allfällige Differenz zwischen tatsächlich erklärter und im Zuge der GPLA festgestellter Bemessungsgrundlage maßgebend ist.

 

Faktische Wirksamkeit der Änderungen

Die Übermittlung erster GPLA-Prüfungsergebnisse in der beschriebenen neuen, erweiterten Form ist etwa ab Mitte Juli 2006 zu erwarten.
Für die durch die neuen Dateiformate eingetretenen Änderungen bei einer allenfalls eingerichteten automatischen Weiterverarbeitung der GPLA-Ergebnisse hatten bereits ohnedies die kommunalen Softwarehersteller (bzw die hauseigenen EDV-Abteilungen) zu sorgen, sodass auch die dargestellten Neuerungen bereits weiterhin nahtlos funktionieren sollten.

Robert Koch, 10.7.2006