Kommunalsteuer:
GPLA-Prüfungsberichte
über FinanzOnline in neuem Format
Von Robert Koch
Finanzverwaltung
und Sozialversicherung setzen für die Durchführung der gemeinsamen
Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) seit 3.7.2006 nunmehr
eine neu entwickelte gemeinsame Prüfsoftware ein. Dabei wird für jede vom GPLA-Prüfer getroffene Prüfungsfeststellung einzeln festgelegt, ob sie (unterer anderem auch) kommunalsteuerlich relevant ist oder nicht. Sollte nun etwa eine bereits für Zwecke der Lohnsteuer relevante Feststellung getroffen worden sein, wird nun der gesamte (!) diesbezügliche Berichtsteil – wenn er eben auch kommunalsteuerlich relevant ist – seit 3.7.2006 in den GPLA-Prüfungsbericht an die Gemeinde „1 zu 1 durchgeschaltet“. |
Übersicht:
Technische Änderungen im Hintergrund (xml-Struktur)
Gegenüber
den bisherigen GPLA-Feststellungen bzw deren Mitteilung ergeben sich daraus
folgende technische Änderungen:
Bisher wurden alle Prüfungsfeststellungen für ein Prüfungsjahr
in einem (!) Textfeld (namens „<FEST>“) mitgeteilt.
Neu können nun für ein Jahr mehrere (!) dieser Feststellungsblöcke
(weiterhin jeweils undifferenziert namens „<FEST>“) mit einem Umfang
von maximal 32 kB Datenumfang (entspricht etwa einigen DIN A4-Seiten) enthalten
sein, welche jeweils mit einer „Überschrift“ über die Art der Prüfungsfeststellung
eingeleitet werden. Der letztgenannte Feststellungstyp wird – erforderlichenfalls
ebenfalls wiederholt – mit dem Code „<Typ>“ eingeleitet und verwendet
für seine Benennung einen Zeichenvorrat bis zu maximal 90 Stellen.
Neues beim Ansehen der Prüfungsberichte
Die Praxisauswirkung
besteht nun beim Ansehen der Prüfungsberichte über die FinanzOnline-Databox
(html-Darstellung im Internet-Browser) lediglich darin, dass der bisherige
Bereich der Prüfungsfeststellungen jeweils auch eine kurze Überschrift
enthält und darunter den (gegebenenfalls wesentlich ausführlichen)
Begründungstext.
Zusätzlich kann sich diese Kombination aus weiterem „Feststellungstyp“
plus zugehörigem „Feststellungstext“ durchaus auch in einem Prüfungsjahr
mehrfach wiederholen!
Die Gemeinden erhalten dadurch für die allfällige Bescheiderstellung
ausführlichere, genauere und qualitativ bessere Prüfungsfeststellungen
(„in originaler SV- und Finanzberichtsqualität“).
Veranlassungen
In jenen Fällen, wo die über FinanzOnline übermittelten Prüfungsergebnisse aus der Datenstromübermittlung elektronisch weiter verarbeitet werden, muss auf die geänderte xml-Struktur Bedacht genommen werden.
Weiters neu: „Bemessungsgrundlage-Ausgangswert“
Zusätzlich zu den
bereits bekannten und auch schon bisher übermittelten „Bemessungsgrundlagen
vor Prüfung“ und „Bemessungsgrundlagen laut GPLA-Prüfung“ wurde
auch ein sogenannter „Bemessungsgrundlage-Ausgangswert“ als Art richtig gestellter
Prüfungs-Ausgangswert neu eingeführt, welchen der GPLA-Prüfer
in bestimmten Fällen selbst zur „Bemessungsgrundlage vor Prüfung“
ergänzend eingeben kann. Diese Möglichkeit wird seitens des GPLA-Prüfers
zB dann genutzt, wenn beim Betrieb eine Erklärung vorliegt, diese aber
bei der Gemeinde nicht einlangte bzw nicht eingereicht wurde oder wenn eine
Gemeinde eine bei ihr in Papierform eingereichte Erklärung nicht über
das Verfahren FinanzOnline an das GPLA-Prüfungssystem übermittelt
hat und dort zu Unrecht der Wert „0,00“ als „Bemessungsgrundlage vor Prüfung“
aufscheint.
Dieser „Ausgangswert“ hat an sich keine gesetzliche Entsprechung und ist daher
für die Gemeinden auch rechtlich nicht weiter relevant, da für die
Gemeinden weiterhin nur eine allfällige Differenz zwischen tatsächlich
erklärter und im Zuge der GPLA festgestellter Bemessungsgrundlage maßgebend
ist.
Faktische Wirksamkeit der Änderungen
Die Übermittlung
erster GPLA-Prüfungsergebnisse in der beschriebenen neuen, erweiterten
Form ist etwa ab Mitte Juli 2006 zu erwarten.
Für die durch die neuen Dateiformate eingetretenen Änderungen bei
einer allenfalls eingerichteten automatischen Weiterverarbeitung der GPLA-Ergebnisse
hatten bereits ohnedies die kommunalen Softwarehersteller (bzw die hauseigenen
EDV-Abteilungen) zu sorgen, sodass auch die dargestellten Neuerungen bereits
weiterhin nahtlos funktionieren sollten.
Robert Koch, 10.7.2006