StGN 1/2/2010, S ... f

Änderung der Landes-Kurabgabeverordnung

Von Robert Koch

 

Mit LGBl 110/2009 hat der Landesgesetzgeber auf Grund des § 3 Abs 1 Steiermärkisches Kurabgabegesetz die ab 1.1.2010 geltende Höhe der Kurabgabe pro Person und Nächtigung verordnet (Landes-Kurabgabeverordnung 2010):

Die Kurabgabe erhöht sich für den Kurbezirk Aflenz Kurort und Bürgeralm von € 0,70 auf € 0,80, bleibt aber in den übrigen 14 Kurbezirken der Steiermark in unveränderter Höhe aufrecht.

Auch bei den verordneten Formvorschriften für die Einhebung der Abgabe bzw für die Ermäßigungsbescheinigungen tritt keine Änderung ein.

 

Robert Koch, 31.1.2010