StGN 11/2007, S 8f
GPLA-Gremien
in Österreich:
Der GPLA-Regionalbeirat Steiermark (bisheriger OPLAUS) im Dienste der Kommunalsteuerverwaltung
steirischer Gemeinden
Von Robert Koch
Allgemeines
Die gemeinsame Prüfung
aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) wickelt seit 2003 die Prüfung
aller lohnabhängigen Abgaben, darunter auch der Kommunalsteuer mit dem
Berichtswege über FinanzOnline, in einem einzigen Prüfungsvorgang
der Finanzverwaltung bzw des Sozialversicherungsträgers ab.
Die Gemeinden des Bundeslandes Steiermark führen weiterhin ergänzend
Kommunalsteuer-Nachschauen über die Prüfungsabteilung des Steiermärkischen
Gemeindebundes im Sinne des § 14 Abs 1 achter Satz KommStG 1993, BGBl 819/1993
idF BGBl I 180/2004, ab, um zB Prüfungslücken und akuten Nachschaubedarf
abzudecken.
GPLA-Gremien auf Bundesebene
Diese behörden- und einrichtungsübergreifende Kooperation in einem sensiblen von Effizienzstreben und verschiedenen Datenschutzinteressen geprägten Bereich mit über 2300 beteiligten Behörden, rund 500 Prüfern und verschiedenen EDV-Systemen und Funktionsstrukturen erfordert für das organisatorische, inhaltlich-sachliche und technische Funktionieren zentrale Vorgaben und eine einheitliche Struktur: So besteht für das GPLA-Projekt, unter den beteiligten Einrichtungen neuerdings als „virtuelles Unternehmen GPLA“ bezeichnet, auf Basis des § 86 Abs 4 EStG 1988 auf Bundesebene der
Operatives GPLA-Gremium auf Landesebene: GPLA-Regionalbeirat Steiermark (zuvor „OPLAUS“)
Der bisherige operative Lenkungsausschuss („OPLAUS“) eines Bundeslandes heißt nunmehr seit kurzem „GPLA-Regionalbeirat“ und besteht weiterhin bzw wiederum für jedes Bundesland.
Zusammensetzung:
Die Gemeinden der Steiermark als Partner der GPLA-Einrichtungen (Finanz, Sozialversicherung, Gemeinden) sind in das GPLA-Projekt über den GPLA-Regionalbeirat Steiermark eingebunden, nachdem diesem Gremium ein Vertreter der Finanzverwaltung (und ein Stellvertreter), ein Vertreter der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (und ein Stellvertreter), ein Vertreter der Landesgruppe Steiermark des Österreichischen Städtebundes und der (Verfasser dieses Artikels als) Vertreter des Steiermärkischen Gemeindebundes angehören.
Aufgaben, Funktion:
Als gemeinsame Arbeitsplattform
für die beteiligten Einrichtungen werden bei den grundsätzlich quartalsweise
statt findenden Sitzungen auf Ebene des Bundeslandes folgende Aufgaben wahrgenommen:
• Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
und der Prüfergebnisse
• Unterstützung bei der Fallauswahl
• Festlegung von Teamprüfungen
• Controlling der Zielwerte auf Bundeslandebene, Festlegung von Maßnahmen
bei Nichterreichen der Zielwerte
• Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen
• Lösung von operativen Problemen
• Einreichung von Bedarfsprüfungsfällen der Gemeinden
• Rückfragen zu unklaren GPLA-Prüfungsergebnissen zwecks einheitlicher
Umsetzung der GPLA-Prüfungsfeststellungen durch alle GPLA-Partner
• Abstimmung von Lohnabgaben-Rechtsmittelverfahren unter den GPLA-Partnern
• Erarbeitung von Vorschlägen zur Strategie der GPLA
• sonstige aktuelle mit der GPLA zusammen hängende Fragestellungen
Arbeitsweise:
In der Praxis wird versucht, die Anliegen und Fragestellungen der Gemeinden aus diesem Bereich – aus Gemeindesicht in der Hauptsache erfahrungsgemäß hauptsächlich Rückfragen zu über FinanzOnline übermittelten GPLA-Prüfungsergebnissen, Auskünfte und Entwürfe in Kommunalsteuer-Berufungsverfahren sowie Bedarfsprüfungsanmeldungen –weiterhin auf kurzem Wege auch außerhalb des Sitzungsturnus einer Erledigung zuzuführen. Vom Erledigungsstatus eines Falles aus unserer Sicht erhalten die Mitgliedsgemeinden des Steiermärkischen Gemeindebundes weiterhin sehr zeitnah entsprechende Rückmeldungen in Schriftform (bzw per E-Mail).
Robert Koch, 7.10.2007