StGN 11/2007, S 8f
 GPLA-Gremien 
  in Österreich:
  Der GPLA-Regionalbeirat Steiermark (bisheriger OPLAUS) im Dienste der Kommunalsteuerverwaltung 
  steirischer Gemeinden
Von Robert Koch
Allgemeines
 Die gemeinsame Prüfung 
  aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) wickelt seit 2003 die Prüfung 
  aller lohnabhängigen Abgaben, darunter auch der Kommunalsteuer mit dem 
  Berichtswege über FinanzOnline, in einem einzigen Prüfungsvorgang 
  der Finanzverwaltung bzw des Sozialversicherungsträgers ab.
  Die Gemeinden des Bundeslandes Steiermark führen weiterhin ergänzend 
  Kommunalsteuer-Nachschauen über die Prüfungsabteilung des Steiermärkischen 
  Gemeindebundes im Sinne des § 14 Abs 1 achter Satz KommStG 1993, BGBl 819/1993 
  idF BGBl I 180/2004, ab, um zB Prüfungslücken und akuten Nachschaubedarf 
  abzudecken.
GPLA-Gremien auf Bundesebene
Diese behörden- und einrichtungsübergreifende Kooperation in einem sensiblen von Effizienzstreben und verschiedenen Datenschutzinteressen geprägten Bereich mit über 2300 beteiligten Behörden, rund 500 Prüfern und verschiedenen EDV-Systemen und Funktionsstrukturen erfordert für das organisatorische, inhaltlich-sachliche und technische Funktionieren zentrale Vorgaben und eine einheitliche Struktur: So besteht für das GPLA-Projekt, unter den beteiligten Einrichtungen neuerdings als „virtuelles Unternehmen GPLA“ bezeichnet, auf Basis des § 86 Abs 4 EStG 1988 auf Bundesebene der
Operatives GPLA-Gremium auf Landesebene: GPLA-Regionalbeirat Steiermark (zuvor „OPLAUS“)
Der bisherige operative Lenkungsausschuss („OPLAUS“) eines Bundeslandes heißt nunmehr seit kurzem „GPLA-Regionalbeirat“ und besteht weiterhin bzw wiederum für jedes Bundesland.
Zusammensetzung:
Die Gemeinden der Steiermark als Partner der GPLA-Einrichtungen (Finanz, Sozialversicherung, Gemeinden) sind in das GPLA-Projekt über den GPLA-Regionalbeirat Steiermark eingebunden, nachdem diesem Gremium ein Vertreter der Finanzverwaltung (und ein Stellvertreter), ein Vertreter der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (und ein Stellvertreter), ein Vertreter der Landesgruppe Steiermark des Österreichischen Städtebundes und der (Verfasser dieses Artikels als) Vertreter des Steiermärkischen Gemeindebundes angehören.
Aufgaben, Funktion:
Als gemeinsame Arbeitsplattform 
  für die beteiligten Einrichtungen werden bei den grundsätzlich quartalsweise 
  statt findenden Sitzungen auf Ebene des Bundeslandes folgende Aufgaben wahrgenommen:
  • Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit 
  und der Prüfergebnisse
  • Unterstützung bei der Fallauswahl
  • Festlegung von Teamprüfungen
  • Controlling der Zielwerte auf Bundeslandebene, Festlegung von Maßnahmen 
  bei Nichterreichen der Zielwerte
  • Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen
  • Lösung von operativen Problemen
  • Einreichung von Bedarfsprüfungsfällen der Gemeinden
  • Rückfragen zu unklaren GPLA-Prüfungsergebnissen zwecks einheitlicher 
  Umsetzung der GPLA-Prüfungsfeststellungen durch alle GPLA-Partner
  • Abstimmung von Lohnabgaben-Rechtsmittelverfahren unter den GPLA-Partnern
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Strategie der GPLA
  • sonstige aktuelle mit der GPLA zusammen hängende Fragestellungen
  
  Arbeitsweise: 
In der Praxis wird versucht, die Anliegen und Fragestellungen der Gemeinden aus diesem Bereich – aus Gemeindesicht in der Hauptsache erfahrungsgemäß hauptsächlich Rückfragen zu über FinanzOnline übermittelten GPLA-Prüfungsergebnissen, Auskünfte und Entwürfe in Kommunalsteuer-Berufungsverfahren sowie Bedarfsprüfungsanmeldungen –weiterhin auf kurzem Wege auch außerhalb des Sitzungsturnus einer Erledigung zuzuführen. Vom Erledigungsstatus eines Falles aus unserer Sicht erhalten die Mitgliedsgemeinden des Steiermärkischen Gemeindebundes weiterhin sehr zeitnah entsprechende Rückmeldungen in Schriftform (bzw per E-Mail).
Robert Koch, 7.10.2007