StGN 1/2006, Seite 10 f

Kommunalsteuer: Prüfungsanbote privater Anbieter und Gesellschaften

Von Robert Koch

 

Kontrolle der Abgabenselbstbemessung

Wie bereits hinlänglich bekannt umfasst die seit 1. 1. 2003 eingerichtete gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben („GPLA“, durchgeführt von den Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung) auch die Prüfung der Kommunalsteuer (§ 14 Abs 1 KommStG 1993).
Die Gemeinden erhalten die entsprechenden Ergebnisse elektronisch über das Verfahren FinanzOnline und haben diese selbstständig laufend weiter zu verarbeiten.
Noch im Jahr 2003 stellte sich heraus, dass das ursprünglich angepeilte GPLA-Ziel der „Vollprüfung“ (lückenlose Anschlussprüfungen) aus Kapazitätsgründen nicht erreicht werden kann und dass die Gemeinden das im § 14 Abs 1 letzter Satz KommStG 1993 vorbehaltene Recht, weiterhin selbst Kommunalsteuer-Nachschauen (etwa nach § 127 iVm § 118 LAO) durchzuführen, sinnvoller Weise auch zur Abdeckung der sich ergebenden Prüfungslücken in Anspruch nehmen müssen.

Private „Prüfungsangebote“?

Kommunalsteuer-„Prüfungen“ dürfen somit seit 1. 1. 2003 ausschließlich nur mehr von den Organen der Sozialversicherungsträger und der Finanzverwaltung nach einem im Operativen Lenkungsausschuss (OPLAUS) abgestimmten unter Mitwirkung der Städte und Gemeinden erstellten GPLA-Prüfungsplan, welcher stets alle lohnabhängigen Abgaben in einem Prüfvorgang umfasst, durchgeführt werden: Auch Angehörige der Wirtschaftstreuhandberufe (etwa Dienstnehmer von Steuerberatungsgesellschaften) dürfen keinesfalls eine „Prüfung“ der Kommunalsteuer durchführen!
Bei letztgenanntem Berufsstand werden Aktivitäten in diesem Tätigkeitsfeld – natürlich abgesehen von den entsprechenden Bewerbern selbst – aus unterschiedlichen verfassungsrechtlichen und sonstigen rechtlichen und faktischen Erwägungen durchaus nachvollziehbar verschiedentlich sogar sehr negativ beurteilt (zB ÖStZ 1998, 143 ff, „Gemeindeabgabenprüfung durch Wirtschaftstreuhänder – eine Fehlentwicklung!“).

Rechtliche Probleme bei privaten Prüfungsangeboten


Kommunalsteuer-Nachschauen durch den Steiermärkischen Gemeindebund


Robert Koch, 8.11.2005