EuGH: Steiermärkische Tourismusabgabe EU-konform!
Von Robert Koch
Mit Beschluß des EuGH vom 8. 6. 1999 (C 338/97, C 344/97 und C 390/97) wurde festgestellt, daß unter anderem der Interessentenbeitrag nach dem Steiermärkischen TourismusG inbesondere mit Art 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar und somit EU-konform ist.
Sinngemäß dasselbe hat der EuGH auch für die Tiroler und Kärntner Fremdenverkehrsabgabe ausgesprochen.
Robert Koch, 5.8.1999