EuGH: Steiermärkische Tourismusabgabe EU-konform!

Von Robert Koch

 

Mit Beschluß des EuGH vom 8. 6. 1999 (C 338/97, C 344/97 und C 390/97) wurde festgestellt, daß unter anderem der Interessentenbeitrag nach dem Steiermärkischen TourismusG inbesondere mit Art 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar und somit EU-konform ist.

Sinngemäß dasselbe hat der EuGH auch für die Tiroler und Kärntner Fremdenverkehrsabgabe ausgesprochen.


Robert Koch, 5.8.1999