Kommunalsteuer
& Finanz-Online
Von Robert Koch
Seit 1.1.2003 wird die Kommunalsteuer über die „gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ (GPLA) durch Finanzamt oder Krankenversicherungsträger geprüft. Basis sind Selbstbemessungsdaten und Informationen, welche die Gemeinden aktiv über das Verfahren FinanzOnline zu übermitteln haben.
Status in den steirischen Gemeinden
Anfang Februar 2004 waren
entsprechend der Verordnung des Bundesministers für Finanzen alle steirischen
Gemeinden als Sonderteilnehmer bei FinanzOnline angemeldet.
Nach einem kürzlich vom Bundesministerium für Finanzen erhaltenen
Bericht haben aber leider erst rund 360 steirische Gemeinden die erforderlichen
Dateneingaben vorgenommen.
Diese notwendigen Dateneingaben haben wir in den Steirischen Gemeindenachrichten
bereits mehrfach beschrieben (zB StGN 7/2003, 7) und ersuchen wir unsere Mitgliedsgemeinden
daher neuerlich dringend, die Kommunalsteuerdaten (Bemessungsgrundlagen ab 1998
usw) nun ehest einzugeben bzw zu übermitteln, um diese für den GPLA-Prüfungsvorgang
wichtigen Daten zur Verfügung stellen zu können.
Der Datenübermittlungsvorgang kann auf Gemeindeseite über die kommunale
Software ohnedies relativ automatisiert erfolgen (Versand einer aus der kommunalen
Software generierten XML-Datei mit den Erklärungs- und sonstigen Daten
zu den einzelnen Steuernummern).
Bitte beachten Sie, dass die erwähnte XML-Datei nicht nur hergestellt sondern auch aktiv ans System FinanzOnline abgesandt werden muss! Wahrscheinlich haben daher einige Gemeinden ohnedies nur mehr diesen einen letzten Schritt auszuführen. |
Zum neuen GPLA-Prüfungssystem, zu den Kommunalsteuerprüfungen und Nachschauen, zur Weiterverarbeitung der GPLA-Prüfungsergebnisse sowie Details zu den erforderlichen FinanzOnline-Dateneingaben haben wir zuletzt in den Ausgaben 5/2003, 7/2003 und 3/2004 der Steirischen Gemeindenachrichten sowie in einigen Rundmails an unsere Mitgliedsgemeinden berichtet.
Umstrukturierung bei der Finanzverwaltung – neue Steuernummern
Durch die Zusammenlegung
mehrerer Finanzamtsbereiche in größere Wirtschaftsräume ergeben
sich auch bei vielen Betrieben, deren Daten Sie zu übermitteln haben, neue
Steuernummern. Dazu können wir Ihnen den Hinweis geben, dass die „alten“
Steuernummern von FinanzOnline noch etwa 2 Jahre lang akzeptiert werden: Sie
erhalten aber nach Datenübermittlungen immer Übermittlungsprotokolle,
in welchen auch die neuen Steuernummern zu Ihren übermittelten Datensätzen
rückgemeldet werden.
Auch um die neuen Steuernummern derart einfach in Erfahrung zu bringen, eignen
sich die oa für das Prüfungswesen notwendigen Datenübermittlungen
sehr gut.
Nicht zuletzt, um seitens
des Städte- und Gemeindebundes die Anstrengungen der Gemeinden, alle Finanzmittel
voll auszuschöpfen, glaubhaft dokumentieren und argumentieren zu können,
wäre es sehr wichtig, auf eine möglichst geschlossene Beteiligung
und auf die wahrgenommene erforderliche Mitwirkung der Gemeinden im GPLA-System
verweisen zu können:
Daher ersuchen wir Sie neuerlich, allfällig noch ausständige Datenübermittlungen
ehest vorzunehmen!
Robert Koch, 4.6.2004