StGN 3/4/2011, 6
Robert Koch
Aktuelles zur Lustbarkeitsabgabe und zur Landes-Lustbarkeitsabgabe
Am
19. 4. 2011 kundgemachte Gesetzesänderungen
Dabei wurde hauptsächlich der Steuergegenstand bei den verschiedenen Geldspielapparatetypen
an die Glückspielgesetznovelle 2010 angepasst – somit eine Änderung, welche
sich materiell nur in den so genannten Spielbankgemeinden („Casinogemeinden“
wie Graz) praktisch auswirkt.
Neue
Mustererledigungen für Mitgliedsgemeinden |
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Landes-Lustbarkeitsabgabe-Mindmap |
Rechtsmittelverfahren
gegen die Erhöhung der Lustbarkeitsabgabe und der Landes-Lustbarkeitsabgabe
Wie bereits mit Rundmail vom 28. 10. 2010
geschildert bekämpfen die Bewilligungsinhaber für den Betrieb von Geldspielapparaten
in zahlreichen Rechtsmittelverfahren im Rahmen einer konzertierten Aktion
die durch das am 1. 10. 2010 in Kraft getretene LGBl. Nr. 84/2010
bewirkte Erhöhung der Lustbarkeitsabgabe und der Landes-Lustbarkeitsabgabe
wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit (Behauptung der Auswirkung einer „Erdrosselungssteuer“
u. ä.).
Wie bereits wiederholt an dieser Stelle ausgeführt
unterstützt Sie die Prüfungsabteilung des Steiermärkischen Gemeindebundes
gegen Kostenbeteiligung bei Bedarf auch bei Individualerledigungen in Einzelfällen – von der fachkundigen und
qualifiziert niederschriftlich dokumentierten Sachverhaltsermittlung über
Gegenwartssachverhalte („Lustbarkeitsabgabe-Erhebungen“) vor Ort, erforderlichenfalls
mit der Durchführung von Probespielen und der fotographischen Dokumentation
von installierten Spielen, Anleitungen und Spielverläufen (Softwareversionen)
bis zur Ausstellung des Rückstandsausweises und (bei der Lustbarkeitsabgabe)
bis zur Weiterleitung der Vorstellung an die Aufsichtbehörde bzw (bei der
Landes-Lustbarkeitsabgabe) bis zur Weiterleitung der Berufung (nach Absprechen
über den meist in der Berufung enthaltenen Antrag auf Aussetzung der Einhebung)
an die Berufungsbehörde.
Robert Koch, 2.5.2011