####
ACHTUNG - privates Freizeitprojekt! #### |
Wird
nach wie vor vollkommen unentgeltlich betrieben. Eine Änderung in diesem Punkt ist auch nicht geplant. Wird dem berechtigten Nutzerkreis uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Wird von niemandem irgendwie unterstützt oder beeinflusst, daher in jeder Hinsicht gänzlich unabhängig. ABER: Trotz größt möglicher Sorgfalt und Aktualität kann leider keine Haftung übernommen werden. |
Gesamtübersicht |
Zähler/ letzter Zugriff |
Verfahrensrecht (LAO)
Gesetzeswurlitzer (Gesetze, Verordnungen, Erlässe)
Bescheidwurlitzer (Bescheide, Musterschreiben)
Judikaturwurlitzer (VwGH, VfGH, OGH, ...)
Infowurlitzer (Artikel, Aufsätze, FAQ, ...)
Vorschläge
zu dieser Homepage per E-Mail
Fragen
zum Euro? |
Verfahrensrecht | |
Gesetz: LAO - Steiermärkische
Landesabgabenordnung (LAO) (gesamte LAO = langes Dokument; etwas längere
Ladezeit)
Gesetz: LAO - Euro
bedingte Änderungen
der LAO per 1.1.2002 (LGBl 69/2001) in einem Word-Dokument
von Robert Koch
Detailfragen (alphabetisch nach Themen geordnet) (hier stehen demnächst noch Erweiterungen "gröberen" Ausmaßes bevor...)
Abgabepflichtiger bei im Firmenbuch gelöschter Gesellschaft | VwGH Erkenntnis 91/15/0013 vom 29.3.1993: Die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und die Löschung ihrer Firma im Handelsregister (späteres Firmenbuch) beeinträchtigen nach dem Gesellschaftsrecht ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch die Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind. |
Abrechnungsbescheid | auf
Antrag des Abgabepflichtigen bei Meinungsverschiedenheiten darüber,
ob und inwieweit durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes
eine Zahlungsverpflichtung erloschen ist (§ 164 LAO). Voraussetzung ist eine konkret behauptete unrichtige Verbuchung oä., ansonsten KEIN Anspruch auf Bescheiderlassung! (siehe Muster 112 bzw. wenn bereits im Berufungsverfahren: Muster 113) |
Aufbewahrungspflicht | VwGH Erkenntnis 91/17/0139 vom 24.9.1993: Ein VwGH-Erkenntnis, aus welchem ua ersichtlich ist, wie wichtig es unter Umständen sein kann, Akten über eine SEHR lange Zeitdauer aufzubewahren... - fast schon zum Schmunzeln - wenn es nicht so ernst wäre... |
Basiszinssatz | plus 4 % = Höhe der Zahlungserleichterungszinsen (Stundungszinsen, Ratenzahlungszinsen) seit 1.1.1999 (aktueller Zinssatz bei der OeNB) |
Entlassung aus der Gesamtschuld | Vergebührung des Ansuchens |
Gebühren | bei div. Ansuchen: Zahlungserleichterung (Stundung und Ratenzahlung), Nachsicht, Entlassung aus der Gesamtschuld |
Nachsicht | Vergebührung des Ansuchens |
Ratenzahlung | Erledigung des Ansuchens: siehe Zahlungserleichterungsansuchen |
Ratenzahlung | Vergebührung des Ansuchens |
Ratenzahlung | Zinsenfestsetzung: siehe Zahlungserleichterungszinsen |
Stundung | Erledigung des Ansuchens: siehe Zahlungserleichterungsansuchen |
Stundung | Vergebührung des Ansuchens |
Stundung | Zinsenfestsetzung: siehe Zahlungserleichterungszinsen |
Unbedenklichkeitsbescheinigung | von Unternehmen im Zuge öffentlicher Ausschreibungen gelegentlich benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Hintergrund und konkrete Erledigungsform; Zusammenhang mit dem Steiermärkischen Vergabegesetz 1998 - StVergG |
Vergebührung | von Zahlungserleichterungsansuchen (Stundung und Ratenzahlung), Nachsichtsansuchen, Ansuchen auf Entlassung aus der Gesamtschuld |
Wiederaufnahme des Verfahrens | ist in rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren auf Antrag der Partei oder Amts wegig nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. |
Zahlungserleichterungen | Rechtsgrundlagen, Umsetzung, Praxistipps, Judikatur: 5teilige Artikelserie vom Inhaber dieser Homepage, erschienen in den Steirischen Gemeindenachrichten 2/1997 bis 6/1997; später erfolgte Zuständigkeitsänderungen: siehe Steirische Gemeindenachrichten 2/1999 und 4/1999; Vergebührung von entsprechenden Ansuchen |
Zahlungserleichterung | = Stundung und Ratenzahlung (nach der Rechtslage bis 31.12.2001 musste das Ansuchen vergebührt sein; außer es ging um weniger als S 2.000,00) |
Zahlungserleichterung |
= Stundungs- und Ratenzahlung;
Erledigung des Ansuchens
muß in jedem Fall bescheidmäßig erledigt werden: - Abweisung von Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen - Musterbescheid Nr. 27 - Bewilligung von Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen - Musterbescheid Nr. 28 - Festsetzung von Stundungs- und Ratenzahlungszinsen - Musterbescheid Nr. 29 |
Zahlungserleichterungszinsen | =
Stundungszinsen und Ratenzahlungszinsen - Zinssatz (allgemein): seit 1.1.1999 = jeweils 4 % über dem durch die Oesterreichische Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz (aktuelle Auflistung OeNB / Auflistung OeNB mit historischen Daten) - Zinssatz (konkret, aktuell): 5,47 % (Stand 6.1.2006 = Höhe der LAO-Zahlungserleichterungszinsen) - Zinssatz (konkret, Entwicklung): Höhe der Zahlungserleichterungszinsen für die Festsetzung von Zinsen für vergangene Zeiträume: siehe Erläuterungen zu Musterbescheid Nr. 29 - Zinsenfestsetzung (Stundungs- und Ratenzahlungszinsen) bei bewilligten Zahlungserleichterungen: Musterbescheid Nr. 29 |
Zinsen | für bewilligte Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen: siehe Zahlungserleichterungszinsen |
Getränkeabgabe & EU |
|
|
Die Verfahren bisher, Infos & Terminvorschau, FAQ | chronologische Auflistung der "unendlichen Geschichte" (soweit nicht in anderen Kategorien): Erkenntnisse, Urteile, Aussendungen, Abhandlungen, Informationen, Rundbriefe, FAQ, Sprechtage, Info-Veranstaltungen, Fachartikel ... |
Bereicherungsverbot
- "überwälzte Abgabe" |
Festsetzung einer "der Getränkeabgabe auf alkoholische Getränke entsprechenden wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragenen Abgabe" im Sinne des § 186 Abs 3 LAO in Rechtsbehelfsfällen |
Verfahrensorientierung | Wo im Getränkeabgabeverfahren bin ich überhaupt? Welches Bescheidmuster verwende ich? |
Erlässe der FA7A (RA 7) (Landesregierung) | alle Erlässe der FA7A (RA 7) mit Bezug auf das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1993 sowie die überwälzte Abgabe im Sinne des § 186 Abs 3 LAO |
Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1993 | Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1993 in der geltenden Fassung LGBl 19/1994 |
Fachartikel in der ÖGZ mit Getränkesteuerbezug (Auswahl) | |
Bescheid-Overkill? | Rundbrief eines leidgeplagten Amtsleiters einer oststeirischen Gemeinde... |
zur Detailübersicht Getränkeabgabe zur Gesamtübersicht
zurück zur Detailübersicht Getränkeabgabe zur Gesamtübersicht
Die Verfahren bisher, Infos & Terminvorschau
12.6.2006 - 26.6.2006 | GA-Infoveranstaltungen in den steirischen Bezirken zur Anwendung des EuGH-Urteils C-491/03 vom 10.3.2005 (Frankfurt am Main) in den österreichischen Getränkesteuerverfahren der Gastronomie (mögliche Mitschrift) |
8.5.2006 | Getränkeabgabe-Rundbrief "Frankfurt - Teil 4" / (FF4): Das VwGH-Erkenntnis 2005/16/0217 vom 27.4.2006 bestätigt, dass das „Frankfurt-Urteil“ des EuGH (C-491/03 vom 10.3.2005) auch auf österreichische Gastronomiebetriebe anwendbar ist. |
27.4.2006 | VwGH-Erkenntnis 2005/16/0217 - das EuGH-Urteils C-491/03 vom 10.3.2005 (Frankfurt am Main) ist in Österreich bei Gastronomie-Rechtsbehelfsfällen anwendbar |
1.12.2005 | Getränkeabgabe-Rundbrief "Frankfurt - Teil 3" (FF3): Noch im Jahr 2005 zu setzende Maßnahmen (Verjährungsunterbrechung, Aussetzung der Entscheidung über die Berufung, Einforderung ausständiger Abgabenerklärungen) |
18.7.2005 | Getränkeabgabe-Rundbrief "Frankfurt - Teil 2" (FF2) Anwendung des EuGH-Urteils C-491/03 vom 10.3.2005: bescheidmäßiger Ausspruch über die erfolgte Zurücknahme von Anbringen (Zurücknahmeverfügungsbescheid, Kurzversion); inhaltliche Anwendung des Frankfurt-Urteils in der Gastronomie (erstinstanzlicher Abgabenbescheid) |
1.6.2005 | |
24.5.2005 | Getränkeabgabe-Rundbrief "Frankfurt - Teil 1" (FF1) zur Anwendung des EuGH-Urteils C-491/03 vom 10.3.2005 mit Zurückziehungsvorschlag und oberbehördlicher Bescheidaufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes bei Gastronomie-Rechtsbehelfsfällen, wenn alkoholische Getränke nicht versteuert (und in der Regel Guthaben ausgesprochen) wurden |
10.3.2005 | EuGH-Urteil C-491/03 - die in Frankfurt am Main erhobene kommunale Steuer auf die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle widerspricht nicht der Richtlinie 92/12/EWG (Verbrauchsteuerrichtlinie) |
24.2.2005 | VwGH-Erkenntnis 2004/16/0199 - Hinweis auf VwGH-Erkenntnis 2003/16/0148 vom 4.12.2003 (Musterverfahren mit den Vorhalten mehrfach unzureichend) |
24.2.2005 | VwGH-Erkenntnis 2004/16/0232 - Hinweis auf VwGH-Erkenntnis 2003/16/0148 vom 4.12.2003 (Musterverfahren mit den Vorhalten mehrfach unzureichend) |
21.12.2004 | Erstanalyse zu VwGH 2004/16/0128 |
16.12.2004 | VwGH-Erkenntnis 2004/16/0176 vom 16.12.2004 - Hinweis auf VwGH-Erkenntnis 2004/16/0128 vom 16.12.2004 (Musterverfahren mit den Vorhalten mehrfach unzureichend) |
16.12.2004 | VwGH-Erkenntnis 2004/16/0141 vom 16.12.2004 - - Hinweis auf VwGH-Erkenntnis 2004/16/0128 vom 16.12.2004 (Musterverfahren mit den Vorhalten mehrfach unzureichend) |
16.12.2004 | VwGH-Erkenntnis 2004/16/0128 vom 16.12.2004 - Beurteilung eines Musterverfahrens mit den Vorhalten als mehrfach unzureichend (pdf-Version) |
11/12/2004 | Getränkeabgabe-FAQ Nr. 6: Fragen zum Thema "Fristverlängerungsansuchen zur Beantwortung der Vorhalte" |
5/6/7/2004 | Getränkeabgabe-FAQ Nr. 5: Häufige Fragen bei und nach den Infoveranstaltungen rund um die Aussendung der Vorhalte usw. |
26.5.2004 | Bereicherungsverbot-Ermittlungsverfahren: Ergänzungsmail (neue Beantwortungsfrist = 31.7.2004; neuer Vorhaltspunkt "8.") |
17.5. bis 19.5.2004 | Infoveranstaltungen zu den Getränkeabgabeverfahren - Mitschrift von der Infoveranstaltung 17.5.-19.5.2004" (einschl. vorab ergangene Informationen) |
April/Mai 2004 | Bereicherungsverbot-Ermittlungsverfahren: Rundmail (schriftlicher Vorhalt; Muster enthalten) |
März 2004 | Umsetzung des Bereicherungsverbotes im Sinne des VwGH-Erkenntnisses 2003/16/0148 vom 4.12.2003 (Fachartikel in der RFG 2004/01, 4ff; Manz-Verlag) |
4.12.2003 | VwGH-Erkenntnis 2003/16/0148 vom 4.12.2003 zur Auslegung des EuGH-Urteils C-147/01 vom 2.10.2003 (Bereicherungsverbot rückwirkend EU-konform; Fragen der Einhaltung von Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip) (pdf-Version); Aussagen, weiteres Vorgehen usw siehe Kurzfassung in RFG 2004, 4ff |
7.10.2003 | VwGH-Präsidium: Erledigung der Getränkesteuerverfahren durch Musterverfahren und temporäre Getränkesteuer-Sonderbehörde? |
2.10.2003 | EuGH-Urteil
C-147/01 vom 2.10.2003 im Volltext - Antwort
auf die Frage der Gemeinschaftsrechtskonformität der rückwirkenden
Inkraftsetzung der (Getränkeabgabe-)-Bereicherungsverbote
Die Entscheidung
des EuGH fiel somit - angesichts Jacobs Schlussanträge - im Großen
und Ganzen wie ohnedies nicht anders zu erwarten aus. |
6.2003 | FLGÖ-Vortrag im Josef-Krainer-Haus (rechte Maustaste auf den Link "Vortrag"; dann "Ziel speichern unter" [ca 200 kB]; danach von der Festplatte "schreibgeschützt" öffnen.) |
2002/2003 | diese private nur in der Freizeit gestaltete Homepage gönnte sich bei der Aktualisierung eine Auszeit... |
... immer aktuell | Überlegungen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit von Abgabenkontrollen angesichts des neuerlichen Vorabentscheidungsverfahrens. Soll jetzt überhaupt (noch?) geprüft werden? Und wenn ja, wann wäre ein guter Prüfungszeitpunkt? Was wäre dabei alles zu bedenken? |
23.1.2003 | VwGH-Erkenntnis 2002/16/0230 vom 23.1.2003 - rechtzeitiger Rechtsbehelf: ... "muss eine Antragstellung vor Null Uhr des 9. März 2000 erfolgt sein, um ... sich auf das genannte Urteil zu berufen"; "dass die in Rede stehenden Getränkesteuererklärungen ... am 9. März 2000 vor 10.00 Uhr im Gemeindeamt ... abgegeben wurden" - uU offene Fragen: Wann ist die Antragstellung als "erfolgt" anzusehen, was ist unter "abgeben" zu verstehen, eine Abgabe am 9.3.2000 um 9 Uhr wäre zwar vor 10 Uhr erfolgt - aber wohl dennoch keine Antragstellung vor Null Uhr... |
18.6.2002 | VwGH-Erkenntnis 2002/16/0069 vom 18.6.2002 - für die entgeltliche Veräußerung von alkoholischen Getränken war im Zeitraum vom 1.1.2000 bis 8.3.2000 keine Getränkesteuer zu entrichten |
16.5.2002 | VwGH-Erkenntnis 2001/16/0375 vom 16.5.2002 - Abweisung des Rückzahlungsantrages auch in Rechtsbehelfsfällen (wie bereits in unseren alten 56er-, 76er- und 78er-Bescheiden vorgenommen!) vom VwGH als zulässig bestätigt (neue Bescheidversionen somit als freiwillig geändert anzusehen; bestätigt überdies Bereicherungsverbot als eigene materiellrechtliche nach Entstehen des Guthabens anzuwendende Norm) |
17.10.2001 | Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Deutschlandsberg (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch) |
10.10.2001 | Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Zeltweg (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch) für die Gemeinden der Bezirke Judenburg und Knittelfeld |
18.9.2001 | Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Hartberg (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch) |
11.9.2001 | Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Liezen (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch) |
Anfang August 2001 | Je nach von den Gemeinden auf Grund der/im Rahmen der Informationsveranstaltungen geäußertem Bedarf könnte nun ein 4. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe ergehen (evtl. Kernpunkt: anstehende Erledigungen der II. Instanz mit Bescheidmustern als inhaltlicher Folge-Rundbrief zum 3. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe aus 9/2000) |
12.7.2001 - 30.7.2001 | (Dritte Serie der) Getränkeabgabe-Informationsveranstaltungen in allen steirischen Bezirken zu den ausständigen Getränkeabgabeverfahren der II. Instanz (Orientierung im Verfahren, Erläuterungen zu den Verfahren nach Rechtsmitteln gegen die Bescheidmuster 51, 53, 54 ((= 26 + 34)), 55 und 56; offene Fragen, Spezialfälle, aktuelle Tendenzen, ...) |
3.7.2001 | Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Mitterdorf im Mürztal (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch) |
2.7.2001 - 3.7.2001 | Getränkeabgabe-FAQ 4 bezüglich des Verfahrensverlaufes nach dem 3. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe (siehe ursprünglich für 20.3.2001 geplanter 4. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe) |
2.7.2001 | Es wird definitiv verfügt, daß der ursprünglich für Mitte/Ende März 2001 (siehe dort) projektierte 4. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe nicht vor den Getränkeabgabe-Informationsveranstaltungen (12.7.-30.7.2001) versandt wird und auch danach nur für den Fall und wiederum auch nur insoweit, als bei den Informationsveranstaltungen diesbezüglicher Bedarf festgestellt wird. |
28.6.2001 | VwGH-Erkenntnis 2001/16/0154 vom 28.6.2001 |
28.6.2001 | VwGH-Erkenntnis 2001/16/0225 vom 28.6.2001: "Zahlungen unter Vorbehalt" sind keinesfalls ein Rechtsbehelf (Anmerkung 7/2004: Dieses Erkenntnis wird von der Aufsichtsbehörde tendenziell so ausgelegt, dass pro-futuro-Erklärungen allgemein nicht zulässige Rechtsbehelfe sein können.) |
28.6.2001 | Steirische Gemeindenachrichten; Ausgabe Juli 2001: Getränkeabgabe: EuGH-Urteil auch auf Restaurationsumsätze anzuwenden (Beantwortung der in den StGN 5/2001, 2, aufgeworfenen Frage) - Erkenntnis dazu: siehe Termin 26.4.2001 (und 30.5.2001) |
12.6.2001 | Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Murau (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch) |
7.6.2001 | VwGH-Erkenntnis 2001/16/0016 vom 7.6.2001: ein bedingter Rückzahlungsantrag ist unzulässig und daher kein Rechtsbehelf im Sinne des EuGH-Urteils C-437/97 vom 9. März 2000 (zitiert im VwGH-Erkenntnis 2001/16/0225 vom 28.6.2001) |
7.6.2001 | VwGH-Erkenntnis 2001/16/0053 vom 7.6.2001: ein Devolutionsantrag, welcher den ursprünglichen Antrag nicht wiederholt, berechtigt die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zum Absprechen über diesen Antrag, wenn zugleich ein neuer (anderer) Antrag gestellt wird |
30.5.2001 |
VwGH-Erkenntnis, wonach die Getränkeabgabe auch bei Restaurationsumsätzen
von EU-Recht verdrängt wird, wird bekannt (VwGH
2000/16/0675, 2000/16/0676 vom 26.4.2001) |
2.5.2001 | Steirische Gemeindenachrichten; Ausgabe Mai 2001: Editorial: "Getränkeabgabe neuerlich vor dem EuGH - Frage der EU-Konformität des rückwirkenden Bereicherungsverbotes"; Frage der Getränkeabgabepflicht für alkoholische Getränke in der Gastronomie auch bis 31.5.2000 (sogar in Rechtsbehelfsfällen!) |
5/2001 | Frage der EU-Konformität der Bereicherungsverbote - Artikel von Dr. Peter Mühlberger in der ÖGZ 5/2001: "Getränkesteuer Rückzahlungsregelung in den Landesabgabenordnungen EU-konform?" |
26.4.2001 | VwGH 2000/16/0675, 2000/16/0676: Erkenntnis, wonach die Getränkeabgabe auch bei Restaurationsumsätzen von EU-Recht verdrängt wird (Erkenntnis wird erst später bekannt) |
31.3.2001 (2.4.2001) | Die Frist zur Einreichung der GA-Jahreserklärung 2000 läuft am 31.3.2001, unter Berücksichtigung des § 86 Abs 3 LAO (der 31.3.2001 ist ein Samtag!) am 2.4.2001 ab. Was ist zu tun, wenn Fristverlängerungsansuchen hinsichtlich der Jahreserklärung 2000 eingelangt sind? |
23.3.2001 | VwGH legt das Wiener Bereicherungsverbot dem EuGH zur Vorabentscheidung vor! (VwGH-Pressemitteilung = Kurzfassung oder Volltext des Beschlusses) |
20.3.2001 | 4. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe war ursprünglich für diesen Zeitpunkt (6 Monate nach den erstinstanzlichen Erledigungen des 3. Sonderrundbriefes zur Getränkeabgabe) geplant |
3/2001 | Abgabenverfahren zur Prüfung der Steuerüberwälzung - Artikel von Dr. Peter Mühlberger in der ÖGZ 3/2001 |
15.2.2001 | Rundmail des Steiermärkischen Gemeindebundes: Vorgangsweise zur Verhinderung von Gegenverrechnungen bei bescheidmäßig zuerkannten Guthaben in Getränkeabgabe-Rechtbehelfsfällen (Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit) |
1.1.2001 | Ende und Auslaufen der Getränkeabgabepflicht: Entstehen und/oder bestehen Guthaben aus Endbeständen, welche bei der Fakturenversteuerung (Sollversteuerung, Einkaufsbesteuerung) bereits versteuert worden sind? |
1/2001 | Wird das vom VfGH gehaltene Bereicherungsverbot auch vor dem EuGH landen? - Artikel von Dkfm. Dr. Pramböck in der ÖGZ 1/2001: "Getränkesteuerrückzahlung Gemeinden gerettet? 'Rückzahlungssperre' Wiens verfassungskonform! Kommt noch weiteres EuGH-Verfahren?" |
1/2001 | Wiener Bereicherungsverbot verfassungskonform! - Artikel von Dr. Kamhuber in der ÖGZ 1/2001: "Verfassungsgerichtshof - Wiener Rückzahlungssperre verfassungskonform!" |
7.12.2000 | VwGH 2000/16/0384 vom 7.12.2000 - neuerlich zur Auslegung des Begriffes "Rechtsbehelf" |
29.11.2000 | VfGH-Erkenntnis B 1735/00: Das Wiener Bereicherungsverbot (in der WAO) ist verfassungskonform! (Presseinfo des VfGH <Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit> oder Volltext aus dem RIS oder Volltext im pdf-Format) |
9/2000 | 3. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe; mit Bescheidmustern Nr. 51, 53, 54 (= 26 + 34), 55 und 56 zur Erledigung der offenen Anbringen unter Beachtung der EuGH-Judikatur (C-437/97 vom 9.3.2000) und der VwGH-Judikatur (Auslegung des Begriffes "Rechtsbehelf") |
30.6.2000 | Ergebnisse einer Besprechung zur Frage der Getränkesteuerrückzahlung im BMF - Teilnehmer: Bund, Länder (Gemeindereferate), Städtebund und Gemeindebund |
19.6.2000 | VwGH 2000/16/0296 vom 19.6.2000 zur Auslegung des Begriffes "Rechtsbehelf" |
5/2000 | 2. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe |
3/4/2000 | Aus EU-Sicht: Überwälzung = Bereicherung - oder etwa doch nicht? (Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit) |
20.3.2000 | 1. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe |
8.3.2000 | EuGH-Urteil C-437/97 (auf Deutsch) (Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit) |
8.3.2000 | EuGH-Urteil C-437/97 (auf Französisch) (Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit) |
27.1.2000 | VwGH 97/16/0190 vom 27.1.2000: Frage der Preisauszeichnung im Zusammenhang mit der Getränkesteuer: Die Getränkesteuer als Teil der Bemessungsgrundlage hat bei der Abgabenberechnung unberücksichtigt zu bleiben, wenn die Konsumenten auf die Entrichtung der Getränkesteuer in geeigneter Weise auf Preislisten aufmerksam gemacht werden. |
15.12.1999 | VfGH B 1360/99, 1361/99 - Getränkesteuer auf alkoholfreie Getränke nicht verfassungswidrig |
15.12.1999 | VfGH B1479/99 - Anlassfallwirkung bei Gesetzesaufhebung |
31.3.1999 | VwGH 98/16/0297: 1. Besteht kein rückzahlbares Guthaben auf dem Abgabenkonto, so ist ein Rückzahlungsantrag abzuweisen. 2. Unrechtmäßig festgesetzte Abgaben müssen im Wege der Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Abgabenbescheid bekämpft werden; ein Rückzahlungsantrag ist nicht gerechtfertigt. 3. Grundsatz der Rechtssicherheit (EuGH) schließt Neuaufrollung einer allfälligen (materiellen) Unrichtigkeit der Abgabenfestsetzung aus; eine Änderung bereits bestandskräftiger (rechtskräftiger) Abgabenbescheide kommt nicht in Betracht, der Abgabepflichtige hat zur Wahrung der vom Gemeinschaftsrecht eingeräumten Rechte rechtzeitig ein Rechtsmittel zu ergreifen. 4. Nachdem dies vom EuGH ausreichend klargestellt ist, braucht keine EuGH-Vorabentscheidung eingeholt zu werden. |
1.7.1999 | Schlußantrag des Generalanwaltes Antonio Saggio in der Rechtssache C-437/97 |
9.7.1992 | Getränkeverkaufspreise sind jene Preise, zu denen die Waren am Markt angeboten würden. Diese enthalten in der Regel auch Steuern, wie etwa Umsatzsteuer und Getränkesteuer, wenn nichts anderes Abweichendes vereinbart worden ist bzw. abweichender Handelsbrauch Abweichendes bestimme (OGH-Urteil vom 9. Juli 1992, 7 Ob 574/92). Dafür spricht auch das Preisauszeichnungsgesetz, BGBl. Nr. 146/92, idF BGBl. Nr. I 55/00, wonach die Preise einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen seien (zitiert in VwGH 2004/16/0199). |
zurück zur Detailübersicht Getränkeabgabe zur Gesamtübersicht
zur Detailübersicht Getränkeabgabe zur Gesamtübersicht
"überwälzte Abgabe" | |
(in Rechtsbehelfsfällen eine "der Getränkeabgabe auf alkoholische Getränke entsprechende wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragene Abgabe" im Sinne des § 186 Abs 3 LAO) |
zur Detailübersicht Getränkeabgabe zur Gesamtübersicht
zur Detailübersicht Getränkeabgabe zur Gesamtübersicht
GA-Verfahren:
Übersichtsbilder für alle Situationen |
erwähnte
Muster und Fundstellen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
zur Detailübersicht Getränkeabgabe zur Gesamtübersicht
zur Detailübersicht Getränkeabgabe zur Gesamtübersicht
Mustererledigungen, Musterbescheide | |
Achtung!
Ältere Entwürfe
entsprechen zT nicht mehr vollständig der Rechtslage nach dem EuGH-Urteil
C437/97 vom 8.3.2000, dh die EU-Widrigkeit der Abgabe auf alkoholische
Getränke ist - zumindest wo es sich im Einzelfall um Rechtsbehelfsfälle
handelt - zu berücksichtigen!
Auch die Euro bedingten
Anapssungen sind leider noch nicht enthalten!
Welche Nummer einer Erledigung
gebraucht wird, geht immer aus dem Text zum jeweiligen
Sachgebiet (LAO, KommStG 1993, GA, ...) hervor.
Bei einem Direktzugriff auf den Bescheidwurlitzer - etwa um die aktuellste Version
abzufragen - sollte man vorher schon die benötigte Bescheidnummer wissen.
Ein Wort zur jeweiligen Bescheidnummer: Es
gibt zwar eine Textübersicht der verfügbaren Bescheidmuster
und sonstigen Entwürfe im Bescheidwurlitzer mit Kurzbeschreibungen (=
Taste "00", findet sich an der Position 100; hilft aber - realistisch
beurteilt - auch eher nur dem Eingeweihten weiter ...
In Sachen Getränkeabgabe und "überwälzter Abgabe" findet man unter dem Punkt "Wo im Getränkeabgabeverfahren bin ich überhaupt? Welches Bescheidmuster verwende ich?" grafische Verfahrensverlaufsdarstellungen unter Nennung der verwendeten/benötigten Bescheidmuster-Nummern (Mindmaps).
zur Detailübersicht Getränkeabgabe zur Gesamtübersicht
Archiv |
Volkszählung 2001