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Euro &
Gemeinde

Fragen zum Euro?
Die Bundesregierung stellt ca. 20 Folder & Infobroschüren zum Download bereit, darunter auch den 2001 an alle Gemeinden versandten Euro-Wegweiser für Gemeinden

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Verfahrensrecht
 
... zum Bescheidwurlitzer

Gesetz: LAO - Steiermärkische Landesabgabenordnung (LAO) (gesamte LAO = langes Dokument; etwas längere Ladezeit)
Gesetz: LAO -
Euro bedingte Änderungen der LAO per 1.1.2002 (LGBl 69/2001) in einem Word-Dokument von Robert Koch

 

Detailfragen (alphabetisch nach Themen geordnet) (hier stehen demnächst noch Erweiterungen "gröberen" Ausmaßes bevor...)

Abgabepflichtiger bei im Firmenbuch gelöschter Gesellschaft VwGH Erkenntnis 91/15/0013 vom 29.3.1993: Die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und die Löschung ihrer Firma im Handelsregister (späteres Firmenbuch) beeinträchtigen nach dem Gesellschaftsrecht ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch die Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind.
Abrechnungsbescheid auf Antrag des Abgabepflichtigen bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob und inwieweit durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes eine Zahlungsverpflichtung erloschen ist (§ 164 LAO).
Voraussetzung ist eine konkret behauptete unrichtige Verbuchung oä., ansonsten KEIN Anspruch auf Bescheiderlassung! (siehe Muster 112 bzw. wenn bereits im Berufungsverfahren: Muster 113)
Aufbewahrungspflicht

VwGH Erkenntnis 91/17/0139 vom 24.9.1993: Ein VwGH-Erkenntnis, aus welchem ua ersichtlich ist, wie wichtig es unter Umständen sein kann, Akten über eine SEHR lange Zeitdauer aufzubewahren... - fast schon zum Schmunzeln - wenn es nicht so ernst wäre...

Basiszinssatz plus 4 % = Höhe der Zahlungserleichterungszinsen (Stundungszinsen, Ratenzahlungszinsen) seit 1.1.1999 (aktueller Zinssatz bei der OeNB)
Entlassung aus der Gesamtschuld Vergebührung des Ansuchens
Gebühren bei div. Ansuchen: Zahlungserleichterung (Stundung und Ratenzahlung), Nachsicht, Entlassung aus der Gesamtschuld
Nachsicht Vergebührung des Ansuchens
Ratenzahlung Erledigung des Ansuchens: siehe Zahlungserleichterungsansuchen
Ratenzahlung Vergebührung des Ansuchens
Ratenzahlung Zinsenfestsetzung: siehe Zahlungserleichterungszinsen
Stundung Erledigung des Ansuchens: siehe Zahlungserleichterungsansuchen
Stundung Vergebührung des Ansuchens
Stundung Zinsenfestsetzung: siehe Zahlungserleichterungszinsen
Unbedenklichkeitsbescheinigung von Unternehmen im Zuge öffentlicher Ausschreibungen gelegentlich benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Hintergrund und konkrete Erledigungsform; Zusammenhang mit dem Steiermärkischen Vergabegesetz 1998 - StVergG
Vergebührung von Zahlungserleichterungsansuchen (Stundung und Ratenzahlung), Nachsichtsansuchen, Ansuchen auf Entlassung aus der Gesamtschuld
Wiederaufnahme des Verfahrens ist in rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren auf Antrag der Partei oder Amts wegig nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zahlungserleichterungen Rechtsgrundlagen, Umsetzung, Praxistipps, Judikatur: 5teilige Artikelserie vom Inhaber dieser Homepage, erschienen in den Steirischen Gemeindenachrichten 2/1997 bis 6/1997; später erfolgte Zuständigkeitsänderungen: siehe Steirische Gemeindenachrichten 2/1999 und 4/1999; Vergebührung von entsprechenden Ansuchen
Zahlungserleichterung = Stundung und Ratenzahlung (nach der Rechtslage bis 31.12.2001 musste das Ansuchen vergebührt sein; außer es ging um weniger als S 2.000,00)
Zahlungserleichterung = Stundungs- und Ratenzahlung; Erledigung des Ansuchens muß in jedem Fall bescheidmäßig erledigt werden:
  - Abweisung von Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen - Musterbescheid Nr. 27
  - Bewilligung von Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen - Musterbescheid Nr. 28

  - Festsetzung von Stundungs- und Ratenzahlungszinsen - Musterbescheid Nr. 29
Zahlungserleichterungszinsen = Stundungszinsen und Ratenzahlungszinsen
  -
Zinssatz (allgemein): seit 1.1.1999 = jeweils 4 % über dem durch die Oesterreichische Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz (aktuelle Auflistung OeNB / Auflistung OeNB mit historischen Daten)
  - Zinssatz (konkret, aktuell): 5,47 % (Stand 6.1.2006 = Höhe der LAO-Zahlungserleichterungszinsen)
  - Zinssatz (konkret, Entwicklung): Höhe der Zahlungserleichterungszinsen für die Festsetzung von Zinsen für vergangene Zeiträume: siehe Erläuterungen zu Musterbescheid Nr. 29
  - Zinsenfestsetzung (Stundungs- und Ratenzahlungszinsen) bei bewilligten Zahlungserleichterungen: Musterbescheid Nr. 29
Zinsen für bewilligte Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen: siehe Zahlungserleichterungszinsen

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Getränkeabgabe & EU

Detailübersicht Getränkeabgabe

Die Verfahren bisher, Infos & Terminvorschau, FAQ chronologische Auflistung der "unendlichen Geschichte" (soweit nicht in anderen Kategorien): Erkenntnisse, Urteile, Aussendungen, Abhandlungen, Informationen, Rundbriefe, FAQ, Sprechtage, Info-Veranstaltungen, Fachartikel ...
Bereicherungsverbot -
"überwälzte Abgabe"
Festsetzung einer "der Getränkeabgabe auf alkoholische Getränke entsprechenden wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragenen Abgabe" im Sinne des § 186 Abs 3 LAO in Rechtsbehelfsfällen
Verfahrensorientierung Wo im Getränkeabgabeverfahren bin ich überhaupt? Welches Bescheidmuster verwende ich?
Erlässe der FA7A (RA 7) (Landesregierung) alle Erlässe der FA7A (RA 7) mit Bezug auf das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1993 sowie die überwälzte Abgabe im Sinne des § 186 Abs 3 LAO
Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1993 Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1993 in der geltenden Fassung LGBl 19/1994

ÖGZ-Artikel

Fachartikel in der ÖGZ mit Getränkesteuerbezug (Auswahl)
Bescheid-Overkill? Rundbrief eines leidgeplagten Amtsleiters einer oststeirischen Gemeinde...

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Die Verfahren bisher, Infos & Terminvorschau

12.6.2006 - 26.6.2006 GA-Infoveranstaltungen in den steirischen Bezirken zur Anwendung des EuGH-Urteils C-491/03 vom 10.3.2005 (Frankfurt am Main) in den österreichischen Getränkesteuerverfahren der Gastronomie (mögliche Mitschrift)
8.5.2006 Getränkeabgabe-Rundbrief "Frankfurt - Teil 4" / (FF4): Das VwGH-Erkenntnis 2005/16/0217 vom 27.4.2006 bestätigt, dass das „Frankfurt-Urteil“ des EuGH (C-491/03 vom 10.3.2005) auch auf österreichische Gastronomiebetriebe anwendbar ist.
27.4.2006 VwGH-Erkenntnis 2005/16/0217 - das EuGH-Urteils C-491/03 vom 10.3.2005 (Frankfurt am Main) ist in Österreich bei Gastronomie-Rechtsbehelfsfällen anwendbar
1.12.2005

Getränkeabgabe-Rundbrief "Frankfurt - Teil 3" (FF3): Noch im Jahr 2005 zu setzende Maßnahmen (Verjährungsunterbrechung, Aussetzung der Entscheidung über die Berufung, Einforderung ausständiger Abgabenerklärungen)

18.7.2005

Getränkeabgabe-Rundbrief "Frankfurt - Teil 2" (FF2) Anwendung des EuGH-Urteils C-491/03 vom 10.3.2005: bescheidmäßiger Ausspruch über die erfolgte Zurücknahme von Anbringen (Zurücknahmeverfügungsbescheid, Kurzversion); inhaltliche Anwendung des Frankfurt-Urteils in der Gastronomie (erstinstanzlicher Abgabenbescheid)

1.6.2005

FAQ zum "Frankfurt-Rundbrief (Teil 1)

24.5.2005 Getränkeabgabe-Rundbrief "Frankfurt - Teil 1" (FF1) zur Anwendung des EuGH-Urteils C-491/03 vom 10.3.2005 mit Zurückziehungsvorschlag und oberbehördlicher Bescheidaufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes bei Gastronomie-Rechtsbehelfsfällen, wenn alkoholische Getränke nicht versteuert (und in der Regel Guthaben ausgesprochen) wurden
10.3.2005 EuGH-Urteil C-491/03 - die in Frankfurt am Main erhobene kommunale Steuer auf die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle widerspricht nicht der Richtlinie 92/12/EWG (Verbrauchsteuerrichtlinie)
24.2.2005 VwGH-Erkenntnis 2004/16/0199 - Hinweis auf VwGH-Erkenntnis 2003/16/0148 vom 4.12.2003 (Musterverfahren mit den Vorhalten mehrfach unzureichend)
24.2.2005 VwGH-Erkenntnis 2004/16/0232 - Hinweis auf VwGH-Erkenntnis 2003/16/0148 vom 4.12.2003 (Musterverfahren mit den Vorhalten mehrfach unzureichend)
21.12.2004 Erstanalyse zu VwGH 2004/16/0128
16.12.2004 VwGH-Erkenntnis 2004/16/0176 vom 16.12.2004 - Hinweis auf VwGH-Erkenntnis 2004/16/0128 vom 16.12.2004 (Musterverfahren mit den Vorhalten mehrfach unzureichend)
16.12.2004 VwGH-Erkenntnis 2004/16/0141 vom 16.12.2004 - - Hinweis auf VwGH-Erkenntnis 2004/16/0128 vom 16.12.2004 (Musterverfahren mit den Vorhalten mehrfach unzureichend)
16.12.2004 VwGH-Erkenntnis 2004/16/0128 vom 16.12.2004 - Beurteilung eines Musterverfahrens mit den Vorhalten als mehrfach unzureichend (pdf-Version)
11/12/2004

Getränkeabgabe-FAQ Nr. 6: Fragen zum Thema "Fristverlängerungsansuchen zur Beantwortung der Vorhalte"

5/6/7/2004

Getränkeabgabe-FAQ Nr. 5: Häufige Fragen bei und nach den Infoveranstaltungen rund um die Aussendung der Vorhalte usw.

26.5.2004 Bereicherungsverbot-Ermittlungsverfahren: Ergänzungsmail (neue Beantwortungsfrist = 31.7.2004; neuer Vorhaltspunkt "8.")
17.5. bis 19.5.2004

Infoveranstaltungen zu den Getränkeabgabeverfahren - Mitschrift von der Infoveranstaltung 17.5.-19.5.2004" (einschl. vorab ergangene Informationen)

April/Mai 2004 Bereicherungsverbot-Ermittlungsverfahren: Rundmail (schriftlicher Vorhalt; Muster enthalten)
März 2004 Umsetzung des Bereicherungsverbotes im Sinne des VwGH-Erkenntnisses 2003/16/0148 vom 4.12.2003 (Fachartikel in der RFG 2004/01, 4ff; Manz-Verlag)
4.12.2003 VwGH-Erkenntnis 2003/16/0148 vom 4.12.2003 zur Auslegung des EuGH-Urteils C-147/01 vom 2.10.2003 (Bereicherungsverbot rückwirkend EU-konform; Fragen der Einhaltung von Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip) (pdf-Version); Aussagen, weiteres Vorgehen usw siehe Kurzfassung in RFG 2004, 4ff
7.10.2003 VwGH-Präsidium: Erledigung der Getränkesteuerverfahren durch Musterverfahren und temporäre Getränkesteuer-Sonderbehörde?
2.10.2003

EuGH-Urteil C-147/01 vom 2.10.2003 im Volltext - Antwort auf die Frage der Gemeinschaftsrechtskonformität der rückwirkenden Inkraftsetzung der (Getränkeabgabe-)-Bereicherungsverbote
Kernfrage der Vorabentscheidungsanfrage an den EuGH war die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des rückwirkenden Inkrafttretens des Bereicherungsverbotes, welche im Verfahren um die Frage gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit des Bereicherungsverbotes an sich ausgedehnt wurde.
Hätte der EuGH nur eine der beiden Fragen negativ beantwortet, wären die Gemeinden die Verlierer und Rückzahlungen in anhängigen Verfahren nicht hinanzuhalten gewesen.
Der EuGH hat aber - unter der unvermeidlich zu erwartenden Berücksichtigung der bisherigen EuGH-Judikatur - beide Fragen gemeindefreundlichst (!) beantwortet - allerdings nicht ohne zu verdeutlichen, dass

  • der VwGH zu deklarieren hat, dass die Bereicherungsverbote auf Abgaben allgemein und nicht nur auf die Getränkeabgabe wirken,
  • die Gemeinden eine über die Überwälzung hinausgehende bzw uU von ihr sogar abweichende ungerechtfertigte Bereicherung der Antragsteller im Falle der Rückzahlung nachzuweisen haben (dazu siehe Artikel des HP-Inhabers aus 1/2000) und dabei
  • keine Beweislastregel (somit keine allgemeine, zu widerlegende Bereicherungs- oder Überwälzungsvermutung) aufstellen dürfen.
  • Darüber hinaus hat das nationale Gericht festzustellen, ob (dass) verfassungswidrige Abgaben nicht besser gestellt sind als gemeinschaftsrechtswidrige Ansprüche (bzw wären allfällig die Art-II-Regelungen der LAO zu "reparieren").

Die Entscheidung des EuGH fiel somit - angesichts Jacobs Schlussanträge - im Großen und Ganzen wie ohnedies nicht anders zu erwarten aus.

6.2003 FLGÖ-Vortrag im Josef-Krainer-Haus (rechte Maustaste auf den Link "Vortrag"; dann "Ziel speichern unter" [ca 200 kB]; danach von der Festplatte "schreibgeschützt" öffnen.) 
2002/2003 diese private nur in der Freizeit gestaltete Homepage gönnte sich bei der Aktualisierung eine Auszeit...
... immer aktuell

Überlegungen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit von Abgabenkontrollen angesichts des neuerlichen Vorabentscheidungsverfahrens. Soll jetzt überhaupt (noch?) geprüft werden? Und wenn ja, wann wäre ein guter Prüfungszeitpunkt? Was wäre dabei alles zu bedenken?

23.1.2003 VwGH-Erkenntnis 2002/16/0230 vom 23.1.2003 - rechtzeitiger Rechtsbehelf: ... "muss eine Antragstellung vor Null Uhr des 9. März 2000 erfolgt sein, um ... sich auf das genannte Urteil zu berufen"; "dass die in Rede stehenden Getränkesteuererklärungen ... am 9. März 2000 vor 10.00 Uhr im Gemeindeamt ... abgegeben wurden" - uU offene Fragen: Wann ist die Antragstellung als "erfolgt" anzusehen, was ist unter "abgeben" zu verstehen, eine Abgabe am 9.3.2000 um 9 Uhr wäre zwar vor 10 Uhr erfolgt - aber wohl dennoch keine Antragstellung vor Null Uhr...
18.6.2002

VwGH-Erkenntnis 2002/16/0069 vom 18.6.2002 - für die entgeltliche Veräußerung von alkoholischen Getränken war im Zeitraum vom 1.1.2000 bis 8.3.2000 keine Getränkesteuer zu entrichten

16.5.2002 VwGH-Erkenntnis 2001/16/0375 vom 16.5.2002 - Abweisung des Rückzahlungsantrages auch in Rechtsbehelfsfällen (wie bereits in unseren alten 56er-, 76er- und 78er-Bescheiden vorgenommen!) vom VwGH als zulässig bestätigt (neue Bescheidversionen somit als freiwillig geändert anzusehen; bestätigt überdies Bereicherungsverbot als eigene materiellrechtliche nach Entstehen des Guthabens anzuwendende Norm)
17.10.2001 Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Deutschlandsberg (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch)
10.10.2001 Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Zeltweg (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch) für die Gemeinden der Bezirke Judenburg und Knittelfeld
18.9.2001 Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Hartberg (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch)
11.9.2001 Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Liezen (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch)
Anfang August 2001 Je nach von den Gemeinden auf Grund der/im Rahmen der Informationsveranstaltungen geäußertem Bedarf könnte nun ein 4. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe ergehen (evtl. Kernpunkt: anstehende Erledigungen der II. Instanz mit Bescheidmustern als inhaltlicher Folge-Rundbrief zum 3. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe aus 9/2000)
12.7.2001 - 30.7.2001 (Dritte Serie der) Getränkeabgabe-Informationsveranstaltungen in allen steirischen Bezirken zu den ausständigen Getränkeabgabeverfahren der II. Instanz (Orientierung im Verfahren, Erläuterungen zu den Verfahren nach Rechtsmitteln gegen die Bescheidmuster 51, 53, 54 ((= 26 + 34)), 55 und 56; offene Fragen, Spezialfälle, aktuelle Tendenzen, ...)
3.7.2001

Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Mitterdorf im Mürztal (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch)

2.7.2001 - 3.7.2001 Getränkeabgabe-FAQ 4 bezüglich des Verfahrensverlaufes nach dem 3. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe (siehe ursprünglich für 20.3.2001 geplanter 4. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe)
2.7.2001 Es wird definitiv verfügt, daß der ursprünglich für Mitte/Ende März 2001 (siehe dort) projektierte 4. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe nicht vor den Getränkeabgabe-Informationsveranstaltungen (12.7.-30.7.2001) versandt wird und auch danach nur für den Fall und wiederum auch nur insoweit, als bei den Informationsveranstaltungen diesbezüglicher Bedarf festgestellt wird.
28.6.2001

VwGH-Erkenntnis 2001/16/0154 vom 28.6.2001

28.6.2001 VwGH-Erkenntnis 2001/16/0225 vom 28.6.2001: "Zahlungen unter Vorbehalt" sind keinesfalls ein Rechtsbehelf (Anmerkung 7/2004: Dieses Erkenntnis wird von der Aufsichtsbehörde tendenziell so ausgelegt, dass pro-futuro-Erklärungen allgemein nicht zulässige Rechtsbehelfe sein können.)
28.6.2001 Steirische Gemeindenachrichten; Ausgabe Juli 2001: Getränkeabgabe: EuGH-Urteil auch auf Restaurationsumsätze anzuwenden (Beantwortung der in den StGN 5/2001, 2, aufgeworfenen Frage) - Erkenntnis dazu: siehe Termin 26.4.2001 (und 30.5.2001)
12.6.2001 Sprechtag der Sachbearbeiter des Steiermärkischen Gemeindebundes in Murau (von 9.00-12.00 Uhr; Frau Dr. Karin Wielinger, Herr Mag. Michael Neuner und Herr Robert Koch)
7.6.2001 VwGH-Erkenntnis 2001/16/0016 vom 7.6.2001: ein bedingter Rückzahlungsantrag ist unzulässig und daher kein Rechtsbehelf im Sinne des EuGH-Urteils C-437/97 vom 9. März 2000 (zitiert im VwGH-Erkenntnis 2001/16/0225 vom 28.6.2001)
7.6.2001 VwGH-Erkenntnis 2001/16/0053 vom 7.6.2001: ein Devolutionsantrag, welcher den ursprünglichen Antrag nicht wiederholt, berechtigt die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zum Absprechen über diesen Antrag, wenn zugleich ein neuer (anderer) Antrag gestellt wird
30.5.2001
VwGH-Erkenntnis, wonach die Getränkeabgabe auch bei Restaurationsumsätzen von EU-Recht verdrängt wird, wird bekannt (VwGH 2000/16/0675, 2000/16/0676 vom 26.4.2001)
2.5.2001 Steirische Gemeindenachrichten; Ausgabe Mai 2001: Editorial: "Getränkeabgabe neuerlich vor dem EuGH - Frage der EU-Konformität des rückwirkenden Bereicherungsverbotes"; Frage der Getränkeabgabepflicht für alkoholische Getränke in der Gastronomie auch bis 31.5.2000 (sogar in Rechtsbehelfsfällen!)
5/2001 Frage der EU-Konformität der Bereicherungsverbote - Artikel von Dr. Peter Mühlberger in der ÖGZ 5/2001: "Getränkesteuer – Rückzahlungsregelung in den Landesabgabenordnungen EU-konform?"
26.4.2001 VwGH 2000/16/0675, 2000/16/0676: Erkenntnis, wonach die Getränkeabgabe auch bei Restaurationsumsätzen von EU-Recht verdrängt wird (Erkenntnis wird erst später bekannt)
31.3.2001 (2.4.2001) Die Frist zur Einreichung der GA-Jahreserklärung 2000 läuft am 31.3.2001, unter Berücksichtigung des § 86 Abs 3 LAO (der 31.3.2001 ist ein Samtag!) am 2.4.2001 ab. Was ist zu tun, wenn Fristverlängerungsansuchen hinsichtlich der Jahreserklärung 2000 eingelangt sind?
23.3.2001 VwGH legt das Wiener Bereicherungsverbot dem EuGH zur Vorabentscheidung vor! (VwGH-Pressemitteilung = Kurzfassung oder Volltext des Beschlusses)
20.3.2001   4. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe war ursprünglich für diesen Zeitpunkt (6 Monate nach den erstinstanzlichen Erledigungen des 3. Sonderrundbriefes zur Getränkeabgabe) geplant
3/2001 Abgabenverfahren zur Prüfung der Steuerüberwälzung - Artikel von Dr. Peter Mühlberger in der ÖGZ 3/2001
15.2.2001 Rundmail des Steiermärkischen Gemeindebundes: Vorgangsweise zur Verhinderung von Gegenverrechnungen bei bescheidmäßig zuerkannten Guthaben in Getränkeabgabe-Rechtbehelfsfällen (Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit)
1.1.2001 Ende und Auslaufen der Getränkeabgabepflicht: Entstehen und/oder bestehen Guthaben aus Endbeständen, welche bei der Fakturenversteuerung (Sollversteuerung, Einkaufsbesteuerung) bereits versteuert worden sind?
1/2001

Wird das vom VfGH gehaltene Bereicherungsverbot auch vor dem EuGH landen? - Artikel von Dkfm. Dr. Pramböck in der ÖGZ 1/2001: "Getränkesteuerrückzahlung – Gemeinden gerettet? 'Rückzahlungssperre' Wiens verfassungskonform! Kommt noch weiteres EuGH-Verfahren?"

1/2001 Wiener Bereicherungsverbot verfassungskonform! - Artikel von Dr. Kamhuber in der ÖGZ 1/2001: "Verfassungsgerichtshof - Wiener Rückzahlungssperre verfassungskonform!"
7.12.2000

VwGH 2000/16/0384 vom 7.12.2000 - neuerlich zur Auslegung des Begriffes "Rechtsbehelf"

29.11.2000 VfGH-Erkenntnis B 1735/00: Das Wiener Bereicherungsverbot (in der WAO) ist verfassungskonform! (Presseinfo des VfGH <Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit> oder Volltext aus dem RIS oder Volltext im pdf-Format)
9/2000 3. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe; mit Bescheidmustern Nr. 51, 53, 54 (= 26 + 34), 55 und 56 zur Erledigung der offenen Anbringen unter Beachtung der EuGH-Judikatur (C-437/97 vom 9.3.2000) und der VwGH-Judikatur (Auslegung des Begriffes "Rechtsbehelf")
30.6.2000 Ergebnisse einer Besprechung zur Frage der Getränkesteuerrückzahlung im BMF - Teilnehmer: Bund, Länder (Gemeindereferate), Städtebund und Gemeindebund
19.6.2000 VwGH 2000/16/0296 vom 19.6.2000 zur Auslegung des Begriffes "Rechtsbehelf"
5/2000 2. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe
3/4/2000 Aus EU-Sicht: Überwälzung = Bereicherung  -  oder etwa doch nicht? (Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit)
20.3.2000 1. Sonderrundbrief zur Getränkeabgabe
8.3.2000 EuGH-Urteil C-437/97 (auf Deutsch) (Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit)
8.3.2000 EuGH-Urteil C-437/97 (auf Französisch) (Word-Dokument mit etwas längerer Ladezeit)
27.1.2000

VwGH 97/16/0190 vom 27.1.2000: Frage der Preisauszeichnung im Zusammenhang mit der Getränkesteuer: Die Getränkesteuer als Teil der Bemessungsgrundlage hat bei der Abgabenberechnung unberücksichtigt zu bleiben, wenn die Konsumenten auf die Entrichtung der Getränkesteuer in geeigneter Weise auf Preislisten aufmerksam gemacht werden.

15.12.1999 VfGH B 1360/99, 1361/99 - Getränkesteuer auf alkoholfreie Getränke nicht verfassungswidrig
15.12.1999 VfGH B1479/99 - Anlassfallwirkung bei Gesetzesaufhebung
31.3.1999 VwGH 98/16/0297: 1. Besteht kein rückzahlbares Guthaben auf dem Abgabenkonto, so ist ein Rückzahlungsantrag abzuweisen. 2. Unrechtmäßig festgesetzte Abgaben müssen im Wege der Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Abgabenbescheid bekämpft werden; ein Rückzahlungsantrag ist nicht gerechtfertigt. 3. Grundsatz der Rechtssicherheit (EuGH) schließt Neuaufrollung einer allfälligen (materiellen) Unrichtigkeit der Abgabenfestsetzung aus; eine Änderung bereits bestandskräftiger (rechtskräftiger) Abgabenbescheide kommt nicht in Betracht, der Abgabepflichtige hat zur Wahrung der vom Gemeinschaftsrecht eingeräumten Rechte rechtzeitig ein Rechtsmittel zu ergreifen. 4. Nachdem dies vom EuGH ausreichend klargestellt ist, braucht keine EuGH-Vorabentscheidung eingeholt zu werden.
1.7.1999 Schlußantrag des Generalanwaltes Antonio Saggio in der Rechtssache C-437/97
9.7.1992

Getränkeverkaufspreise sind jene Preise, zu denen die Waren am Markt angeboten würden. Diese enthalten in der Regel auch Steuern, wie etwa Umsatzsteuer und Getränkesteuer, wenn nichts anderes Abweichendes vereinbart worden ist bzw. abweichender Handelsbrauch Abweichendes bestimme (OGH-Urteil vom 9. Juli 1992, 7 Ob 574/92). Dafür spricht auch das Preisauszeichnungsgesetz, BGBl. Nr. 146/92, idF BGBl. Nr. I 55/00, wonach die Preise einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen seien (zitiert in VwGH 2004/16/0199).

   
   

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"überwälzte Abgabe"
... zum Bescheidwurlitzer
(in Rechtsbehelfsfällen eine "der Getränkeabgabe auf alkoholische Getränke entsprechende wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragene Abgabe" im Sinne des § 186 Abs 3 LAO)

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GA-Verfahren: Übersichtsbilder für alle Situationen
erwähnte Muster und Fundstellen
Ansprüche vor 1.1.1995
Mindmap 02

Ansprüche aus Zeiträumen vor dem EU-Beitritt Österreichs

(53), (73)

"Nicht-Rechtsbehelfsfälle"
Mindmap 03

kein Anbringen vor 8.3.2000; bedingte Anbringen; verspätete Anbringen; rechtskräftige Bescheide vor dem EuGH-Urteil vom 9.3.2000; verspätete Berufung; neuerliche Anbringen nach eingetretener Rechtskraft; bloße Feststellungsanträge; Berufungen ohne vorhergehenden Bescheid; ...

A, 51 + 71, 52, 53/2 + 53 + 73, 66, 54/1 (=26) + 58, 54/2 (=34) + 65, 35 + 68, 36 + 67, ...

Rechtsbehelfsfälle
Mindmap 04

Verfahren vor Umsetzung des Bereicherungsverbotes; Varianten, wenn der Steuerpflichtige
   a) auch alkoholische Getränke und
   b) keine alkoholischen Getränke veräußerte

a) A+56+76, A+78, 55neu + 75, 57, 64, 80
b) 62 + 63 + 59 + 61

Rechtsbehelfsfälle (Fostsetzung)
Mindmap 05

Verfahren mit und ohne Guthaben; Beseitigung von Guthaben und Einbringung von Rückständen durch Umsetzung des Bereicherungsverbotes in Form der Festsetzung der überwälzten Abgabe, Realisierung des "EU-konformen" Teils der Abgabe und Realsisierung der "überwälzten Abgabe" (bisherige Steuer auf alkoholische Getränke)

1, 80, 83
Rundmail 15.2.2001

div. Verfahrensfragen
Mindmap 06

häufige Verfahrensrechtsfragen: div. Fristverlängerungsansuchen, Abrechnungsbescheid, Adressat, Gegenverrechnung, Prüfungsergebnisse, Prüfungen, Vertreter und Vollmacht (Zustellvollmacht!), Zahlungserleichterungsansuchen (Stundung, Ratenzahlung) und Zuständigkeit zur Behandlung, Zustellung durch die Gemeinde

43, 22, 27, 28, 29, 38; StGN 10/1997, StGN 11/1997, StGN 5/1998, StGN 2/1999, StGN 4/1999, StGN 2/1997-6/1997

     

 

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Mustererledigungen, Musterbescheide
 
findet man im Bescheidwurlitzer

Achtung! Ältere Entwürfe entsprechen zT nicht mehr vollständig der Rechtslage nach dem EuGH-Urteil C–437/97 vom 8.3.2000, dh die EU-Widrigkeit der Abgabe auf alkoholische Getränke ist - zumindest wo es sich im Einzelfall um Rechtsbehelfsfälle handelt - zu berücksichtigen!
Auch die Euro bedingten Anapssungen sind leider noch nicht enthalten!

Welche Nummer einer Erledigung gebraucht wird, geht immer aus dem Text zum jeweiligen Sachgebiet (LAO, KommStG 1993, GA, ...) hervor.
Bei einem Direktzugriff auf den Bescheidwurlitzer - etwa um die aktuellste Version abzufragen - sollte man vorher schon die benötigte Bescheidnummer wissen. Ein Wort zur jeweiligen Bescheidnummer: Es gibt zwar eine Textübersicht der verfügbaren Bescheidmuster und sonstigen Entwürfe im Bescheidwurlitzer mit Kurzbeschreibungen (= Taste "00", findet sich an der Position 100; hilft aber - realistisch beurteilt - auch eher nur dem Eingeweihten weiter ...

In Sachen Getränkeabgabe und "überwälzter Abgabe" findet man unter dem Punkt "Wo im Getränkeabgabeverfahren bin ich überhaupt? Welches Bescheidmuster verwende ich?" grafische Verfahrensverlaufsdarstellungen unter Nennung der verwendeten/benötigten Bescheidmuster-Nummern (Mindmaps).

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