Berichte über die leidige Getränkesteuerangelegenheit aus der Sicht des Amtsleiters der Gemeinde Miesenbach bei Birkfeld...

Amtsleiter Norbert Grabner

"Kommunal-Manager" Gemeindesekretär Norbert Grabner - seit 1994 in der Gemeinde Miesenbach als Allrounder tätig - seit 1996 Amtsleiter

Das Ende der Getränkesteuer ....
Rechtsbe-Helf-Gott, wahr is!
Es lebe der Bescheid-Overkill!


Quelle: "Die Gemeinde", November 2000, Seite 304

"Der 9. März 2000 wird nicht nur als schwarzer Tag in die Annalen der Gemeindechroniken und -kassen eingehen, sondern wohl auch in die Tagebücher der hiesigen Gemeindesekretäre/innen.
Denn dieser Stein, der das finanzielle und rechtliche Chaos, das von einer Wiener Krankenhaus-Cafeteria und einer WeinhandelsgesmbH ausgelöst wurde, ist wohl nun zu einer Gerölllawine ausgeartet, durch die sich nun speziell die bestens dazu ausgebildeten Kommunalmanager sprich Gemeindesekretäre durchschaufeln dürfen.
Das Triumvirat, Wirtschaft - Gemeindebund und Finanzjuristen, hat anscheinend eine Spielwiese gefunden wo es sich so richtig austoben konnte.
Da mir das jeweilige Backgroundwissen fehlt, erscheint es mir, als ob die scheinbar komplizierteste Variante ausgewählt wurde, um wirklich genug Verwirrung zu stiften, sodass sich wenigstens die Steuerberatungskanzleien über dieses Chaos freuen dürfen aus dem daraus resultierenden Bescheid-Overkill. Als Laie erschien es mir schon paradox mittels "A und B"-Bescheide für jeden einzelnen Betrieb die Getränkeabgabe bescheidmäßig festzustellen, anstelle gleiches Recht für alle, dies mittels Gesetz zu regeln. Sozusagen "begreifen" versus "Ergreifer"-Prämie. Nolens volens wurden diese A&B Bescheide erledigt in der Hoffnung das diese "A&F Arbeit" damit erledigt sei, denn die Getränkeabgabe werde ohnehin "niiiemals" fallen .... So weit, so gut, der 9. März belehrte uns nicht nur eines Besseren, sondern mittels Sonderbrief Nr. 3 wurde den bereits nach Bescheidmustern lechzenden Sekretären die Diversifikation der Causa Prima mit all ihrem Variantenreichtum zuteil.
Also in medias res, um nach mehrmaligem Durchlesen zum Entschluss zu kommen, dass das Motto "Ich lös’ den Fall auf jeden Fall" von Fall zu Fall zum plötzlichen Totalaus-Fall zu werden scheint.
Ist es nun ein Rechtsbehelf?, wurde ein oder kein Bescheid, war es nun nur ein bedingter Antrag oder doch eine Nullerklärung und wenn ja vor dem 8.3. oder wurde doch berufen und die Variante Rückzahlung oder Entscheidung lt. § 211 LAO gewählt? und wenn ja für welches Jahr? Wurde überhaupt bezahlt? oder die Bemessungsgrundlagen erklärt? Und wird nun die angefochtene Abweisung bestätigt oder nicht? Tollste Satzkonstellationen enden in Superlativen. Fragen über Fragen ... and the answer my friend is blowing in the Gemeindewind äh -bund.
Als "Allrounder" (sprich: "Für alles zuständig aber nirgends kompetent) die Zeit und Geduld zu finden, diese Angelegenheit ordnungsgemäß zu erledigen, erscheint mir beinahe so kompliziert wie einen Landwirt seinerzeit seinen ersten Mehrfachantrag ohne Hilfestellung ausfüllen zu lassen. Eine bessere Unterstützung seitens des Gemeindebundes mittels Bezirkstagungen wo die einzelnen Beispiele bzw. Einzelfälle behandelt werden könnten oder wenigstens mehr Infos, FAQ etc. auf den Internetseiten des Gemeindebundes wäre jedenfalls wünschenswert gewesen.
Suppletorisch sei expressis verbis noch charakterisiert, das dieser Dirigismus nicht nur zu einem monetären sondern auch zu einem exorbianten ex offo Dolus Eventualis evolvierte der hors concours ist, wobei dies nicht als Pamphlet expliziert werden soll, sondern lediglich als ironischer Paroxysmus respektive der maßlosen Bescheideruption Einhalt geboten und als Prodomo Präventivmaßnahme für künftige Gesetzesaussendungen und deren abstrusen Interpretationen verstanden werden sollte."
                                  (Ein verzweifelter Rundbrief eines Geplagten)

 

Weitere Fundstellen: Norbert Grabners Einträge ins Gästebuch bei robert.koch.net vom 13.7.2001 und vom 19.7.2001...

 


Volker Weege

Kommentar: Getränkesteuerrückzahlung bedroht Gemeinden nun ernsthaft!
Lokalreporter Volker Weege, 29.03.2001

Quelle: http://www.webway.at/kommunen/steiermark/weiz/miesenbach_bei_birkfeld/index.shtml
Stand 31.3.2001

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof wollte in dieser Causa keine Entscheidung treffen - und gab die Sache an den Europäischen Gerichtshof ab. Schon dies spricht Bände. In Italien haben die Gerichte sich bereits festgelegt. Die Gemeinden müssen die Getränkesteuer zurückzahlen. Harte Zeiten kommen auf die Gemeinden zu. Wären diese Wirtschaftstreibende, müßten sie für den Fall der Fälle, der nun gar nicht mehr so unwahrscheinlich ist, Rückstellungen bilden. Heute sieht auch die Bundesregierung die Sache anders: Tourismus-Staatssekretärin Rossmann spricht von einer "Vogel-Strauß-Politik" (siehe auch Bericht auf der Ebene Gastronomie und Hotellerie/obere Navigation), das italienische Höchstbericht gibt eine überzeugende Begründung ab, wenn es spricht: "daß diese Rechtsbehelfe durch eine spätere, im Zeitpunkt der Antragstellung nicht bestehende Vorschrift in Frage gestellt werde, die die Rechtsstellung der Antragsteller verschlechtere." Schuld trifft in höchstem Maß die vorherige Bundesregierung, wo das Proporzdenken, deutlicher gesagt Mauschelei zu einem veritablen Realitätsverlust geführt hat. Viel besser in der Beurteilung wegkommen kann auch nicht der Österreichische Gemeindebund, dem man zwar zugute halten muß, daß er imer wieder seine Sorgen bei der Bundesregierung deponiert hat - und auch Regreßansprüche gegenüber dieser sieht, doch letztendlich wurde die Frage der Getränkesteuer von dem Gemeindebund falsch beurteilt - und diese Rechtsmeinung auch an die Gemeinden weitergegeben. Warner wurden ziemlich rüde und überheblich abgekanzelt. Aber nicht der Gemeindebund wird jetzt die Suppe auslöffeln, sondern die einzelne Gemeinde. Zwei Alternativen wären in der Beratung besser gewesen. Nach EU-Eintritt Verzicht auf die Steuer - oder Einhebung bei gleichzeitiger Empfehlung, Rücklagen zu bilden. Aber auch der Gemeindebund war letztendlich nicht überwiegend eine Interessensvertretung der Gemeinden, sondern eine ÖVP-SPÖ Proporzeinrichtung. Bei den Gemeinden sollte viel mehr Sachpolitik betrieben werden als Parteipolitik und erst recht auf keinen Fall eine Parteimischpolitik- meint Ihr
                                                          Volker Weege.