Judikaturwurlitzer...
VwGH, VfGH, OGH, BGH, UVS, ...

 

 

 

 

Achtung!
Der Judikaturwurlitzer ist noch nicht an den Strom angesteckt worden *ggg*

... hier steht lediglich ein "Platzhalter..."

 

 

 

 

 

 

Kommunalsteuer
VfGH G 109/00 Volltext
1.3.2001
Steuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezügen verfassungskonform
Kommunalsteuer
VfGH G 109/00 Kurzfassung
1.3.2001
Steuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezügen verfassungskonform
Kommunalsteuer
21.12.1999
Dienstverhältnis bei einem Gesellschafter-Geschäftsführerbezüg (95 % Beteiligung)
Getränkeabgabe
28.6.2001
"Zahlungen unter Vorbehalt" sind keinesfalls ein Rechtsbehelf
Getränkeabgabe
VwGH 2001/16/0016
7.6.2001
ein bedingter Rückzahlungsantrag ist unzulässig und daher kein Rechtsbehelf im Sinne des EuGH-Urteils C-437/97 vom 9. März 2000 (zitiert im VwGH-Erkenntnis 2001/16/0225 vom 28.6.2001)
Getränkeabgabe
7.6.2001
ein Devolutionsantrag, welcher den ursprünglichen Antrag nicht wiederholt, berechtigt die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zum Absprechen über diesen Antrag, wenn zugleich ein neuer (anderer) Antrag gestellt wird
Getränkeabgabe
26.4.2001
die Getränkeabgabe auf alkoholische Getränke wird im rechtsbehelfsfall auch bei Restaurationsumsätzen von EU-Recht verdrängt
Getränkeabgabe
8.3.2000
auf Deutsch
Getränkeabgabe
8.3.2000
auf Französisch
Getränkeabgabe
1.7.1999
Schlußantrag des Generalanwaltes Antonio Saggio
Getränkeabgabe
VfGH B 1735/00 Presseinfo des VfGH
29.11.2000
Das Bereicherungsverbot der WAO (Wiener "LAO") ist verfassungskonform!
Getränkeabgabe

VfGH B 1735/00 Volltext aus dem RIS

29.11.2000
Das Bereicherungsverbot der WAO (Wiener "LAO") ist verfassungskonform!
Getränkeabgabe
VfGH B 1735/00 Volltext im pdf-Format
29.11.2000
Das Bereicherungsverbot der WAO (Wiener "LAO") ist verfassungskonform!
Getränkeabgabe
VwGH-Beschluss Pressemitteilung
23.3.2001
Wiener Bereicherungsverbot wird dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (EuGH: C-147/01)
Getränkeabgabe
VwGH-Beschluss Volltext
23.3.2001
Wiener Bereicherungsverbot wird dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (EuGH: C-147/01)