Leitsatz:
Restaurationsumsätze stellen keine Dienstleistungen dar
Die Auffassung,
es liege bei Restaurationsumsätzen nicht die Lieferung der Ware
"alkoholische Getränke" sondern eine Dienstleistung vor,
ist unzutreffend.
Verdrängung der Getränkesteuer für alkoholische Getränke
auch in Restaurationsbetrieben.
Auch bezüglich der Verabreichung (Veräußerung) alkoholischer
Getränke in einem Restaurationsbetrieb ist ausschließlich
Art 3 Abs 1 und 2 der Verbrauchsteuer-RL, nicht aber Abs 3 (wonach es
den Mitgliedstaaten freigestellt ist, Steuern auf Dienstleistungen,
auch iZm verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu erheben) anzuwenden.
VwGH 2000/16/0675,
2000/16/0676 vom 26.4.2001 zu Art 3 Abs 1 und 2 Verbrauchsteuer-RL
92/12 EWG
(Quelle:
RDB-Abfrage Entscheidungen Juni 2001)