Finanzministerium - Besprechungsergebnis

Am 30. Juni 2000 fand im Bundesministerium für Finanzen eine weitere Besprechung zwischen Bund, Ländern (Gemeindereferate) sowie Städtebund und Gemeindebund
zur Frage der Getränkesteuerrückzahlung mit folgendem Ergebnis
statt:

Es ist nicht bekannt, ob ein solches zweites Ersuchen um Vorabentscheidung, das zweifellos eine Voraussetzung für die Aussetzung von Verfahren bilden würde, je gestellt wird. Damit werden jedoch eine Reihe von sehr berechtigten Fragen der Gemeinden auf Dauer unbeantwortet bleiben.

Der Ausgang eines neuerlichen Verfahrens beim EuGH wird davon abhängen, ob die Bereicherungsregelung verfahrensrechtlich gesehen wird - dann gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der nunmehr vorgenommenen Prüfung oder materiellrechtlich, d.h. welches Recht zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestandes gegeben war. Letzteres würde bedeuten, daß die rückwirkende Kraft der Bereicherungsregelung der Länder fallen würde.

Einer solchen Beschlußfassung werden jedoch nur geringe Realisierungschancen eingeräumt.

Zur weiteren Vorgangsweise wurde folgendes festgehalten:

Abschließend ist festzustellen, daß sich eine kleine Arbeitsgruppe mit den rechtlichen Fragen befassen wird. Seitens des Österreichischen Städtebundes werden in dieser Arbeitsgruppe Dr. Mühlberger von Linz und seitens der Stadt Wien Dr. Kamhuber von der Wiener Finanzverwaltung vertreten sein. Beide Herren stehen auch für allfällige Auskünfte zur Verfügung.

(Quelle: http://staedtebund.wien.at/, Stand 8.7.2001)