Quelle: Steirische Gemeindenachrichten Folge 7/2001
 
Getränkeabgabe
 

(zu StGN 5/2001, Seite 2)

 

Getränkeabgabe: EuGH-Urteil auch auf Restaurationsumsätze anzuwenden

In den Steirischen Gemeindenachrichten 5/2001 haben wir auf Seite 2 berichtet, daß die Frage zu prüfen ist, ob das zur österreichischen Getränkeabgabe ergangene EuGH-Urteil C-437/97 vom 9.3.2000 auch auf Restaurationsumsätze anzuwenden ist, welche ja nach EuGH-Rechtsprechung "Dienstleistungen" und somit sonstige Leistungen (und nicht entgeltliche Lieferungen von alkoholischen Getränken!) darstellen.

Kurz vor Redaktionsschluß wurde dazu das VwGH-Erkenntnis 2000/16/0675, 0676 vom 26.4.2001 bekannt, welches dies bejaht und auf das Erkenntnis 2000/16/0117 vom 30.3.2000 verweist.

Die von den Mitgliedsgemeinden in den sogenannten "Rechtsbehelfsfällen" der Gastronomie verwendeten Musterbescheide des Steiermärkischen Gemeindebundes erweisen sich daher als zutreffend.

Das EuGH-Urteil C-437/97 vom 9.3.2000 ist auch auf Restaurationsumsätze in Rechtsbehelfsfällen weiterhin anzuwenden.

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