Getränkeabgabe
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(zu StGN 5/2001, Seite 2)
Getränkeabgabe: EuGH-Urteil auch auf Restaurationsumsätze anzuwenden
In den Steirischen Gemeindenachrichten 5/2001 haben wir auf Seite 2 berichtet, daß die Frage zu prüfen ist, ob das zur österreichischen Getränkeabgabe ergangene EuGH-Urteil C-437/97 vom 9.3.2000 auch auf Restaurationsumsätze anzuwenden ist, welche ja nach EuGH-Rechtsprechung "Dienstleistungen" und somit sonstige Leistungen (und nicht entgeltliche Lieferungen von alkoholischen Getränken!) darstellen.
Kurz vor Redaktionsschluß wurde dazu das VwGH-Erkenntnis 2000/16/0675, 0676 vom 26.4.2001 bekannt, welches dies bejaht und auf das Erkenntnis 2000/16/0117 vom 30.3.2000 verweist.
Die von den Mitgliedsgemeinden in den sogenannten "Rechtsbehelfsfällen" der Gastronomie verwendeten Musterbescheide des Steiermärkischen Gemeindebundes erweisen sich daher als zutreffend.
Das EuGH-Urteil
C-437/97 vom 9.3.2000 ist auch auf Restaurationsumsätze in Rechtsbehelfsfällen
weiterhin anzuwenden.